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marco

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Hallo mikenull,

schau mal hier: marco. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Ob die Aussage der 13-jährigen noch steht ist zweifelhaft. Spiegel-Online berichtet nur von Angaben der BILD, nach denen das Mädchen missbraucht worden sein soll. Demnach hat sich das Mädchen während eines Besuches von Marco zusammen mit ihrer Freundin schlafen gelegt und ist aufgewacht als der Junge auf ihr lag. Auf ihrem Körper wurden Spermaspuren gefunden.
Nun einige Überlegungen: Warum legt sich das Mädchen schlafen, während es Besuch hat? Wenn der Junge auf ihr liegend zu Orgasmus kam, warum ist sie dann erst erwacht, als alles schon vorbei war?
Der Anwalt der Familie berichtet RTL, dass das Mädchen die Aussage schon längst zurück genommen hat. Daher meine Zweifel, ob das wirklich stimmt.
Marco berichtete gestern abend in einem Interview, dass er sexuellen Kontakt mit dem Mädchen hatte, allerdings im Einverständnis und nur Petting, wobei es zu den Spermaspuren kam. Nach ärztlichen Untersuchungen ist das Jungfernhäutchen des Mädchens unversehrt.
Ob Marco nun schuldig ist oder nicht hängt allerdings nicht von unseren Meinungen und Ansichten ab, sondern von einem Strafverfolgungsprozess, der meines Erachtens objektiv und fair geführt werden sollte. Da Marco Deutscher ist und auch in Deutschland lebt, solllte sein Fall auch nach deutscher Rechtssprechung und eben solchen Bedingungen geführt werden. Die Bedingungen, vor allem in der türkischen Untersuchungshaft, entsprechen nicht unseren Standarts der menschenwürdigen Unterbringung, können demnach auch nicht von unserm Staat, der diese Fürsorgepflicht ggü seinen Bürgern angenommen hat, hingenommen werden.
Ich hoffe das beantwortet auch ein bisschen darksides Frage. In diesem Fall gehts nicht nur um die Person Marco, sondern unter anderem auch um die Aufnahme der Türkei in die EU und den allgemeinen Umgang mit ausländischen Strafgefangenen, was eigentlich jeden interessieren sollte, der sich mit dem Rechtssystem des Urlaubslandes, in dem er grade rumgurkt, nicht 100%ig auskennt.
Die Aussage des Mädchens, sofern sie denn erlogen sein sollte (was wir ja nicht wissen) erinnert mich an den Thread mit den erfundenen Vergewaltigungsgeschichten. In diesem speziellen Fall zeigt es sich doch, wie wichtig es sein kann, dieses Phänomen zu erforschen, um in Zwiefelsfall über Gründe und Ursachen solcher Geschichten an die Richtigkeit der Aussagen zu gelangen. Sollten wir weiterhin auf dem volkspsychologischen Erkenntnisstand von "Wieso sollte sich das denn jemand ausdenken?" stehen bleiben, wird darunter mindestens unsere objektive Beurteilungskraft leiden. Zudem unsere Verurteilung von Menschen, die sich so etwas wirklich ausdenken.
Obwohl das natürlich auch, wie so vieles, Gefahren birgt, wie in dem Beispiel der Frau, die eine Geschichte um einen Kinderpornoring erfunden hat. Da kamen mir doch Bedenken, ob die Frau ihre Aussage völlig "freiwillig" zurück gezogen hat und plötzlich alles erstunken und erlogen war. Aber naja, ich schweife ab.
Abschließend will ich jetzt keine Freiheit für Marco fordern, aber doch zumindest eine Verlegung in menschenwürdigere Haftbedingungen und einen fairen Prozess nach deutschen Recht. Immerhin wissen wir ja nicht, was nach türkischen Recht schon alles eine Vergewaltigung darstellt. Nachher wird er da 8 Jahre eingebunkert, weil die nicht verheiratet waren oder so.
Gruß Eska
 
Da Marco Deutscher ist und auch in Deutschland lebt, solllte sein Fall auch nach deutscher Rechtssprechung und eben solchen Bedingungen geführt werden. Die Bedingungen, vor

