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Nachbar wirft Eier und Unrat an die Hauswand

Uri

Aktives Mitglied
Ich verstehe nicht, was immer diese Anzeigerei bringen soll....
Die Polizei macht Dir die Eier nicht weg.
Die nehmen den Fall auf und ggf. wird das Verfahren eingestellt. Dir bringt das nichts.

Schreibe einen Brief an Deinen Nachbarn mit Forderung der Schadensregulierung. Er hat binnen 10 Tage Summe XX an Dich zu bezahlen.
Danach ist er in Verzug.
Mit Verzug schickst Du den Mahnbescheid raus.
--> nur so kommst Du zu Deinem Geld
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hm - nachdem ich mal etwas weiter eingestiegen bin, hast Du anscheinend nichts zu befürchten.
Wenn Dein Mietvertrag eine Klausel enthält, der zufolge Du für Schäden Dritter dem Vermieter gegenüber haftest, so könnte sie Dich unangemessen benachteiligen und nach 307 BGB unwirksam sein. Schließlich musst Du nicht damit rechnen, dass abends einer kommt und das gemietete Eigentum beschädigt.
Also brauchst Du Dir nicht mal große Mühe zu geben, die Folgen zu beseitigen, da Du sie nicht zu verantworten hast.
Falls Du mit der Argumentation den Vermieter benachrichtigst, wird sich dieser Gedanken machen müssen, ob sich die Aktion am Ende nicht rechtlich gegen ihn richtet, nicht gegen dich.

Du lieber Himmel - da anscheinend Sachbeschädigung auch noch ein Eigentumsdelikt ist sowie die Beleidigung sich entweder gegen den Vermieter oder Dich richten kann, kannst Du zwar eine Anzeige aber nicht mal einen Strafantrag stellen.

tricky :)
 

Uri

Aktives Mitglied
Hm - nachdem ich mal etwas weiter eingestiegen bin, hast Du anscheinend nichts zu befürchten.
Wenn Dein Mietvertrag eine Klausel enthält, der zufolge Du für Schäden Dritter dem Vermieter gegenüber haftest, so könnte sie Dich unangemessen benachteiligen und nach 307 BGB unwirksam sein. Schließlich musst Du nicht damit rechnen, dass abends einer kommt und das gemietete Eigentum beschädigt.
Also brauchst Du Dir nicht mal große Mühe zu geben, die Folgen zu beseitigen, da Du sie nicht zu verantworten hast.
Falls Du mit der Argumentation den Vermieter benachrichtigst, wird sich dieser Gedanken machen müssen, ob sich die Aktion am Ende nicht rechtlich gegen ihn richtet, nicht gegen dich.

Du lieber Himmel - da anscheinend Sachbeschädigung auch noch ein Eigentumsdelikt ist sowie die Beleidigung sich entweder gegen den Vermieter oder Dich richten kann, kannst Du zwar eine Anzeige aber nicht mal einen Strafantrag stellen.

tricky :)
Meldepflicht gegenüber dem Vermieter besteht aber, ansonsten ist man selber im vollen Umfang schadensersatzpflichtig. Ebenso besteht die Pflicht den Verursacher mitzuteilen und entsprechend Mithilfe zu leisten.
Ebenfalls besteht die Verantwortung das Grundstück ggf. sicher zu halten.

Als Mieter sollte man hier sehr eng mit dem Vermieter zusammenarbeiten.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich würde den Hauseigentümer informieren, daß sein Eigentum regelmäßig verschmutzt und letztlich, wenn der Schmutz nicht entfernbar ist, beschädigt wird. Das ist nicht Deine Hauswand.

Kann es sein, daß das Ganze gar nichts mit Dir und dem Verhältnis zwischen Dir und Deinen Nachbarn zu tun hat? Sondern daß der Nachbar was gegen den Hauseigentümer hat? Hatten die mal einen Konflikt?
Oder daß es um das Haus selbst geht? Daß der Nachbar es Dir dort madig machen will, damit das Haus frei wird? Hat er vielleicht erwachsene Kinder, die er gerne in seinem Nachbarhaus in seiner Nähe untergebracht hätte?

