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Nachmieter-Suche wird mit von Mitbewohner erschwert

Rein rechtlich gesehen muss nur ich suchen (tu ich ja auch), um früher rauszukommen. Ich hab auch die Anzeige geschaltet und ihm entsprechende Nachrichten weitergeleitet. Aber wir haben hier 6 Monate miteinander gelebt, es war kein verfeindetes und ganz fremdes Verhältnis. Ich hab mir zwar oft meinen Teil gedacht, manchmal war man auch genervt voneinander, aber im Großen und Ganzen haben wir hier eine freundschaftliche Wohngemeinschaft geführt. Dann erhoffe ich mir von meinem Mitbewohner eigentlich, dass er – wenn er weiß, dass ich ausziehe – auch zu seinem Teil aktiv wird um einen neuen Mitbewohner zu suchen und nicht einfach garnichts tut. So habe ich es, wenn ich umgekehrt in der Situation war, zumindest auch immer getan, da ich für die Menschen, mit denen ich gelebt habe nicht wollte, dass sie 3 Monate eine doppelte Mietbelastung tragen müssen.
Nee, ich würde nicht suchen. Ist doch deine Sache.
Aber ich wäre halt so fair und würde ziemlich gleich den ersten nehmen, wenn er zu passen scheint, aus deinen Vorschlägen heraus.
Verstehen kann ich allerdings auch, wenn ein Vermieter ein bestimmtes Geschlecht bevorzugt. Wenn es bei ihm nur weibliche Kandidatinnen sein sollen, dann empfinde ich es als logisch das du ihm keine Männer zeigen brauchst. Dieses Recht sollte er ja wohl haben.

Kostet das eine läppische Zimmer so viel das du dir finanziell keine Überlappung zumuten kannst?
 
Ich weiß nicht, ob die Eigentümer das wissen, aber ich will jetzt auch keinen Machtkampf eröffnen.
Falls er keine Genehmigung der Eigentümer haben sollte, wäre euer Vertrag aber sicherlich nicht gültig, so dass du dir zwei Monatsmieten sparen könntest. Deshalb würde ich ihn an deiner Stelle mal danach fragen.

Das muss deshalb ja kein Machtkampf werden. Es müsste in dieser Situation sowieso geklärt werden, da der nächste Untermieter schließlich auch die Sicherheit eines rechtlich korrekten Mietverhältnisses bräuchte.
 
Also, laut Mieterschutzverein hat der Mann das recht 20 Leute auszuschlagen und darf alle Kriterien bestimmen. Wenn er nur blonde Frauen zwischen 30 und 33 ohne Katzenhaarallergie als Mitbewohnerin haben möchte, darf er das so durchsetzen. Mir sind die Hände gebunden und es nützt nun auch nichts mehr, mich darüber aufzuregen. Nun muss ich mich nur entscheiden, ob ich ihm helfe eine passende Frau zu finden oder es einfach sein lasse. Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld. Habe es aber zur Verfügung, es bringt mich nicht in Not. Uargh.
 
Also, laut Mieterschutzverein hat der Mann das recht 20 Leute auszuschlagen und darf alle Kriterien bestimmen. Wenn er nur blonde Frauen zwischen 30 und 33 ohne Katzenhaarallergie als Mitbewohnerin haben möchte, darf er das so durchsetzen. Mir sind die Hände gebunden und es nützt nun auch nichts mehr, mich darüber aufzuregen. Nun muss ich mich nur entscheiden, ob ich ihm helfe eine passende Frau zu finden oder es einfach sein lasse. Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld. Habe es aber zur Verfügung, es bringt mich nicht in Not. Uargh.
Das ist aber teuer. Das ist ja unfassbar.
 
Das muss deshalb ja kein Machtkampf werden. Es müsste in dieser Situation sowieso geklärt werden, da der nächste Untermieter schließlich auch die Sicherheit eines rechtlich korrekten Mietverhältnisses bräuchte.
Dafür ist doch aber nicht @hirnundherz verantwortlich.
Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld. Habe es aber zur Verfügung, es bringt mich nicht in Not. Uargh.
Puh, wieso das denn, das ist wirklich sehr teuer.
Bei dieser Miethöhe hätte ich auch alles daran gesetzt und einen Nachmieter gesucht.
Aber unter diesen Umständen besser nicht, wenn es dir finanziell möglich ist.
 