Das wäre allerdings nun völlig absurd. Es ist doch klar, daß die Rechtssprechung des Landes gilt, in dem das Delikt passiert ist.
Das ist überall auf der Welt so.
Ich bin jedenfalls überzeugt davon, daß die Türken - gerade im Hinblick auf eine EU-Mitgliedschaft - sauber ermitteln werden. Kann mir aber vorstellen, daß sie ihn nach Deutschland ausliefern. Wenn er selbst nichts dagegen hat, wird das ja möglich sein.
 
Nun gut, mittlerweile hat die Türkei ja nach Angaben des Stern einer Auslieferung im Falle einer Verurteilung zugestimmt.
In Fragen der Zulässigkeit einer Auslieferung gehts ja meist um erschwerendere Bedingungen des Straftäters im Heimatland, wie politische Verfolgung, Tod, Folter etc. und sollte meines Erachtens nur zum Schutz des Angeklagten in Erwägung gezogen werden. Bei einer Auslieferung wie in diesem Falle bin ich nach wie vor für einen Strafprozess nach geltendem deutschen Recht, wobei sich ja auch schon eins unserer Landesgerichte mit der Aufklärung des Falls beschäftigt. Demnach wird der junge Mann so oder so spätestens nach dem 6. Juli wieder zu Hause sein, was mich sehr freut, und hier einen entsprechenden Prozess zu erwarten haben.
Das Mädchen soll übrigens ihre Aussage nicht schriftlich, sondern lediglich mündlich wiederlegt haben, was bedeutet, dass sie so lange noch gültig ist.
Bin mal gespannt wies weiter geht.
 
ja,das bin ich auch...die eltern des kindes sollen streng gläubig sein...erzählt sie es also aus angst?
denn mit 13 ist sie nicht mehr so klein,wie es manchmal durch die presse dargestellt wird.
doch dann wieder die andere gedankenrichtung - was,wenn sie die wahrheit sagt?
 
Wenn die türkische Justiz gegen den jungen Mann ermittelt, dann wird dasselbe wohl kein deutsches Gericht tun - weil er nicht zweimal bestraft werden kann. Ich habe auch noch nicht gehört, daß ein deutscher Staatsanwalt in der Türkei ermitteln würde. ( wenn er das überhaupt dürfte ) Ja und die Zeugen wird man wohl auch kaum in der BRD bekommen - freiwillig. Es ist - zumal ein Auslieferungsabkommen mit der Türkei besteht - auch nicht üblich, daß in der BRD in solchem Falle ermittelt wird. Es sei denn in diesem Land gäbe es keine Rechtspflege oder aber es wäre ein Willkürstaat.
Also kann ein deutsches Gericht lediglich eine Auslieferung betreiben. Das tut dieses deutsche Gericht auch. Und natürlich sind die Türken damit einverstanden, daß sie den jungen Mann zwar noch verurteilen werden - wenn er denn schuldig ist - und anschließend in die BRD abschieben. Dann darf er die Strafe in Heimatnähe absitzen.

Wenn er es gemacht hat, dann ist er äußerst dumm - denn natürlich muß er damit rechnen, in solchen Ländern sofort eingebuchtet zu werden. In Deutschland wäre er vermutlich auf freiem Fuß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kannst du gerne nachlesen unter stern.de:
"Deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt
Inzwischen hat auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. wegen Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs eingeleitet. Sie sieht aber keine Möglichkeit, in das Verfahren einzugreifen, wie Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke sagte. Der Prozess gegen den 17-Jährigen soll am 6. Juli in der Türkei beginnen."
Der Sinn und Zweck dieser Ermittlung geht mir allerdings ab, wenn schon klar ist, dass es dort zum Prozess kommen wird.

Wenn er es gemacht hat, dann ist er äußerst dumm, egal womit er zu rechnen hatte.

