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marco

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Zum sexuellen Mißbrauch ist GV nicht notwendig.
Und zu den Spekulationen um die Aússagezurückziehung.
Das ist ein Offizialdelikt. Es ist vollkommen wurscht, ob die Anzeige zurückgezogen wird. Der Staatsanwalt muß ( weiter ) ermitteln.
Schlimmer noch: Wenn man die Anzeige zurückzieht, wird womöglich gegen den Zurückzieher auch ermittelt.

Vielleicht sollte man hier auch mal die einfachste Version in Erwägung ziehen: Er hat die 13 Jährige für seine Spielchen benutzt und die wollte das nicht. Es spricht einiges dafür, das es so war.

Habe gerade im TV gehört -in Deutschland wäre dieser Fall kein Rechtsfall.

Ich sehe das auch so, alles viel zu spekulativ.
 

Hallo MagicSun,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Es ist genauso wurscht, ob sie ihre Aussage hinterher zurückzieht.
Also Sorry, das Mädchen ist Hauptbelastungszeugin. Du kannst mir doch nicht erzählen, dass es völlig irrelevant ist, was die Hauptbelastungszeugin in einem laufenden Ermittlungsverfahren schriftlich zu Protokoll gibt und dass das völlig unberücksichtigt bleibt.
 
Habe gerade im TV gehört -in Deutschland wäre dieser Fall kein Rechtsfall.

Ich sehe das auch so, alles viel zu spekulativ.

und weil es kein Rechtsfall ist in Deutschland, ermittelt ja auch die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft, denn das deutsche Strafrecht gilt auch für Deutsche im Ausland, wenn ein Deutscher gegen die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verstößt.
 
In der BRD liegen sogar die Strafen dafür höher wie in der Türkei. Wahrscheinlich wird man deshalb auch gerne die Strafe in der Türkei annehmen, dann ausliefern lassen und in Deutschland abbüßen.
( natürlich immer unter der Voraussetzung daß dieser junge Mann schuldig ist )
Der einziste Unterschied zur Türkei ist, daß der ( deutsche ) junge Mann hier nicht in U-Haft gewandet wäre. Aber umgestzt auf die BRD mit einem türkischen Urlauber und einem deutschen Mädchen käme genau auf dasselbe Ergebnis hinaus.
Und keine Straftat: Die bemisst sich nicht an Gewalt. Sondern zunächst an den Indizien: Aussage Mädchen, Sperma, Aussage Mann.
Entscheidend dürfte allein ihr Alter sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vieleicht wäre es wirklich mal erstrebenswert über ein gemeinschaftlich- europäisches Rechtssystem nachzudenken.

Was in dem einen Land ein Kavaliersdelikt ist führt in dem anderen Land zum Schafott. (bitte nur sinngemäß zu vestehen)
 
Die Türkei hat das deutsche Rechtssystem übernommen!

Ich wüßte z.B. nicht in welchem Land sexueller Mißbrauch ein Kavaliersdelikt ist!
Wir híer - in diesem Forum - plädieren sogar immer wieder für höhere Strafen, falls Dir das noch nicht aufgefallen ist. Aber wahrscheinlich sind manche versucht die sexuellen Abschweifungen des eigenen Opas als schlimmer zu verurteilen, als z.B. die Abschweifungen eines 17 Jährigen.
Für mich ist beides genau gleich schlimm - und wer dagegen verstößt, gehört in den Knast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Türkei hat das deutsche Rechtssystem übernommen!

Ich wüßte z.B. nicht in welchem Land sexueller Mißbrauch ein Kavaliersdelikt ist!
Wir híer - in diesem Forum - plädieren sogar immer wieder für höhere Strafen, falls Dir das noch nicht aufgefallen ist. Aber wahrscheinlich sind manche versucht die sexuellen Abschweifungen des eigenen Opas als schlimmer zu verurteilen, als z.B. die Abschweifungen eines 17 Jährigen.
Für mich ist beides genau gleich schlimm - und wer dagegen verstößt, gehört in den Knast.

nur das Prob ist - liegt denn überhaupt ein sexueller Missbrauch vor, das konnte doch garnicht Beweiskräfig geklärt werden - es ist doch heute an der Tagesordnung das 12-13 jährige ihre ersten sex. Erfahrungen im beiderseitigen Einvernehmen haben.
 
Was würdest Du denn aus der Tatsache schließen, Mädchen stellt sich als Opfer dar, Sperma auf der Hose ( oder im Bett? ), Junge bestreitet nicht.
Das die Beiden Halma gespielt haben?
Das Delikt ist doch passiert - es sei denn es wäre beweisbar, daß es nicht sein Sperma ist.
Es richtet sich nach dem Alter des oder der Mißbrauchten. Es ist vollkommen egal, ob es in Einvernehmen geschah, oder er geglaubt hat, daß sie älter ist.
Überlege doch mal: Der Opa spielt am keinen Enkelkind rum ( 2 Monate alt ) - was ja bekanntermaßen öfters vorkommt. Und der bringt jetzt bzu seiner Entlastung vor, daß es ja im Einvernehmen geschah, und er geglaubt habe, das Enkelkind sei viel älter.......
( Letzteres wurde bisher auch nur von dem jungen Mann gesagt - das könnte auch eine reine Schutzbehauptung sein! Würd ich auch sagen. )
 
Vieleicht wäre es wirklich mal erstrebenswert über ein gemeinschaftlich- europäisches Rechtssystem nachzudenken.

Was in dem einen Land ein Kavaliersdelikt ist führt in dem anderen Land zum Schafott. (bitte nur sinngemäß zu vestehen)

Hattest Du nicht mal so etwas für solche Täter gefordert?

Und jetzt sind wir doch an dem Punkt, dass auch Du erkennst, dass dies zu nichts führt.

Und das finde ich gut.
 
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