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OEG Bearbeitungsstand

Soweit Schadenerstattungsansprüche vom Täter bestehen, sollen diese auf das Land übergehen. Wobei ich denke, dass es dafür eine Verurteilung gegebenüber den Täter bräuchte. Wenn der Täter nicht verurteilt, weil z.B. eine Anzeige nicht möglich (z.B. Verjährung oder andere Umstände) glaube ich nicht, dass das Amt sich die Gelder vom Täter zurückholen kann.

Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.

Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.
 
Soweit Schadenerstattungsansprüche vom Täter bestehen, sollen diese auf das Land übergehen. Wobei ich denke, dass es dafür eine Verurteilung gegebenüber den Täter bräuchte. Wenn der Täter nicht verurteilt, weil z.B. eine Anzeige nicht möglich (z.B. Verjährung oder andere Umstände) glaube ich nicht, dass das Amt sich die Gelder vom Täter zurückholen kann.

Soweit beide Tatzeiträume (ich mag nicht von Taten sprechen, da es sowohl in deiner Kindheit / Jugend, als auch von deinem Exmann wahrscheinlich um recht viele Taten gehandelt haben, die allerdings im Tatzusammenhang gesehen werden können) im Antrag stehen, denke ich müsste auch für beide geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 1 OEG vorlagen. Dabei wird immer nach der damaligen Rechtslage zum Tatzeitpunkt geprüft.
Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.

Es gibt verschiedene Formen der Beweispflicht. Die leichteste ist die Glaubhaftmachung. Sprich wenn ein fremder Dritter glaubt das es so wie du es geschildert hast und evtl. mit anderen Aussagen untermauert hast (hier braucht es keine Tatzeugen) geschehen ist, werden die Taten anerkannt. Dabei ist der fremde Dritte z.B. das Amt oder der Richter, wenn es zur Klage kommt. Es reicht nicht, dass z.B. aufgrund einer Diagnose (z.B. DIS oder pTBS) zurückgeschlossen wird, dass eine (schweres) Trauma geschehen ist. Teilweise sind es Kleinigkeiten die es glaubhaft machen.
 
Hallo, das klingt ja alles fürchterlich! Ich dachte, dass die Tat anerkannt wurde, wenn der Antrag beim ärztlichen Dienst vorliegt. Und dass dieser nur dafür zuständig ist, die Kausalität und den GDS zu prüfen. Ich dachte, dass damit das Thema der Glaubhaftmachung, inkl. Zeugenbefragungen, abgeschlossen sind. Meiner liegt nach 3 Jahren jetzt auch seit etwa 2 Monaten beim Ärztl. Dienst, jetzt habe ich um ehrlich zu sein ziemlich Angst, dass es doch noch abgelehnt wird. Ist dein Fallmanager direkt vom OEG, oder von einer "Zwischenstelle" (wie einem Büro für Opferhilfe z.B.) welche mit denen kommuniziert?
 
Wenn deine Unterlagen beim Ärztlichen Dienst sind, denke ich ist es schon mal ein gutes Zeichen. Wie genau die verschiedenen Ämter einen OEG Antrag bearbeiten weiß ich nicht.

Mit dem SGB XIV sind Fallmanager zwingend. Allerdings sind es Fallmanager vom OEG Amt. Da es noch Glücksache ist, ran zu kommen, ist auch noch offen, wie die Ämter es umsetzen.
 
