Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert

@ hirnundherz: hast du in den Mietvertrag geschaut?

Weißt du eigentlich, ob der Vermieter darüber informiert ist, dass sein Mieter die Wohnung untervermietet hat?
Dazu müsste er nämlich das Einverständnis des Vermieters einholen…

Ansonsten würde ich nämlich einfach ausziehen, ohne drei weitere Monate Miete zu bezahlen, wenn das so ein selbstgefälliges Männchen ist…🫣
Dies mag man so annehmen, es trifft aber nicht den Punkt.
Wenn der Hauptmieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließt, ergeben sich die vertraglichen Folgen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn der Eigentümer mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt - und sich daraus Folgen ergeben.

Denn diese Folgen wirken sich nicht auf den Untermietvertrag aus.

Wenn sie das täten, würde man einfach folgendes vermuten:
Der Hauptmieter hat vertragswidrig unter vermietet und schuldet dem Eigentümer eine Schadensumme .
Weil es aber der Untermieter ist, der durch seine Anwesenheit den Schaden erst auslöst, schuldet nun der Untermieter dem Eigentümer die Schadensumme....
Die... Ansicht ist so schräg, dass sie jeder begreift.

Sie stellt aber klar, dass der Eigentümer dem Mieter verpflichtet ist , der Mieter dem Untermieter , der Übernachtungsgast dem Untermieter - und so weiter. Aber eben immer auf einer Ebene, weil es mit einer Ebene höher überhaupt keinen Vertrag gibt und somit nicht vertragswidrig gehandelt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso muss ER suchen?
Rein rechtlich gesehen muss nur ich suchen (tu ich ja auch), um früher rauszukommen.
Tatsächlich MUSS er nicht suchen, weil er überhaupt nicht untervermieten muss. Aber er kann.

Rein rechtlich ergibt sich aus Deinem Vertrag , ob Du suchen MUSST oder KANNST - oder gar nichts.

Du wirst ihn kaum zwingen können, seine Wohnung unter zu vermieten, wenn er das nicht will, egal wieviel Leute Du findest, die einziehen würden.
Hintergrund wäre , die Vertragsdauer ab zu kürzen, obwohl ihr diese anfangs einvernehmlich festgelegt habt.

Mit dem Argument, dass etliche Leute anstelle der eigenen Person einsteigen, ließe sich jeder Vertrag auflösen, so dass der Grundsatz Pacta sunt servanda ins Gegenteil verkehrt würde.
Damit gäbe es ab sofort natürlich auch keine Storno-Gebühren mehr.

Dein (Unter-)Vermieter könnte einfach dieselbe fadenscheinige(?) Begründung bemühen.

Er würde einfach sagen: "Zahle das doppelte oder geh. Ich hab etliche Leute die die Wohnung zum höheren Preis wollen".
Aber dann ... würde Dir vermutlich einfallen, dass es ja einen Vertrag gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Hauptmieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließt, ergeben sich die vertraglichen Folgen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn der Eigentümer mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt - und sich daraus Folgen ergeben.

Denn diese Folgen wirken sich nicht auf den Untermietvertrag aus.

Wenn sie das täten, würde man einfach folgendes vermuten:
Der Hauptmieter hat vertragswidrig unter vermietet und schuldet dem Eigentümer eine Schadensumme .
Weil es aber der Untermieter ist, der durch seine Anwesenheit den Schaden erst auslöst, schuldet nun der Untermieter dem Eigentümer die Schadensumme....
Die... Ansicht ist so schräg, dass sie jeder begreift.
Der Schaden entstünde dann doch dadurch, dass der Hauptmieter vertragswidrig untervermietet hat - er wäre also der Verursacher und müsste den Eigentümer der Wohnung ggf. entschädigen.

Und gleichzeitig wäre der Untermieter beim Auszug auch nicht an den nicht rechtsgültigen Untermietvertrag gebunden und müsste keine Kündigungsfrist einhalten, denke ich. Was meinst du?
 
