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marco

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Ist denn dieser Fall überhaupt ein Rechtsfall ?

Zwei Jugendliche haben miteinander rumgeschmust im Urlaub - sie hat sich älter gemacht und er hat es geglaubt - kommt jeden Tag zig-tausendmal vor.
Ich frage mich bloß, was die Mutter sich dabei gedacht hat, ein paar aufklärende Worte, wären wohl angebrachter gewesen.

Ich finde das nicht lustig.

Ein Kind wurde offensichtlich missbraucht.

Und da ist der Fall aufzuklären, wie bei den anderen Missbrauchsopfern, die es hier auch gibt.

Stelle Dir vor, das Opfer hätte hier einen Thread eröffnet, was wäre das ein Aufschrei gewesen.
 

Hallo STAN*,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Vor allen Dingen kann man sich den Aufschrei vorstellen, wäre es in der BRD passiert. Mit einem 17 jährigen Türken und einem 13 jährigen "deutschen" Mädchen.....
 
Ist denn dieser Fall überhaupt ein Rechtsfall ?

Zwei Jugendliche haben miteinander rumgeschmust im Urlaub - sie hat sich älter gemacht und er hat es geglaubt - kommt jeden Tag zig-tausendmal vor.
Ich frage mich bloß, was die Mutter sich dabei gedacht hat, ein paar aufklärende Worte, wären wohl angebrachter gewesen.

ich denke,diese sichtweise ist zu locker...klar,wenn ich den jungen im interview sehe,mit seinen augenringen,dann denke ich im erstem moment "oh,der arme kerl".....doch das mädchen hat noch niemand gesehen oder gehört (ist ja auch gut so).
die anzeige gegen ihn ging von der mutter des mädchens aus,die sicher ihre aufsichtspflicht verletzt hat,wenn sie zulässt,das ihr kind in einem fremden land die nacht über wegbleibt . da kommt mir der gedanke vom schlechten gewissen.
also,selbst,wenn man teenies nicht von ihren ersten erfahrungen abbringen kann,wenn sie sich älter machen,als sie sind ,beginnt für mich die verantwortung (der elten) in diesem fall bei beginn der möglichkeiten.
 
Naja, ich kann ja mal erzählen, wie ich die Sache sehe. VORSICHT! Was jetzt kommt sind reine Spekulationen, aber eine durchaus realistische Betrachtungsweise:
1. Die beiden lernen sich um Urlaub kennen und sie behauptet, dass sie 15 ist. (Jedenfalls nach Angaben von Marco, klingt auch realistisch, immerhin machen das die meisten Mädchen in dem Alter und man kann oftmals nicht zwischen ein/zwei Jahren unterscheiden)
2. Die beiden machen im gegenseitigen Einverständnis miteinander rum, was angesichts des Alters von Marco und seiner Annahme sie sei 15 Jahre alt nicht als Kindesmissbrauch zu werten sein sollte, zumindest mildernd wirken.
3. Das Mädchen geht nach Hause und sagt nichts, erst nachdem die Mutter die Spermaspuren auf der Kleidung entdeckt. (Das ist keine Spekulation, sondern war wirklich so.)
4. Die Familie des Mädchens ist streng religiös (Tatsache) und die Mutter weiß nichts von irgendwelchen sexuellen Aktivitäten ihrer Tochter (Spekulation). Das Mädchen sagt, dass sie nichts gemacht hat, die waren plötzlich da als sie aufgewacht ist und der Junge lag auf ihr. Sie kann da nichts für. (Spekulation)
5. Die Mutter ist geschockt und rennt zur Polizei um Anzeige wegen Missbrauchs zu erstatten. (Tatsache)
6. Dem Mädchen wird ob der Einkerkerung ihres Flirts nun doch ein wenig bange und zieht ihre Aussage mündlich zurück. (Tatsache)
7. Der Mutter geht die Vorstellung, ihr Töchterchen in einvernehmlichen sexuellen Aktivitäten zu wähnen noch völlig ab, daher das Hickhak um die schwebende Aussage, das völlige Fehlen einer Stellungnahme der Familie und das Mädchen kraupelt zwischen Angst und Scham, den moralischen Vorstellungen der Eltern und der Befürchtung als Lügnerin dazustehen einerseits und der falschen Anklage des Urlaubsflirts andrerseits (Spekulation).

