Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

OEG Bearbeitungsstand

Soweit Schadenerstattungsansprüche vom Täter bestehen, sollen diese auf das Land übergehen. Wobei ich denke, dass es dafür eine Verurteilung gegebenüber den Täter bräuchte. Wenn der Täter nicht verurteilt, weil z.B. eine Anzeige nicht möglich (z.B. Verjährung oder andere Umstände) glaube ich nicht, dass das Amt sich die Gelder vom Täter zurückholen kann.

Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.

Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.
 
A

Anzeige

Re: OEG Bearbeitungsstand
Soweit Schadenerstattungsansprüche vom Täter bestehen, sollen diese auf das Land übergehen. Wobei ich denke, dass es dafür eine Verurteilung gegebenüber den Täter bräuchte. Wenn der Täter nicht verurteilt, weil z.B. eine Anzeige nicht möglich (z.B. Verjährung oder andere Umstände) glaube ich nicht, dass das Amt sich die Gelder vom Täter zurückholen kann.

Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.

Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.
 
Hallo, das klingt ja alles fürchterlich! Ich dachte, dass die Tat anerkannt wurde, wenn der Antrag beim ärztlichen Dienst vorliegt. Und dass dieser nur dafür zuständig ist, die Kausalität und den GDS zu prüfen. Ich dachte, dass damit das Thema der Glaubhaftmachung, inkl. Zeugenbefragungen, abgeschlossen sind. Meiner liegt nach 3 Jahren jetzt auch seit etwa 2 Monaten beim Ärztl. Dienst, jetzt habe ich um ehrlich zu sein ziemlich Angst, dass es doch noch abgelehnt wird. Ist dein Fallmanager direkt vom OEG, oder von einer "Zwischenstelle" (wie einem Büro für Opferhilfe z.B.) welche mit denen kommuniziert?
 
Wenn deine Unterlagen beim Ärztlichen Dienst sind, denke ich ist es schon mal ein gutes Zeichen. Wie genau die verschiedenen Ämter einen OEG Antrag bearbeiten weiß ich nicht.

Mit dem SGB XIV sind Fallmanager zwingend. Allerdings sind es Fallmanager vom OEG Amt. Da es noch Glücksache ist, ran zu kommen, ist auch noch offen, wie die Ämter es umsetzen.
 
Ich danke Dir sehr. Mich zermürbt es mittlerweile sehr. Über 4 Jahre dauert es nun, und nach der Aussage der Fallmanagerin habe ich so viel Hoffnung geschöpft. Und nun bin ich wieder am Anfang. Ich weiß, dass viele andere noch viel länger kämpfen. Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.
Das ist tatsächlich schwierig mit der Beweispflicht für die Betroffenen, da Täter*innen ihre Taten idR im Verborgenen begehen und es häufig wenig Anhaltspunkte für die Taten gibt. Andererseits wäre es auch nicht okay, ganz ohne Beweise Taten anzuerkennen, denn es geht um Steuergelder, die nicht einfach so gezahlt werden können. Ich fühle mich selbst immer zwischen diesen beiden Seiten zerrissen.
Aber wie logig schon schrieb es gibt das Glaubwürdigkeitsgutachten, welches du evtl. (über eine Klage?) Einfordern kannst. Das ist zwar auch keine 100 % Chance, denn Gutachter*innen sind nicht immer neutral, aber es ist eine Möglichkeit, die ich nutzen würde. Ich würde es an deiner Stelle probieren, wenn du die Kraft dazu hast.
Allerdings musst du einen sehr langen Atem und gute Nerven haben, denn die Kassen sind überall leer, und seien wir ehrlich, die Opfer werden manchmal nicht wegen mangelnder Beweise, sondern wegen mangelndem Geld in den Kassen abgelehnt. Das ist zumindest mein Eindruck. Dennoch kann man über eine Klage einiges erreichen, was vorher einfach abgelehnt wurde.

Ich hoffe du findest eine/n gute/n Anwält*in.

Zu den Zeugen, ich selbst habe auch eine Person abgelehnt (hatte aber zum Glück noch zwei andere Zeugen und ein amtliches Dokument), und hatte anschließend keine Probleme. Hast du auch auf die gesundheitlichen Folgen hingewiesen, die es für dich hätte, wenn deine Geschwister kontaktiert würden? Womöglich nehmen die dann Kontakt mit dir auf? Das wäre ja möglicherweise verheerend für dich. Hast du diese Ängste geschildert und beschrieben was passieren könnte? Das es zur Dekompensation kommen könnte? Das finde ich sehr wichtig.

Ich wünsche dir alles Gute!🍀
 
Hallo, das klingt ja alles fürchterlich! Ich dachte, dass die Tat anerkannt wurde, wenn der Antrag beim ärztlichen Dienst vorliegt. Und dass dieser nur dafür zuständig ist, die Kausalität und den GDS zu prüfen. Ich dachte, dass damit das Thema der Glaubhaftmachung, inkl. Zeugenbefragungen, abgeschlossen sind. Meiner liegt nach 3 Jahren jetzt auch seit etwa 2 Monaten beim Ärztl. Dienst, jetzt habe ich um ehrlich zu sein ziemlich Angst, dass es doch noch abgelehnt wird. Ist dein Fallmanager direkt vom OEG, oder von einer "Zwischenstelle" (wie einem Büro für Opferhilfe z.B.) welche mit denen kommuniziert?
Ich denke es ist idR auch so. Dann ist der erste wirklich große Schritt gemacht. Hier liegt nur irgendwo beim Amt oder der Interpretation der Fallmanagerin der TE ein Fehler vor.
Ein Fallmanager ist eine Person, die auf der zuständigen Behörde arbeitet, aber nichts direkt mit dem Fall zu tun hat. Sie ist die Ansprechperson für Fragen oder Vermittlung, erläutert das Prozedere, dient der Aufklärung, entscheidet aber nichts. Vermutlich gab es ein Kommunikations, - oder Interpretationsproblem im Amt, leider zu Lasten der TE, die sich schon Hoffnung machte.
Das hat aber rein gar nichts mit deinem Fall zu tun. 😉
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben