Soweit Schadenerstattungsansprüche vom Täter bestehen, sollen diese auf das Land übergehen. Wobei ich denke, dass es dafür eine Verurteilung gegebenüber den Täter bräuchte. Wenn der Täter nicht verurteilt, weil z.B. eine Anzeige nicht möglich (z.B. Verjährung oder andere Umstände) glaube ich nicht, dass das Amt sich die Gelder vom Täter zurückholen kann.
Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.
Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.
Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.