@ hirnundherz: hast du in den Mietvertrag geschaut?
Weißt du eigentlich, ob der Vermieter darüber informiert ist, dass sein Mieter die Wohnung untervermietet hat?
Dazu müsste er nämlich das Einverständnis des Vermieters einholen…
Ansonsten würde ich nämlich einfach ausziehen, ohne drei weitere Monate Miete zu bezahlen, wenn das so ein selbstgefälliges Männchen ist…🫣
Dies mag man so annehmen, es trifft aber nicht den Punkt.
Wenn der Hauptmieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließt, ergeben sich die vertraglichen Folgen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn der Eigentümer mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt - und sich daraus Folgen ergeben.
Denn diese Folgen wirken sich nicht auf den Untermietvertrag aus.
Wenn sie das täten, würde man einfach folgendes vermuten:
Der Hauptmieter hat vertragswidrig unter vermietet und schuldet dem Eigentümer eine Schadensumme .
Weil es aber der Untermieter ist, der durch seine Anwesenheit den Schaden erst auslöst, schuldet nun der Untermieter dem Eigentümer die Schadensumme....
Die... Ansicht ist so schräg, dass sie jeder begreift.
Sie stellt aber klar, dass der Eigentümer dem Mieter verpflichtet ist , der Mieter dem Untermieter , der Übernachtungsgast dem Untermieter - und so weiter. Aber eben immer auf einer Ebene, weil es mit einer Ebene höher überhaupt keinen Vertrag gibt und somit nicht vertragswidrig gehandelt werden kann.