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Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert

Das ist ein klarer Fall für den Mieterverein. Ja, Mitgliedschaft kostet etwas, lohnt sich aber sehr. Besonders, weil man dort Antworten bekommt, die rechtsgültig sind und auf die man sich verlassen kann.

Ich vermute (!), dass du deine Pflicht erfüllt hast, wenn du eine gewisse Menge an Vorschlägen gemacht hast, ob er dann ja sagt oder nicht. Das ist bei ganz anderen Themen (also nicht Miete einer Wohnung) oft so. Aber: ich weiß es nicht. Ich würde den Mieterverein fragen. Und wie gesagt, die Mitgliedschaft lohnt sich dort, wenn man dann auch weiterhin Mieter ist.
 
Solche Interpretationen sind für die rechtliche Klärung der Situation irrelevant. Das Mietrecht in Deutschland basiert auf vertraglichen Regelungen und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nicht auf psychologischen Profilen.
Wusste noch gar nicht, dass ich verpflichtet bin hier für rechtliche Klärung zu sorgen, dachte vielmehr, dass ich hier in einem Laienforum bin.
Anteilnahme und Zuspruch sollten bei einigen Ratschlägen deshalb nicht fehlen.
Es wird hier um unsere Meinung gefragt, steht im EP, bitte lesen!
Da du dich ja scheinbar so gut mit der Materie auskennst, dann leg doch mal los und kläre uns alle hier mal rechtlich auf!
 
Da du dich ja scheinbar so gut mit der Materie auskennst, dann leg doch mal los und kläre uns alle hier mal rechtlich auf!

Wozu denn?

Es gibt eine 3-monatige Kündigungsfrist und @hirnundherz hat entschieden, keine passende Nachmieterin mehr zu suchen und lieber zu bezahlen.

Aber vielleicht kann der Mieterverein ja helfen und das lässt sich irgendwie abkürzen.
Versuchen solltest du es.
 
Wozu denn?

Es gibt eine 3-monatige Kündigungsfrist und @hirnundherz hat entschieden, keine passende Nachmieterin mehr zu suchen und lieber zu bezahlen.

Aber vielleicht kann der Mieterverein ja helfen und das lässt sich irgendwie abkürzen.
Versuchen solltest du es.
Ja, das ist unumstritten, dass @hirnundherz nach der Kündigungsfrist (3 Monate) dort raus ist.
Es ging ja darum, dass die Kündigungsfrist verkürzt werden könnte, wenn sie einen geeigneten Nachmieter beschafft.
Da jedoch der Hauptmieter auf eine weibliche Nachmieterin fixiert ist und sich auf keinerlei andere Personen einlassen will, sind @hirnundherz die Hände gebunden und kann sich dagegen nicht wehren.
Es bleibt nichts anderes übrig als für die volle Kündigungsfrist die Miete zu zahlen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie sich innerlich weigert und diesem Macho auch noch für 3 bzw. 2 Monate die Miete zahlt, obwohl sie dort ja schon im nächsten Monat auszieht.
 
Bei einem Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer in einer Wohnung, die der Hauptmieter selbst bewohnt, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Der Hauptmieter oder Untermieter muss spätestens bis zum 15. eines Monats kündigen, damit das Mietverhältnis mit Ablauf des gleichen Monats endet.
 

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