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Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert

Das muss deshalb ja kein Machtkampf werden. Es müsste in dieser Situation sowieso geklärt werden, da der nächste Untermieter schließlich auch die Sicherheit eines rechtlich korrekten Mietverhältnisses bräuchte.
Dafür ist doch aber nicht @hirnundherz verantwortlich.
Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld. Habe es aber zur Verfügung, es bringt mich nicht in Not. Uargh.
Puh, wieso das denn, das ist wirklich sehr teuer.
Bei dieser Miethöhe hätte ich auch alles daran gesetzt und einen Nachmieter gesucht.
Aber unter diesen Umständen besser nicht, wenn es dir finanziell möglich ist.
 
Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld.
Das ist echt viel für ein normales, unmöbliertes Zimmer. Ich denke, es könnte wirklich gut sein, dass die Wohnungseigentümer gar nichts von dieser Untervermietung wissen. Hast du beim Mieterschutzverein mal danach gefragt, wie die Lage ist, wenn der Hauptmieter keine Genehmigung dazu eingeholt hat?

Dafür ist doch aber nicht @hirnundherz verantwortlich.
Nee, natürlich nicht. Aber durch die anstehende neue Untervermietung könnte man den Hauptmieter unverfänglich nach der Genehmigung fragen, ohne dass er Veranlassung zur Verärgerung hätte. Man könnte z.B. einfach sagen, eine sehr sympathische Interessentin hätte danach gefragt und er solle doch bitte mal eine Kopie davon machen.
 
Das Zimmer ist so teuer, da wir einen großen Garten haben. Zum Haus gehört auch, dass Gärtner kommen, die in den Nebenkosten enthalten sind und wir haben eine Terrasse mit Ausblick bis in die Vogesen in Frankreich. Schicke Gegend.

Berlin hab ich (leider) schweren Herzens Anfang des Jahres verlassen, wo ich jetzt wohne ist es genauso teuer. Ich hab jetzt nochmal etwas Druck gemacht bei ihm und er ließt sich jetzt auch Anzeigen von Kerlen durch. Ich hab das Gefühl, er bemüht sich jetzt doch ein wenig. Kann aber auch nur Show sein. Alles nicht so klar bei ihm. Manchmal denke ich, er ist voll okay, dann denke ich wieder, er will mich verarschen.
 
Ein wenig Fachinfo:

Ein Vermieter kann so viele Nachmieter ablehnen, wie er möchte, wenn es keine spezielle Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt. Selbst wenn eine solche Klausel existiert, gilt sie nicht immer für die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, wenn es sich um eine "unechte" Nachmieterklausel handelt. Der Vermieter muss einen vorgeschlagenen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Zahlungsfähigkeit).

Wann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen darf

  • Ohne Nachmieterklausel: Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren und kann ihn ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Bei einer unechten Nachmieterklausel: Der Vermieter kann den vorgeschlagenen Nachmieter nach seinem Ermessen ablehnen, auch wenn er grundsätzlich geeignet ist.
  • Fehlende Eignung: Der Vermieter kann einen Nachmieter ablehnen, wenn dieser die Mietzahlungen nicht leisten kann, eine schlechte Bonität hat oder andere wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Überlegungsfrist: Der Vermieter hat eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, um den vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen.

Wann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen muss
  • Bei einer "echten" Nachmieterklausel: Wenn der Mietvertrag eine "echte" Nachmieterklausel enthält, muss der Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
  • Achtung: Eine solche Klausel ist im Mietvertrag enthalten, der Mieter ist in der Regel ab dem Zeitpunkt des Einzugs des Nachmieters von seiner Mietzahlungspflicht befreit, sofern der Vermieter einen akzeptablen Nachmieter ablehnt.

Was Sie als Mieter tun können
  • Mietvertrag prüfen: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf eine Nachmieterklausel und auf eine mögliche Härtefallklausel.
  • Mehrere Nachmieter vorschlagen: Es ist generell ratsam, dem Vermieter mehrere potenzielle Nachmieter vorzuschlagen, da sich Interessenten oft wieder zurückziehen.
  • Schriftliche Bestätigung: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Nachmieter, dass er die Wohnung zu den gleichen Konditionen übernehmen möchte.
 
