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Neuregelungen im OEG, kleine und gr0ße Verschlechterungen

Hallo,

Ich habe 8,5 Jahre nach Antragsstellung meine OEG- Rente durchbekommen.
Es war zermürbend, der GdS ist bei 30% .
Auch ich habe Angst. dass mir die Nachzahlung und Verzinsung irgendwo angerechnet oder abgezogen wird.
Z. B. bei der Beantragung und Durchführung der Erholungshilfe (Badekur?).
Kennt sich da jemand aus?
vG
 
Hallo Gast,
ehrliche Antwort?
Ich würde diese Badekur gar nicht machen.
Ich möchte ungerne von jemanden beurteilt werden, der
sehr oft keine Ahnung hat.
Es gab leider schon zu viele Leute, denen wurde nach einer
Badekur sämtlicher GdS (Grad d. Schädigung)
gestrichen.
Möchte dir aber keine Angst machen.
Ich höre nur immer wieder davon.
Denn du wirst ja auch nicht diese Badekur als "Urlaub" erleben,
es wird Leute geben die einen Bericht schreiben, oder?😉
Ich habe gelesen du brauchtest 8 Jahre um 30 zu bekommen?
Wahnsinn was du hinter dir hast.
Meinen Respekt hast du!
Ich wäre denke ich mit 30 nicht zufrieden und war es auch nicht.
Mein Leben ist viel zu kaputt, als dass ich mich mit 30 GdS abspeisen lassen
würde...
Wurde da vor Gericht ein Vergleich geschlossen?
Wenn ja hat man eh nur schwer die Chance irgend wann mal einen höheren
GdS zu fordern!

Ich finde dieses Gesetz hat einige Lücken....man müsste den Angehörigen
auch eine Entschädigung zukommen lassen und nicht erst nach dem Ableben, sondern
zu Lebzeiten!
Im übrigen darf dir niemand die reine Grundrente irgendwo rein rechnen.
Du musst nur schauen dass du innerhalb eines Jahres diese Nachzahlungen
etwas verringerst, denn es gibt VÄ die berechnen einen dann nach einem Jahr das als
Vermögen an.
Mein Problem war, dass ich mich jetzt entscheiden muss, ob ich das Geld in eine
fest vorgesehene Sparform wie z.B. Bausparkredit anlege damit ich dann mal ne Wohnung
kaufen kann...denn man darf es nicht anlegen und später entscheiden, für was
man dieses Geld verwenden möchte.
Darf man schon aber es wird als Vermögen betrachtet und nicht als geschütztes Vermögen!
Was ich noch anfügen wollte: Du hast auf jeden Fall nach diesem Jahr einen Freibetrag
der lag bei mir um die 8000 Euro.
Das hängt von der Familie ab, also wie viele Leute und Kinder etc...
Es gibt hier Leute die sagen das wäre nicht Rechtens wie das mein VA macht,
deshalb schreibe ich, dass ich das erlebt habe und es kein Garant für Richtigkeit ist.
Auto wurde mir gesagt, wenn abbezahlt wird als Vermögen angerechnet.
Wenn auf Kredit dann kann man sogar damit sein Einkommen mindern, sprich der Staat
rechnet den Kredit positiv...das fand ich ne super Sache.😉
Und bis mein Auto abbezahlt ist, ist es eh nix mehr wert. 😉

Meine Infos gelten nur für Leute die Sozialleistungen erhalten, SGB II oder SGB XII Leistungen oder
Berufsschadensausgleich.
Bekommst du BSA (Berufsschadensausgleich)?
 
Ich kann nicht schlafen, deshalb meine Frage:
Gibt es im Bereich BSA denn nun Klarheiten?
Wie sieht es aus, wenn man Nachzahlung erhält?
Wenn ich das Geld nicht ausgebe und auch nicht anlege als Altersversorgung
wird es nach einem Jahr als Vermögen angerechnet?
Also mein Erlebnis zwecks meiner Grundrente ist, dass ich in regelm. Abständen befragt werde,
ob bei mir Vermögen vorhanden ist?
Wobei wir als Geschädigte mehr Vermögen als einer der reines SGB XII bekommt, haben darf.
Bei mir stand etwas von ca 8000 Euro.
Wer weiß denn von euch, ob es Gründe zur Versagung von BSA gibt, ergo ob BSA eine Leistung ist,
die man bekommt, weil man keinerlei Vermögen hat?
Oder war das bei der Ausgleichsrente?
Ich hoffe nicht, denn ich bekomme ja BSA weil ich meinen angestrebten Beruf entweder nie ausüben
oder nur mit viel Anstrengung oder ich war vor der Tat Anwalt und nach der Tat arbeitslos dann entsteht
BSA. Ausgleichsrente bekomme ich warum?
Warum gibt es diese zwei Renten getrennt wenn doch die meisten eh alle Beide bekommen?
Gibt es Leute die keine AR bekommen aber BSA?
Oder umgekehrt?
Bei mir steht, mir steht Beides zu, es werden aber getrennte Bescheide kommen....
Ich denke da muss ich noch einige Zeit warten....das dauert ja immer ewig, bis etwas passiert...
 
