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Dieselben Leistungen dürfen nicht auf eben diese Leistungen angrechnet werden, sprich nachgezahltes OEG darf nicht auf OEG angerechnet werden. Noch mal: Somit ist meiner Meinung nach sichergestellt, daß die Leistungen vom Bundesversorgungsamt selbst nicht als Einkommen gesehen werden dürfen, auch nicht aus Nachzahlungen. .
Ich füge unten einen Kommentar der Regierung, wofür die angesparte Grundrente als Einkommen verwendet werden soll. Es geht um die Leistungen der Kriegsopferfürsorge, bei der Bewilligung dieser Leistungen soll auch die Grundrente als Einkommen betrachtet werden. Meine Meinung: Berufsschadensausgleich hat nichts mit der Kriegsopferfürsorge zu tun. Nach wikipedia betrifft die Kriegsopferfürsorge folgende Leistungen:
Kriegsopferfürsorge
Die Kriegsopferfürsorge umfasst für Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz
Und für dieses Leistungspaket wird das angesparte Einkommen, auch die Grundrente!, als Vermögen betrachtet, und das war vorher nicht möglich. Und das hat meiner Meinung nach mit dem Berufsschadesnausgleich nicht zu tun.
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation (§§ 26 und 26a)
- Krankenhilfe (§ 26b)
- Hilfe zur Pflege (§ 26c)
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d)
- Altenhilfe (§ 26e)
- Erziehungshilfe (§ 27)
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a)
- Erholungshilfe (§ 27b)
- Wohnungshilfe (§ 27c)
- Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d)
Wie sehen das die anderen?
Ich könnte mir vorstellen, daß viele das gar nicht wissen, daß diese Leistungen uns ebenfalls zustehen. Hier geht es um Leistungen, wo es um berufliche Fortbildung geht, und um zusätzliche Leistungen, die sich z.B. aus einer körperlichen Behinderung ergeben oder dem Älterwerden. Wenn wie bei@vermisst die Sachbearbeiterin das nur als Vermögen für Leistungen der Kriegsopferfürsorge anrechnen, aber nicht für die BSA. Aber ich bin mir nicht sicher. Bitte sage mir jemand, ob ich recht habe oder nicht.
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