Ich bin neu hier, aber kenne es aus einem andere Forum so, dass man nach alten Threads schaut. Ich bin über euch während zwei Wochen Recherche mehrfach gestolpert- mein Dank gilt somit bereits jetzt an alle Betroffenen, ihr habt mir mit euren Beiträgen schon gut geholfen.
Kurz umrissen meine Lage: Der Antrag wurde 1997 gestellt, 2004 kam es zur Bewilligung (natürlich nach Klage :-/), somit Rückzahlung der Grundrente ab Antragsdatum (GdS und GdB seit 2001 70, zuvor 50). Seit 2005 beziehe ich Grundrente und Ausgleichsrente. Davon lebe ich derzeit leider. Ja, und nun kommt's.
Bewilligung der ambulanten psychosozialen Betreuung März 2012 durch die Kriegsopferfürsorge... Tja, nu der Bescheid: Der berühmt berüchtigte Paragraf seit 2011 25f BVG sagt, Ihre Nachzahlung ist nur bis 2005 geschützt, d. h. nun habe ich eine sofortige Leistungseinstellung, da noch Vermögen über dem persönlichen Schonvermögen vorhanden ist. Das fand ich zuerst heftig, aber nun gut. Dann muss ich es eben durch die Nachzahlungen bezahlen. Ich bin froh und dankbar, dass die 1,5 Jahre gezahlt haben, obwohl sie es nicht gemusst hätten.
Frust, aber damit kann ich leben. Die Betreuung ist mir 54 Euro pro Woche wert. Ich wurde dadurch neugierig und deshalb kommt meine eigentliche Frage. Ich habe seit 2008 freiwillig eine gesetzliche Betreuung für Gesundheitsfürsorge und Aufenthalt. Bis dato wurde mir, zuletzt Ende letzten Jahres, anerkannt, dass ich als mittellos gelte - da nachweislich das Vermögen auf die einmalige Nachzahlung der Grundrente nach OEG stammt - zu unrecht? Demnächst wird entschieden, ob die Betreuung fortgesetzt wird - aber ich bin mir nicht sicher, ob das Amtsgericht eine Fehlentscheidung getroffen hat. Regressforderungen können sie meines Wissens nicht stellen (gesetzlicher Vertrauensschutz), da ich immer korrekte Angaben über das Vermögen gemacht habe, aber wie sieht es zukünftig aus? Zumal ich Rechtsfanatikerin ungern Leistungen zu unrecht beziehe.
Gibt es irgendeinen Paragrafen den ihr kennt? Ich falle definitiv nicht unter die Härtefallregelung. Es gibt ein weisendes Urteil aus 2010, aber das BVG wurde ja 2011 geändert... Gelten nicht die gleichen Gesetze wie bei Alg II?
Laufende Leistung bei der Grundrente zählen nicht als Einkommen, aber Nachzahlungen?
Soll heißen: Müsste ich eigentlich die gesetzliche Betreuung bezahlen, da nach der Regelung 2011 (vielleicht schon zuvor?) die Nachzahlung gar kein geschütztes Vermögen ist? Bezüglich Betreuung habe ich als aussagekräftigsten Link nur folgenden:
Mittellosigkeit
Falls da jemand einen Rat hat, vielen herzlichen Dank! Leider ruft die einzige Anwältin, die sich angeblich damit auskennt, in dieser Stadt nicht zurück.
Und im Übrigen: Das ist ja wohl grundsätzlich ein Ding! Hier im Forum war mal die Rede, dass ihr überlegt, euch zusammengeschlossen dagegen zu wehren. Was ist denn das? 25f BVG?! Ich kann derzeit und bereits länger nicht arbeiten, berufliche Reha wurde unterbrochen, somit ist das Geld für berufliche Zukunft in Planung und nun heißt es: Tja sorry, sie müssen es in einem Jahr verbrauchen, sonst müssen Sie alles selbst bezahlen...
Ich bin schon fast soweit, dass ich sage: Schafft das OEG ab. Allein der Terror mit Behörden, Gutachten, Gerichten usw. Sorry, ich bin sauer.
Also falls mir jemand antworten mag: Danke, danke, bin langsam mit meinen Nerven mal wieder am Ende.