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MagicSun
Gast
Zum sexuellen Mißbrauch ist GV nicht notwendig.
Und zu den Spekulationen um die Aússagezurückziehung.
Das ist ein Offizialdelikt. Es ist vollkommen wurscht, ob die Anzeige zurückgezogen wird. Der Staatsanwalt muß ( weiter ) ermitteln.
Schlimmer noch: Wenn man die Anzeige zurückzieht, wird womöglich gegen den Zurückzieher auch ermittelt.
Vielleicht sollte man hier auch mal die einfachste Version in Erwägung ziehen: Er hat die 13 Jährige für seine Spielchen benutzt und die wollte das nicht. Es spricht einiges dafür, das es so war.
Habe gerade im TV gehört -in Deutschland wäre dieser Fall kein Rechtsfall.
Ich sehe das auch so, alles viel zu spekulativ.