G
Gelöscht
Gast
Berufst du dich dabei auf §10 (3) 3. mit der Krankheit/Krankschreibung als Hinderungsgrund? Scheitert es im Falle der TE nicht an der Unverzüglichkeit wegen 1-2 Jahre Minijobs statt unverzüglicher Aufnahme eines Studiums/Ausbildung nach Wegfall des Hinderungsgrundes?Ich denke, deine einzige Rettung wäre ein Studium. Du würdest wenn du keine 1. Ausbildung hast sogar elternunabhängiges Bafög bekommen. Mal darüber nachgedacht?
Sorry @Neverleaving, dass ich über statt mit dir spreche. Ich wusste es nicht anders zu formulieren, vielleicht hilft dir ja die 'Diskussion' um die Bafögförderungsfähigkeit...