Das Zimmer kostet 675 € im Monat, ist schon eine Stange Geld.
Das ist echt viel für ein normales, unmöbliertes Zimmer. Ich denke, es könnte wirklich gut sein, dass die Wohnungseigentümer gar nichts von dieser Untervermietung wissen. Hast du beim Mieterschutzverein mal danach gefragt, wie die Lage ist, wenn der Hauptmieter keine Genehmigung dazu eingeholt hat?

Dafür ist doch aber nicht @hirnundherz verantwortlich.
Nee, natürlich nicht. Aber durch die anstehende neue Untervermietung könnte man den Hauptmieter unverfänglich nach der Genehmigung fragen, ohne dass er Veranlassung zur Verärgerung hätte. Man könnte z.B. einfach sagen, eine sehr sympathische Interessentin hätte danach gefragt und er solle doch bitte mal eine Kopie davon machen.
 
Das Zimmer ist so teuer, da wir einen großen Garten haben. Zum Haus gehört auch, dass Gärtner kommen, die in den Nebenkosten enthalten sind und wir haben eine Terrasse mit Ausblick bis in die Vogesen in Frankreich. Schicke Gegend.

Berlin hab ich (leider) schweren Herzens Anfang des Jahres verlassen, wo ich jetzt wohne ist es genauso teuer. Ich hab jetzt nochmal etwas Druck gemacht bei ihm und er ließt sich jetzt auch Anzeigen von Kerlen durch. Ich hab das Gefühl, er bemüht sich jetzt doch ein wenig. Kann aber auch nur Show sein. Alles nicht so klar bei ihm. Manchmal denke ich, er ist voll okay, dann denke ich wieder, er will mich verarschen.
 
Ein wenig Fachinfo:

Ein Vermieter kann so viele Nachmieter ablehnen, wie er möchte, wenn es keine spezielle Nachmieterklausel im Mietvertrag gibt. Selbst wenn eine solche Klausel existiert, gilt sie nicht immer für die vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses, wenn es sich um eine "unechte" Nachmieterklausel handelt. Der Vermieter muss einen vorgeschlagenen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt (z. B. Zahlungsfähigkeit).

Wann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen darf

  • Ohne Nachmieterklausel: Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren und kann ihn ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  • Bei einer unechten Nachmieterklausel: Der Vermieter kann den vorgeschlagenen Nachmieter nach seinem Ermessen ablehnen, auch wenn er grundsätzlich geeignet ist.
  • Fehlende Eignung: Der Vermieter kann einen Nachmieter ablehnen, wenn dieser die Mietzahlungen nicht leisten kann, eine schlechte Bonität hat oder andere wichtige Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Überlegungsfrist: Der Vermieter hat eine Überlegungsfrist von bis zu drei Monaten, um den vorgeschlagenen Nachmieter zu prüfen.

Wann der Vermieter einen Nachmieter ablehnen muss
  • Bei einer "echten" Nachmieterklausel: Wenn der Mietvertrag eine "echte" Nachmieterklausel enthält, muss der Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren, sofern kein triftiger Grund vorliegt.
  • Achtung: Eine solche Klausel ist im Mietvertrag enthalten, der Mieter ist in der Regel ab dem Zeitpunkt des Einzugs des Nachmieters von seiner Mietzahlungspflicht befreit, sofern der Vermieter einen akzeptablen Nachmieter ablehnt.

Was Sie als Mieter tun können
  • Mietvertrag prüfen: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf eine Nachmieterklausel und auf eine mögliche Härtefallklausel.
  • Mehrere Nachmieter vorschlagen: Es ist generell ratsam, dem Vermieter mehrere potenzielle Nachmieter vorzuschlagen, da sich Interessenten oft wieder zurückziehen.
  • Schriftliche Bestätigung: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Nachmieter, dass er die Wohnung zu den gleichen Konditionen übernehmen möchte.
 

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