Gemini
Urgestein
Hallo primavera,
ich würde zuerst einen Blick auf die Immobilienpreise werfen.
Was kostet eine Whg, die deinen Vorstellungen entspricht in der gewünschten Wohnlage.
Das schwankt ja sehr von Stadtteil zu Stadtteil.
Dann schauen, ob ich ein Darlehen in der nötigen Höhe innerhalb von max. 10 Jahren auch tilgen könnte Und zwar ohne große Einschränkungen in meinem Lebensstil und mit der Möglichkeit trotz Tilgung Rücklagen bilden zu können.
Bei ETW kann es auch mal Sonderumlagen geben, wenn eine größere Reparatur ansteht.
Mit 53 Jahen würde ich nicht ans Limit gehen wollen, um eine Wohnung zu finanzieren.
Was den Teppich betrifft, so würde ich es nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Klar bist du im Recht. Andererseits kommen die Vermieter dir entgegen und du hast ein gutes Verhältnis zu ihnen. Auch hast du eine günstige Miete.
Wiegt das nicht mehr, als Recht zu bekommen?
Es geht doch nur um einen Bodenbelag für 1 Zimmer. Der kostet nicht die Welt und dürfte bei deinem guten Verdienst sicher finanzierbar sein.
Ich meine, nach allem was du schon hinter dir hast, solltest du in diesem Fall nicht für dein Recht kämpfen, bzw. klagen. Also nicht für einen Teppich.
Überlege dir das mit der ETW gut.
ich würde zuerst einen Blick auf die Immobilienpreise werfen.
Was kostet eine Whg, die deinen Vorstellungen entspricht in der gewünschten Wohnlage.
Das schwankt ja sehr von Stadtteil zu Stadtteil.
Dann schauen, ob ich ein Darlehen in der nötigen Höhe innerhalb von max. 10 Jahren auch tilgen könnte Und zwar ohne große Einschränkungen in meinem Lebensstil und mit der Möglichkeit trotz Tilgung Rücklagen bilden zu können.
Bei ETW kann es auch mal Sonderumlagen geben, wenn eine größere Reparatur ansteht.
Mit 53 Jahen würde ich nicht ans Limit gehen wollen, um eine Wohnung zu finanzieren.
Was den Teppich betrifft, so würde ich es nicht auf eine Klage ankommen lassen.
Klar bist du im Recht. Andererseits kommen die Vermieter dir entgegen und du hast ein gutes Verhältnis zu ihnen. Auch hast du eine günstige Miete.
Wiegt das nicht mehr, als Recht zu bekommen?
Es geht doch nur um einen Bodenbelag für 1 Zimmer. Der kostet nicht die Welt und dürfte bei deinem guten Verdienst sicher finanzierbar sein.
Ich meine, nach allem was du schon hinter dir hast, solltest du in diesem Fall nicht für dein Recht kämpfen, bzw. klagen. Also nicht für einen Teppich.
Überlege dir das mit der ETW gut.