G
Gelöscht 6185
Gast
Ja, und noch ein paar Sachen:
a) Trennst Du Dich und die Kids bleiben beim Vater wohnen, bist Du als Elternteil KU-pflichtig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Einkommensverhältnisse Dein Mann hat. KU steht dem Kind zu, nicht dem Elternteil. Falls Dein Noch-Mann "gschead" (als Münchnerin verstehst Du den Ausdruck) sein sollte, drückt er das auch durch. Dann bleibt Dir nur der Selbstbehalt.
Als Halbtagskraft wird sie nicht die Welt verdienen ( je nachdem in welcher Branche sie arbeitet)um KU zu bezahlen und zusätzlich die eigenen Lebenshaltungskosten inkl.Miete abzudecken.
Wie sollte das denn gehen?
Da müsste sie schon eher einen Vollzeitjob haben,aber auch das heisst ja nicht dass sie das grosse Geld verdient.
Ich sehe das grösste Problem in ihrer finanziellen Situation...