Einige Sachen werden jetzt zur Klärung des Falls wohl wichtig sein. Erstens die Aussage der Freundin, die sich ja zweifelsfrei auch da aufgehalten hat, entweder schlafend oder auf dem Balkon.
Die Aussage des Mädchens selber, ob sie dabei bleibt oder doch noch schriftlich zurück zieht.
Nach Klärung dieser Sachverhalte wird wichtig sein, ob anzunehmen war, dass Marco wirklich davon ausgehen konnte, dass sie 15 ist.
Wenn es wirklich so abgelaufen wäre, wie ich spekuliere, würde Marco hier in Deutschland dafür vllt. ein halbes Jahr auf Bewährung bekommen.
Da die Türkei die Vollstreckung des Urteils an die Auslieferungsbedingungen knüpft, wird Deutschland sich dazu bereit erklären, die Sache aber selber nochmal prüfen (auch wenn sie dafür, huhu, Zeugen ganz weit weg im Ausland befragen müssen. Übrigens nicht in der Türkei, sondern die zwei Hauptbelastungszeugen, das Mädchen und ihre Freundin werden sich ja wohl in GB aufhalten) und dann, falls sie zu dem gleichen Ergebnis kommen, das sich mir hier realistischerweise darbietet, diese Haftstrafe hier in Bewährung, wegen guter Führung oder was weiss ich, was es noch für Möglichkeiten gibt, vollstrecken.
Ich denke nicht, dass Marco hier einsitzen muss, wenn der sexuelle Verkehr mit dem Mädchen einvernehmlich war.

Na gut, der Fairness halber kann man ja auch mal den andern Fall durchspielen:
1. Die beiden lernen sich im Urlaub kennen und sie sagt entweder, dass sie 13 ist oder 15. Das spielt im zweiten Fall eine nicht so große Rolle.
2. Sie haben Streit, er kommt aufs Hotelzimmer zur Versöhnung, danach legen die beiden Mädchen sich schlafen.
3. Er sitzt daneben, ihn überkommts auf einmal, er holt sich einen runter, legt sich nachher auf sie und kommt dabei zum Orgasmus. Sie wacht auf und schubst ihn runter.
4. Sie geht nach Hause, sagt aber nichts, die Mutter sieht die Flecken, dann bricht sie zusammen und gesteht alles.
5. Die Mutter ist geschockt, rennt zur Polizei und erstattet Anzeige.
6. Sie wiederruft mündlich ihre Aussage, weil ja warum? Vielleicht tut er ihr doch ein bisschen leid, keine Ahnung. Mir fällt kein realistischer Grund ein warum sie, wenn es wirklich so war, auf einmal sagen sollte, es sei doch nicht so gewesen.
7. Die Mutter bekräftigt sie bei der Wahrheit zu bleiben und den schweren Prozess durchzustehen und sie schwankt noch, ob sie das alles schafft und daher das Hickhak mit der Aussage.
 
Zum sexuellen Mißbrauch ist GV nicht notwendig.
Und zu den Spekulationen um die Aússagezurückziehung.
Das ist ein Offizialdelikt. Es ist vollkommen wurscht, ob die Anzeige zurückgezogen wird. Der Staatsanwalt muß ( weiter ) ermitteln.
Schlimmer noch: Wenn man die Anzeige zurückzieht, wird womöglich gegen den Zurückzieher auch ermittelt.

Vielleicht sollte man hier auch mal die einfachste Version in Erwägung ziehen: Er hat die 13 Jährige für seine Spielchen benutzt und die wollte das nicht. Es spricht einiges dafür, das es so war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eskarina - es hat kein Geschlechtsverkehr statt gefunden

Hab ich auch nirgendwo geschrieben. Entweder haben sie im Einverständnis miteinander rumgemacht und er ist gekommen, hat dabei ihre Kleidung befleckt (seine Aussage) oder er ist gekommen während sie geschlafen hat und sie ist aufgewacht, als er auf ihr lag (ihre Aussage). Wo steht bei mir, dass sie Geschlechtsverkehr hatten?
 
Zum sexuellen Mißbrauch ist GV nicht notwendig.
Und zu den Spekulationen um die Aússagezurückziehung.
Das ist ein Offizialdelikt. Es ist vollkommen wurscht, ob die Anzeige zurückgezogen wird. Der Staatsanwalt muß ( weiter ) ermitteln.
Schlimmer noch: Wenn man die Anzeige zurückzieht, wird womöglich gegen den Zurückzieher auch ermittelt.
Oah nerv!
Ich hab nirgendwo geschrieben, dass es es von Relevanz ist, ob sie die Anzeige zurück zieht, sondern die AUSSAGE. Und ihre Aussage ist schon ein wichtiger be-/entlastender Bestandteil der Ermittlungen, die jetzt natürlich nicht mehr eingestellt werden.
PS: Wahrscheinlich der Wichtigste! Also als Betroffene würd ich schon ziemlich dringend drauf lauern, ob die mich belastende Aussage zurück gezogen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist genauso wurscht, ob sie ihre Aussage hinterher zurückzieht.

Dazu kam gestern Abend übrigens auch der Anwalt der englischen Familie zu Wort: Er sagte, daß überhaupt nichts zurückgenommen worde ist. Und hält diese Sache für eine Erfindung der Presse.
 
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