Ich danke Dir sehr. Mich zermürbt es mittlerweile sehr. Über 4 Jahre dauert es nun, und nach der Aussage der Fallmanagerin habe ich so viel Hoffnung geschöpft. Und nun bin ich wieder am Anfang. Ich weiß, dass viele andere noch viel länger kämpfen. Und finde es eine massive Ungerechtigkeit, dass wir in der Beweispflicht sind.
Das ist tatsächlich schwierig mit der Beweispflicht für die Betroffenen, da Täter*innen ihre Taten idR im Verborgenen begehen und es häufig wenig Anhaltspunkte für die Taten gibt. Andererseits wäre es auch nicht okay, ganz ohne Beweise Taten anzuerkennen, denn es geht um Steuergelder, die nicht einfach so gezahlt werden können. Ich fühle mich selbst immer zwischen diesen beiden Seiten zerrissen.
Aber wie logig schon schrieb es gibt das Glaubwürdigkeitsgutachten, welches du evtl. (über eine Klage?) Einfordern kannst. Das ist zwar auch keine 100 % Chance, denn Gutachter*innen sind nicht immer neutral, aber es ist eine Möglichkeit, die ich nutzen würde. Ich würde es an deiner Stelle probieren, wenn du die Kraft dazu hast.
Allerdings musst du einen sehr langen Atem und gute Nerven haben, denn die Kassen sind überall leer, und seien wir ehrlich, die Opfer werden manchmal nicht wegen mangelnder Beweise, sondern wegen mangelndem Geld in den Kassen abgelehnt. Das ist zumindest mein Eindruck. Dennoch kann man über eine Klage einiges erreichen, was vorher einfach abgelehnt wurde.

Ich hoffe du findest eine/n gute/n Anwält*in.

Zu den Zeugen, ich selbst habe auch eine Person abgelehnt (hatte aber zum Glück noch zwei andere Zeugen und ein amtliches Dokument), und hatte anschließend keine Probleme. Hast du auch auf die gesundheitlichen Folgen hingewiesen, die es für dich hätte, wenn deine Geschwister kontaktiert würden? Womöglich nehmen die dann Kontakt mit dir auf? Das wäre ja möglicherweise verheerend für dich. Hast du diese Ängste geschildert und beschrieben was passieren könnte? Das es zur Dekompensation kommen könnte? Das finde ich sehr wichtig.

Ich wünsche dir alles Gute!🍀
 
Hallo, das klingt ja alles fürchterlich! Ich dachte, dass die Tat anerkannt wurde, wenn der Antrag beim ärztlichen Dienst vorliegt. Und dass dieser nur dafür zuständig ist, die Kausalität und den GDS zu prüfen. Ich dachte, dass damit das Thema der Glaubhaftmachung, inkl. Zeugenbefragungen, abgeschlossen sind. Meiner liegt nach 3 Jahren jetzt auch seit etwa 2 Monaten beim Ärztl. Dienst, jetzt habe ich um ehrlich zu sein ziemlich Angst, dass es doch noch abgelehnt wird. Ist dein Fallmanager direkt vom OEG, oder von einer "Zwischenstelle" (wie einem Büro für Opferhilfe z.B.) welche mit denen kommuniziert?
Ich denke es ist idR auch so. Dann ist der erste wirklich große Schritt gemacht. Hier liegt nur irgendwo beim Amt oder der Interpretation der Fallmanagerin der TE ein Fehler vor.
Ein Fallmanager ist eine Person, die auf der zuständigen Behörde arbeitet, aber nichts direkt mit dem Fall zu tun hat. Sie ist die Ansprechperson für Fragen oder Vermittlung, erläutert das Prozedere, dient der Aufklärung, entscheidet aber nichts. Vermutlich gab es ein Kommunikations, - oder Interpretationsproblem im Amt, leider zu Lasten der TE, die sich schon Hoffnung machte.
Das hat aber rein gar nichts mit deinem Fall zu tun. 😉
 
Hallo,
ich kann das mit dieser Erschöpfung gut nachvollziehen. Man wartet so unfassbar lange. Monate und Jahre.

Gibt es Menschen hier, die Erfahrungen haben, wie lange man denn noch warten muss, wenn wenigstens die Grundentscheidung durch ist (also das Versorgungsamt alles ermittelt hat und die Unterlagen dann zum medizinischen Dienst weitergeleitet hat)? Muss man dann ein weiteres Jahr warten? Wir sind Eure Erfahrungen dazu?

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass so viele Anträge ganz klar mit Fristen zur Bearbeitung in Deutschland geregelt sind, aber beim OEG /SER kann sich die Bearbeitung der Anträge symbolisch bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" hinziehen. Bei so wichtigen Angelegenheiten. Die Betroffenen, die wirklich dringend Hilfe benötigen – und diese nicht nur durch schnelle Hilfen – sondern klipp und klar auch einfach finanziell, weil viele kaum oder gar nicht mehr arbeiten können – macht es umso schlimmer, dass diese so lange warten müssen.

