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Gelöscht 124470
Gast
Macht Sinn. Was ich daraus folgere:Und gleichzeitig wäre der Untermieter beim Auszug auch nicht an den nicht rechtsgültigen Untermietvertrag gebunden und müsste keine Kündigungsfrist einhalten, denke ich. Was meinst du?
Da der Untermietvertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, würde ich als Untermieterin in aller Ruhe die Kündigungsfrist aussitzen - um dann sämtliche Miet-Zahlungen der Vergangenheit, deren Rückforderung noch nicht verjährt ist, wegen Nichtigkeit des Vertrages -= also ungerechtfertigte Bereicherung des Unter-Vermieters zurück zu verlangen.
Finde, das klingt logisch.
Oder gibts etwa Bedenken?
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