Jedenfalls würde ich auf jeden Fall den Vermieter einschalten und mich mit ihm beratschlagen. Du mußt ja nicht sagen, daß Du schon weißt, wer der Verursacher ist, sondern erst mal nachfragen, ob er eine Vermutung hätte, wer sein Haus und Grundstück verschmutzt.
 
G

Gelöscht 115710

Gast
Ich verstehe nicht, was immer diese Anzeigerei bringen soll....
Die Polizei macht Dir die Eier nicht weg.
Die nehmen den Fall auf und ggf. wird das Verfahren eingestellt. Dir bringt das nichts.

Schreibe einen Brief an Deinen Nachbarn mit Forderung der Schadensregulierung. Er hat binnen 10 Tage Summe XX an Dich zu bezahlen.
Danach ist er in Verzug.
Mit Verzug schickst Du den Mahnbescheid raus.
--> nur so kommst Du zu Deinem Geld
Ich denke, das ist Sache des Vermieters, also des Eigentümers, der über den Vorfall zu informieren ist.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ebenso besteht die Pflicht den Verursacher mitzuteilen und entsprechend Mithilfe zu leisten.
Ebenfalls besteht die Verantwortung das Grundstück ggf. sicher zu halten.
Als Mieter sollte man hier sehr eng mit dem Vermieter zusammenarbeiten.
Verdammt aber auch xD : aus 536c BGB ergibt sich tatsächlich eine Pflicht zur Mängelanzeige....
 
Jetzt kommen Sachen auf den Tisch an dich noch gar nicht gedacht hatteo_O.

Die Frage stellt sich mir hier, ob Eier an die Hauswand schmeißen überhaupt ein Mangel im Sinne des Mietrechts ist, da durch dritte hervorgerufen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Jetzt kommen Sachen auf den Tisch an dich noch gar nicht gedacht hatteo_O.

Die Frage stellt sich mir hier, ob Eier an die Hauswand schmeißen überhaupt ein Mangel im Sinne des Mietrechts ist, da durch dritte hervorgerufen.
Was hat das mit Mietrecht zu tun?

Ein Mensch hat einen Schaden verursacht.
Die Geschädigten sind berechtigt Ersatz zu fordern.
Die Geschädigten sind hier sowohl Mieter wie auch Vermieter.
Beide dürfen Ersatz fordern, um den Schaden zu beheben/auszugleichen.

Du kannst (und solltest) somit als Mieter vom Verursacher den Ersatz einfordern.

Falls Du hier alles dem Vermieter überlässt, dann kann es ja auch sein, dass der sagt "ist mir egal, weil kein großer Schaden an der Bausubstanz".
Zur Mietminderung wird ein Ei an der Hauswand sicherlich nicht berechtigen...

Verdammt aber auch xD : aus 536c BGB ergibt sich tatsächlich eine Pflicht zur Mängelanzeige....
Das ist im Vertragsrecht ganz allgemein selbstverständlich und Usus....
Wenn ich mir einen Mietwagen nehme und da macht mir jemand einen fetten Kratzer rein, dann ignoriere ich das Ereignis ja auch nicht, weil "ist ja nicht mein Auto"
 
Klar, aber als "Mangel" gegenüber dem Vermieter anzeigen ist wahrscheinlich so nicht gegeben.

Ich habe es diesem übrigens mitgeteilt. Wir machen es jetzt so, dass er dem Nachbar einen Brief schreiben wird, dass dieser gesehen wurde und ihm die Möglichkeit einräumt das sauberzumachen - bevor eine Anzeige erfolgt.

Unterdessen hat mich der Nachbar heute wieder extrem freundlich gegrüßt und wollte sogar einen Plausch anfangen. Ich finde das unglaublich und musste mich ganz schön beherrschen.
 

Keep Going

Aktives Mitglied
Ja, ist schon komisch aber von der Seite, dass man sich möglichst unauffälig und "normal" verhält wenn man nicht auffliegen möchte find ich das vom Nachbarn zwar leicht gruselig, aber nachvollziehbar.

Viel gruseliger fände ich es wenn er sich nach Erhalt des Briefes immer noch so verhalten würde. Dann wüsste ich zumindest woran ich bei ihm bin.
 

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