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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
1.Sexuelle Belästigung von Minderjährigen ist auch in der BRD strafbar. Mit Recht und auch wenn der eine sich "älter" gemacht hat.
Im übrigen: Wo bleibt der Aufschrei der Glucken? Das ist, was die 13 Jährige betrifft eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Denn immerhin war der junge Deutsche ja über Nacht mit dem Kind zusammen.
2. Sicher, was die Staatsanwaltschaft Lüneburg macht, ist - vielelicht auf Anraten des Außenministers - ein formeller Akt. Wirklich ermitteln geht ja kaum, wenn man keine Ermittler dorthin schicken kann und die Zeugen längst wieder zu Hause in England sind. Man hat lediglich die Hoffnung, daß die Türken den Fall abgeben. Warum aber sollten sie das tun? Sie wollen ja offensichtlich in der EU als Rechtsstaat dastehen - und wohl nicht in erster Linie als Freund und "Beschenker" der Deutschen. Insofern wird es vermutlich genau so kommen, wie anzunehmen ist: Der Junge wird - wenn schuldig, was ja nun immer deutlicher wird - in der Türkei verurteilt und, wird ausgeliefert und darf dann die Strafe zu Hause absitzen. Wie ich gestern Abend gesehen habe, dürften die Gründe für dieses "Auslieferungsersuchen" darin liegen, daß dei Türkei kein besonderes Jugendstrafrecht hat. Aber; Es wurde auch gestern Abend betont, daß die Türkei das deutsche Strafrecht übernommen hat und auch benutzt - was hier kaum jemand weiß.
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