@ hirnundherz: hast du in den Mietvertrag geschaut?

Weißt du eigentlich, ob der Vermieter darüber informiert ist, dass sein Mieter die Wohnung untervermietet hat?
Dazu müsste er nämlich das Einverständnis des Vermieters einholen…

Ansonsten würde ich nämlich einfach ausziehen, ohne drei weitere Monate Miete zu bezahlen, wenn das so ein selbstgefälliges Männchen ist…🫣
Dies mag man so annehmen, es trifft aber nicht den Punkt.
Wenn der Hauptmieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließt, ergeben sich die vertraglichen Folgen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn der Eigentümer mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt - und sich daraus Folgen ergeben.

Denn diese Folgen wirken sich nicht auf den Untermietvertrag aus.

Wenn sie das täten, würde man einfach folgendes vermuten:
Der Hauptmieter hat vertragswidrig unter vermietet und schuldet dem Eigentümer eine Schadensumme .
Weil es aber der Untermieter ist, der durch seine Anwesenheit den Schaden erst auslöst, schuldet nun der Untermieter dem Eigentümer die Schadensumme....
Die... Ansicht ist so schräg, dass sie jeder begreift.

Sie stellt aber klar, dass der Eigentümer dem Mieter verpflichtet ist , der Mieter dem Untermieter , der Übernachtungsgast dem Untermieter - und so weiter. Aber eben immer auf einer Ebene, weil es mit einer Ebene höher überhaupt keinen Vertrag gibt und somit nicht vertragswidrig gehandelt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso muss ER suchen?
Rein rechtlich gesehen muss nur ich suchen (tu ich ja auch), um früher rauszukommen.
Tatsächlich MUSS er nicht suchen, weil er überhaupt nicht untervermieten muss. Aber er kann.

Rein rechtlich ergibt sich aus Deinem Vertrag , ob Du suchen MUSST oder KANNST - oder gar nichts.

Du wirst ihn kaum zwingen können, seine Wohnung unter zu vermieten, wenn er das nicht will, egal wieviel Leute Du findest, die einziehen würden.
Hintergrund wäre , die Vertragsdauer ab zu kürzen, obwohl ihr diese anfangs einvernehmlich festgelegt habt.

Mit dem Argument, dass etliche Leute anstelle der eigenen Person einsteigen, ließe sich jeder Vertrag auflösen, so dass der Grundsatz Pacta sunt servanda ins Gegenteil verkehrt würde.
Damit gäbe es ab sofort natürlich auch keine Storno-Gebühren mehr.

Dein (Unter-)Vermieter könnte einfach dieselbe fadenscheinige(?) Begründung bemühen.

Er würde einfach sagen: "Zahle das doppelte oder geh. Ich hab etliche Leute die die Wohnung zum höheren Preis wollen".
Aber dann ... würde Dir vermutlich einfallen, dass es ja einen Vertrag gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Hauptmieter einen Vertrag mit einem Untermieter schließt, ergeben sich die vertraglichen Folgen.
Etwas ganz anderes ist es, wenn der Eigentümer mit dem Hauptmieter einen Vertrag abschließt - und sich daraus Folgen ergeben.

Denn diese Folgen wirken sich nicht auf den Untermietvertrag aus.

Wenn sie das täten, würde man einfach folgendes vermuten:
Der Hauptmieter hat vertragswidrig unter vermietet und schuldet dem Eigentümer eine Schadensumme .
Weil es aber der Untermieter ist, der durch seine Anwesenheit den Schaden erst auslöst, schuldet nun der Untermieter dem Eigentümer die Schadensumme....
Die... Ansicht ist so schräg, dass sie jeder begreift.
Der Schaden entstünde dann doch dadurch, dass der Hauptmieter vertragswidrig untervermietet hat - er wäre also der Verursacher und müsste den Eigentümer der Wohnung ggf. entschädigen.

Und gleichzeitig wäre der Untermieter beim Auszug auch nicht an den nicht rechtsgültigen Untermietvertrag gebunden und müsste keine Kündigungsfrist einhalten, denke ich. Was meinst du?
 

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