Ich bin neu hier, aber kenne es aus einem andere Forum so, dass man nach alten Threads schaut. Ich bin über euch während zwei Wochen Recherche mehrfach gestolpert- mein Dank gilt somit bereits jetzt an alle Betroffenen, ihr habt mir mit euren Beiträgen schon gut geholfen.

Kurz umrissen meine Lage: Der Antrag wurde 1997 gestellt, 2004 kam es zur Bewilligung (natürlich nach Klage :-/), somit Rückzahlung der Grundrente ab Antragsdatum (GdS und GdB seit 2001 70, zuvor 50). Seit 2005 beziehe ich Grundrente und Ausgleichsrente. Davon lebe ich derzeit leider. Ja, und nun kommt's.

Bewilligung der ambulanten psychosozialen Betreuung März 2012 durch die Kriegsopferfürsorge... Tja, nu der Bescheid: Der berühmt berüchtigte Paragraf seit 2011 25f BVG sagt, Ihre Nachzahlung ist nur bis 2005 geschützt, d. h. nun habe ich eine sofortige Leistungseinstellung, da noch Vermögen über dem persönlichen Schonvermögen vorhanden ist. Das fand ich zuerst heftig, aber nun gut. Dann muss ich es eben durch die Nachzahlungen bezahlen. Ich bin froh und dankbar, dass die 1,5 Jahre gezahlt haben, obwohl sie es nicht gemusst hätten.

Frust, aber damit kann ich leben. Die Betreuung ist mir 54 Euro pro Woche wert. Ich wurde dadurch neugierig und deshalb kommt meine eigentliche Frage. Ich habe seit 2008 freiwillig eine gesetzliche Betreuung für Gesundheitsfürsorge und Aufenthalt. Bis dato wurde mir, zuletzt Ende letzten Jahres, anerkannt, dass ich als mittellos gelte - da nachweislich das Vermögen auf die einmalige Nachzahlung der Grundrente nach OEG stammt - zu unrecht? Demnächst wird entschieden, ob die Betreuung fortgesetzt wird - aber ich bin mir nicht sicher, ob das Amtsgericht eine Fehlentscheidung getroffen hat. Regressforderungen können sie meines Wissens nicht stellen (gesetzlicher Vertrauensschutz), da ich immer korrekte Angaben über das Vermögen gemacht habe, aber wie sieht es zukünftig aus? Zumal ich Rechtsfanatikerin ungern Leistungen zu unrecht beziehe.

Gibt es irgendeinen Paragrafen den ihr kennt? Ich falle definitiv nicht unter die Härtefallregelung. Es gibt ein weisendes Urteil aus 2010, aber das BVG wurde ja 2011 geändert... Gelten nicht die gleichen Gesetze wie bei Alg II?
Laufende Leistung bei der Grundrente zählen nicht als Einkommen, aber Nachzahlungen?

Soll heißen: Müsste ich eigentlich die gesetzliche Betreuung bezahlen, da nach der Regelung 2011 (vielleicht schon zuvor?) die Nachzahlung gar kein geschütztes Vermögen ist? Bezüglich Betreuung habe ich als aussagekräftigsten Link nur folgenden: Mittellosigkeit

Falls da jemand einen Rat hat, vielen herzlichen Dank! Leider ruft die einzige Anwältin, die sich angeblich damit auskennt, in dieser Stadt nicht zurück.

Und im Übrigen: Das ist ja wohl grundsätzlich ein Ding! Hier im Forum war mal die Rede, dass ihr überlegt, euch zusammengeschlossen dagegen zu wehren. Was ist denn das? 25f BVG?! Ich kann derzeit und bereits länger nicht arbeiten, berufliche Reha wurde unterbrochen, somit ist das Geld für berufliche Zukunft in Planung und nun heißt es: Tja sorry, sie müssen es in einem Jahr verbrauchen, sonst müssen Sie alles selbst bezahlen...

Ich bin schon fast soweit, dass ich sage: Schafft das OEG ab. Allein der Terror mit Behörden, Gutachten, Gerichten usw. Sorry, ich bin sauer.

Also falls mir jemand antworten mag: Danke, danke, bin langsam mit meinen Nerven mal wieder am Ende.
 
Also zu der Person über mir. Sie dürfen dir diese leistungen nicht streichen, und sagen, du mußt da selber zahlen. Da diese leistungen schädigungsbedingt ist, du bist Opfer gworden, müssen sie es immer zahlen, unabhängig von dem, was du an anchzahlung hast.
 
Du weisst, dass "müssen" und nicht "wollen" einen riesengrossen Unterscheid macht. Das Amt hat die Macht, sowie das Gericht. Opfer werden kaum zu ihrem "bescheidenen Recht" kommen, es sei denn man ist bereit einen jahrelangen Kampf auf sich zu nehmen, hat Wissen, ist informiert und es krönt demjenigen noch ein hervorragendes Wissen eines Anwalts. Erst dann kannst du deinen Prozess für dich gewinnen. Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Ja, und "müssen" muss keiner und "wollen" niemand.
 
Ehrlich gesagt sandum weiß ich nicht, was du willst. Du reitest auf Wortbedeutungen herum und willst mir sagen, was Sache ist und was nicht. Für mich irrelevant. Ich bin in der Materie kundig, und wollte diesem Mann oder Frau nur ihre Rechte mitteilen. Durchsetzen muß sie das, wie auch immer sie das machen will.
 

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