Viele Leute drehen jetzt auf Grund der Coronathematik durch. Meistens Leute die davor psychsich schon recht instabil waren aber es noch irgendwie vor ihren Mitmenschen verstecken konnte. Wenn er es nochmal macht würde ich ihn damit konfrontieren oder eben direkt zur Polizei.
Er hat es wohl schon "nochmal gemacht".
Im Internet wird vertreten, dass vermutlich eine derartige Aufnahme zu Beweiszwecken grundsätzlich verwertet werden könnte.
Richtigerweise hat der Nachbar einen Anspruch auf ein Recht am eigenen Bild, jedoch steht dem gegenüber, dass bei einer Straftat, hier: Beleidigung; Sachbeschädigung, sein Recht hinter dem des Opfers zurück steht.
( vgl.:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Katzenkot-ueber-den-Zaun--f295937.html ; (google: #straftat filmen, #straftäter filmen)
Je nach Delikt gibt es in Stafsachen allerdings eine Antragsfrist, die man verpassen kann.
Ich bin aber immer noch fassungslos, da ich nichts habe wogegen man neidisch sein könnte und ich sowas von dieser Person nie gedacht hätte. Auch Streit gab es nie.
Die Kamera hat 3x ausgelöst, insgesamt eine ganze Packung Eier.
Das klebt dermaßen fest und ist äußerst schwer zu entfernen.
Tatsache dürfte dann ja sein, dass er Dich "gelinkt" hat.
Du bist hier das Opfer, die Nachbarschaft ist bereits erschüttert, nämlich von Deiner Seite her.
Um des lieben Friedens willen, und wenn du Lust hast, die Eier selber abzukratzen, bittest Du eine Vertraute oder einen Freund, der weiter weg wohnt, auf dem PC ein Schreiben anonym aufzusetzen.
Darin wird beschrieben, dass ein Zeuge (bist ja Du) den Nachbarn des öfteren in der Nähe des Grundstücks festgestellt hat *) sowie dass jener am... um... hinsichtlich seiner Personalien identifiziert wurde, als er aus einer Schachtel 10 rohe Eier, vermutlich Hühnereier, entnommen und mit der rechten(?) Hand an die Wand des Wohngebäudes Hausnummer ...geschleudert hat, worauf diese beim Aufprall zerbrachen und folglich deren Inhalt dem Mauerwerk mehr als geringfügig anhaftet und zwecks rückstandsfreier Entfernung einen erheblichen Reinigungsaufwand bedingt.
Das dargestellte Tatgeschehen verwirkicht eine Sachbeschädigung und Beleidigung , kann auf Antrag strafrechtlich sanktioniert werden , des weiteren zivilrechtlich , bei Verzug auch unter Hinzuzeihen eines Rechtsvertreters , jedenfalls aber zum Zwecke des Ausgleicht entstandener Schäden und aufgetretener Wertmiderung an der Sache sowie Schmerzensgeld in der Person des Geschädigten.
ggf:
(Es wird die Gelegenheit eröffnet , dass er sich vorab in der Sache dem Nachbarn (dir) gegenüber stellt und zugibt, widrigenfalls wird der Sachverhalt aufgedeckt. Frist: 5 Tage nach Aufgabe zur Post)
*) Die Formulierung "des öfteren" ist dann wahr, wenn Du Dich als Zeuge entpuppst und der Nachbar "öfter" vorbei ging, hat aber den Hintergrund, dass er nun weiss, dass er gesehen wird und sich nicht noch am Auto zu schaffen macht oder ähnliches.
Der Freund schickt den Brief dann ab und der Nachbar kann sich bei einer Postlaufzeit von max 3 Tagen 2 Tage lang in Grund und Boden schämen und dann kommen, weiss aber nicht, wer der Böse ist.
Die Kamera wird unterdessen abgebaut, um den Beweis nicht augenscheinlich hervortreten zu lassen.
Für reichlich erhöhte Temperatur und Schnappatmung sollte das allemal reichen, auch wenn Du nicht weiter vorgehst. Hoffe, Du bist kein Beamter, dem er diese Verklausulierungen zutrauen könnte , denn so muss er folgern dass ein Dritter mit dabei ist.