Ich habe einen Bekannten, der ist auch jahrelang als Junge von einem Pfarrer missbraucht worden ist. Alles anerkannt und aufgearbeitet. Aber er sagte mal zu mir: Neben den ganzen gesundheitlichen Folgen für sein ganzes Leben ist eine weitere Folge dessen, die oft unterschätzt und nicht genug beachtet wird, die finanziellen "Nachwehen". Nämlich die Armut.

Er sagte mal, ich konnte mir vor Armut nie eine gute Winterjacke leisten. Diesen Satz vergesse ich nie. Denn da steckt so viel Wahrheit drin.

Auch wenn die Betroffenen theoretisch Bürgergeld oder Sozialleistungen anderer Art beantragen könnten. Darum geht es nicht.

Es geht um die nackten Fakten: Armut als Folge von erlittenen Straftaten z. B. durch Missbrauch. Und die Betroffenen werden oftmals in die Rolle der Bittsteller gedrängt. Und das über Jahre!! Furchtbar und beschämend finde ich das. Und da kann der Grundgedanke des OEG/SER noch so würdevoll daherkommen.
 
Wer OEG/SGB XIV beantragt hat, lernt Geduld. Ich kenne Bearbeitungszeiten von ca 5 Jahren bis hin zu 21 Jahren, es ist also nicht pauschal feststellbar, wie lange Bearbeitungszeiten tatsächlich ab einem bestimmten Bearbeitungsstand dauern. Alles ist möglich, auch wenn man das nicht gerne so hätte.
Ich kann dich verstehen, man möchte das irgendwann einfach abschließen können. Aber leider sind mega lange Wartezeiten eher die Realität...
Dennoch wünsche ich dir, dass es möglichst schnell geht, bei mir persönlich war das der Fall. Allerdings gab es da schon einen Schuldspruch und ich brauchte nicht mehr beweisen, dass mir das passiert ist, sondern es musste nur noch der Grad der Schädigung ermittelt werden.
Ich denke, zu beweisen, dass überhaupt etwas passiert ist ist die größte und zeitraubendste Hürde.
 
Das alles so lange dauert, wird damit begründet, dass erstmal alle Unterlagen herangezogen werden müssen, um zu prüfen ob die Tat(en) als bewiesen gelten. Selbst wenn der Antrag irgendwann gehnehmigt wird, wird es jedesmal wenn z.B. weitere Leistungen beantragt werden, meist mit längeren Wartezeiten verbunden sein und nicht selten werden wir damit als Bittsteller hingestellt.

Beim Antragsverfahren kenn ich es, dass ca. alle vierteljahr ein Schreiben kommt, dass es noch dauert. Wenigstens während des Antragsverfahrens. Das Antragsvrfahren dauert meist mehrere Jahre. Das Widerspruchsverfahren läuft von meinen Gefühl mitlerweile weitere Jahre. Im Klageverfahren in der 1. Instanz, liegen die Bearbeitszeiten bei fast allen Sozialrechtlichen Klage meine ich mitlerweile schnell bei 4-6 Jahre, was allerdings auch je Bundesland und Auffand verschieden sein kann.

Wie lange es bei bestimmten Bearbeitsständen dauert, wird wie Silan schon geschrieben hat, aus meiner Sicht individuell sein. Da kommen auch solche Problematiken wie Sachbearbeiterwechsel (z.B. wegen längerer Krankheit, Altersrente des Sachbearbeiters oder sonstiger Wechsel) dazu.
Momentan kommt auch die Problematik dazu, dass zwei Gesetzen (BVG bei Anträgen bis 31.12.2023, SGB XIV bei Anträgen) beachtet werden müssen. Zumal teils die Ämter noch in der Umstellungsphase zum SGB XIV sind. (Ironisch: Es wurde ja erst ende 2019 verabschiedet und ist erst seid 2024 in Kraft).

Ich hoffe, dass es bei dir nicht mehr so lange dauert.
 

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