Und gleichzeitig wäre der Untermieter beim Auszug auch nicht an den nicht rechtsgültigen Untermietvertrag gebunden und müsste keine Kündigungsfrist einhalten, denke ich. Was meinst du?
Macht Sinn. Was ich daraus folgere:
Da der Untermietvertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, würde ich als Untermieterin in aller Ruhe die Kündigungsfrist aussitzen - um dann sämtliche Miet-Zahlungen der Vergangenheit, deren Rückforderung noch nicht verjährt ist, wegen Nichtigkeit des Vertrages -= also ungerechtfertigte Bereicherung des Unter-Vermieters zurück zu verlangen.

Finde, das klingt logisch.
Oder gibts etwa Bedenken?
 
Zuletzt bearbeitet:
Perfekt, macht Sinn.
Was ich meine?

Da der Untermietvertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, würde ich als Untermieterin in aller Ruhe die Kündigungsfrist aussitzen - um dann sämtliche Zahlungen, die noch nicht verjährt sind, wegen Nichtigkeit des Vertrages - also ungerechtfertigter Bereicherung des Unter-Vermieters - zurück zu verlangen.
Klingt doch logisch - oder etwa nicht?
Als ob er irgendwas zurückzahlen würde...
 
Da der Untermietvertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, würde ich als Untermieterin in aller Ruhe die Kündigungsfrist aussitzen - um dann sämtliche Zahlungen, die noch nicht verjährt sind, wegen Nichtigkeit des Vertrages - also ungerechtfertigter Bereicherung des Unter-Vermieters - zurück zu verlangen.
Klingt doch logisch - oder etwa nicht?
Ich glaube, ich würde lieber die letzten zwei Monatsmieten für mich behalten und vom bisher Gezahlten nichts zurückverlangen - das empfände ich als eine faire Lösung.

Aber gut, das sind eh Gedankenspiele... wir wissen ja noch gar nicht, ob der Hauptmieter in diesem Fall nun untervermieten durfte oder nicht.
 
Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld.
Das Zimmer ist so teuer, da wir einen großen Garten haben.
Es wäre mir neu, dass der Preis eines (normal großen?) Zimmers sich danach bemisst, wie groß der Garten ist. Das sind ja Preise wie in München!!! Kein Wunder, dass du - insbesondere jetzt im Winter, wo man den Garten noch nicht einmal als Plus herausstellen kann - Probleme hast, einen Nachmieter zu stellen. Und das wird wohl auch der Vermieter wissen.

Dass er womöglich nicht nur eine/n "ganz nette/n" Untermieter/in sucht, sondern er sich jemanden wünscht, bei dem die Chemie doch weitgehend stimmt, dafür hab ich schon Verständnis. Gerade wenn man auf so engem Raum wohnt finde ich das wichtig und legitim. Wenn er ein bisschen seltsam ist, würde das wohl auch ein Untermieter wahrnehmen - Krach mit einem Mann zu kriegenkann sich zu einer ganz anderen Hausnummer auswachsen als mit einer Frau.
 
Ich wünsche meinem Mitbewohner ja auch eine Person, mit der er sich wohl fühlt. Mich nervt nur, dass er sich nur mit jungen, ordentlichen Frauen wohl fühlt und andersrum sich diese jungen, ordentlichen Frauen sicherlich nicht mit ihm wohl fühlen. Eine Einbahnstraße ist das.
Sein Kriterien passen zu ganz lieben, ruhigen, emphatischen und ordentlichem Mädels. Was er aber bietet ist: Jeden Tag 5 Joints in der Wohnung rauchen, Leberwurst auf der Küchenarbeitsplatte rumliegen lassen, laut Rülpsen, ab 14 Uhr Bier trinken, zum Teil 48 Stunden bei runtergelassenem Rollos im Zimmer liegen, keine Rückfragen stellen, nicht zuhören können, kein Gefühl für eine Situation haben. Die Leute die er sucht, passen überhaupt nicht zu ihm. Ganz seltsam irgendwie.
 
Vielleicht kannst du es positiver sehen, wenn du es so siehst:

Du bezahlst nicht doppelt wegen der alten Wohnung, die du nicht früher kündigen kannst.

Du bezahlst doppelt um schon vor Ablauf der Kündigungsfrist in der neuen, schönen Wohnung sein zu können und damit dir diese Wohnung nicht durch jemand anderen weg geschnappt werden konnte, der schon früher ohne doppelte Miete hätte einziehen können.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben