mikenull
Urgestein
Wenn der Gesetzgeber die Kategorie "Aussehen" bei der Strafzumessung berücksichtigen würde, dann wäre das für jeden V*** ( oder sexuellen Straftäter ) ja immer ein Milderungsgrund. Sowas kann niemand wollen - zumal es sich, und davon bin ich überzeugt - immer nur um Schutzbehauptungen handelt.
Das hättest Du gemacht? Mach Dich nicht lächerlich! Es ist doch wohl klar, daß die Tochter dann vom sexuellen Mißbrauch gesprochen hätte - der Junge aber natürlich alles abgestritten hätte. Und was hättest Du dann gemacht? Beide laufenlassen oder was?
Du leistest hier den Opfern einen wirklichen Bärendienst.
Das hättest Du gemacht? Mach Dich nicht lächerlich! Es ist doch wohl klar, daß die Tochter dann vom sexuellen Mißbrauch gesprochen hätte - der Junge aber natürlich alles abgestritten hätte. Und was hättest Du dann gemacht? Beide laufenlassen oder was?
Du leistest hier den Opfern einen wirklichen Bärendienst.
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