nutzerin-2020
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Nein. Wenn du keine 1. Ausbildung abgeschlossen hast und deine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind und du dann noch studieren möchtest, kannst du ggf. elternunabhängiges Bafög beziehen.Berufst du dich dabei auf §10 (3) 3. mit der Krankheit/Krankschreibung als Hinderungsgrund? Scheitert es im Falle der TE nicht an der Unverzüglichkeit wegen 1-2 Jahre Minijobs statt unverzüglicher Aufnahme eines Studiums/Ausbildung nach Wegfall des Hinderungsgrundes?
Woran ist das Studium gescheitert? Wäre eine kleine Fachhochschule was für dich? Da ist die Betreuung oft besser und du lernst in kleineren Gruppen. Du könntest auch in Teilzeit studieren und es gibt ggf. die Regelung, dass du für vieles als Härtefall zählst,Habe dann Studium versucht, aber auch das ging nicht.
Wenn ich ehrlich bin sehe ich das Studium als einzige Alternative, denn eine Ausbildung wirst du durch die sehr strengen Abläufe nicht schaffen und im Studium könntest du dich auch langsam an minimale Belastungen heran tasten.