Ich habs noch genauer, nachzulesen auf 123recht.net:
"Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat gegen den in der Türkei inhaftierten Schüler Marco W. ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung von Kindern eingeleitet. Dazu sei die Behörde verpflichtet, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Manfred Wernecke, in Lüneburg. Laut Gesetz gilt das deutsche Strafrecht auch bei im Ausland begangenen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. "
und weiter:
"Warnecke sagte weiter, ob die türkische Justiz das Verfahren wegen der Ermittlungen in Lüneburg nun nach Deutschland abgeben werde, liege allein in deren Kompetenz."
Wie das mit der Vollstreckung dann in Deutschland aussieht, weiss ich noch nicht, allerdings kann ich nicht davon ausgehen, dass hier Urteile zur Vollstreckung kommen, die hier nicht strafbar wären, das ganze also nochmal geprüft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist denn dieser Fall überhaupt ein Rechtsfall ?

Zwei Jugendliche haben miteinander rumgeschmust im Urlaub - sie hat sich älter gemacht und er hat es geglaubt - kommt jeden Tag zig-tausendmal vor.
Ich frage mich bloß, was die Mutter sich dabei gedacht hat, ein paar aufklärende Worte, wären wohl angebrachter gewesen.
 
Sexuelle Belästigung von Minderjährigen ist auch in der BRD strafbar. Mit Recht und auch wenn der eine sich "älter" gemacht hat.
Im übrigen: Wo bleibt der Aufschrei der Glucken? Das ist, was die 13 Jährige betrifft eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Denn immerhin war der junge Deutsche ja über Nacht mit dem Kind zusammen.

Sicher, was die Staatsanwaltschaft Lüneburg macht, ist - vielelicht auf Anraten des Außenministers - ein formeller Akt. Wirklich ermitteln geht ja kaum, wenn man keine Ermittler dorthin schicken kann und die Zeugen längst wieder zu Hause in England sind. Man hat lediglich die Hoffnung, daß die Türken den Fall abgeben. Warum aber sollten sie das tun? Sie wollen ja offensichtlich in der EU als Rechtsstaat dastehen - und wohl nicht in erster Linie als Freund und "Beschenker" der Deutschen. Insofern wird es vermutlich genau so kommen, wie anzunehmen ist: Der Junge wird - wenn schuldig, was ja nun immer deutlicher wird - in der Türkei verurteilt und, wird ausgeliefert und darf dann die Strafe zu Hause absitzen. Wie ich gestern Abend gesehen habe, dürften die Gründe für dieses "Auslieferungsersuchen" darin liegen, daß dei Türkei kein besonderes Jugendstrafrecht hat. Aber; Es wurde auch gestern Abend betont, daß die Türkei das deutsche Strafrecht übernommen hat und auch benutzt - was hier kaum jemand weiß.
 
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1.Sexuelle Belästigung von Minderjährigen ist auch in der BRD strafbar. Mit Recht und auch wenn der eine sich "älter" gemacht hat.
Im übrigen: Wo bleibt der Aufschrei der Glucken? Das ist, was die 13 Jährige betrifft eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Denn immerhin war der junge Deutsche ja über Nacht mit dem Kind zusammen.

2. Sicher, was die Staatsanwaltschaft Lüneburg macht, ist - vielelicht auf Anraten des Außenministers - ein formeller Akt. Wirklich ermitteln geht ja kaum, wenn man keine Ermittler dorthin schicken kann und die Zeugen längst wieder zu Hause in England sind. Man hat lediglich die Hoffnung, daß die Türken den Fall abgeben. Warum aber sollten sie das tun? Sie wollen ja offensichtlich in der EU als Rechtsstaat dastehen - und wohl nicht in erster Linie als Freund und "Beschenker" der Deutschen. Insofern wird es vermutlich genau so kommen, wie anzunehmen ist: Der Junge wird - wenn schuldig, was ja nun immer deutlicher wird - in der Türkei verurteilt und, wird ausgeliefert und darf dann die Strafe zu Hause absitzen. Wie ich gestern Abend gesehen habe, dürften die Gründe für dieses "Auslieferungsersuchen" darin liegen, daß dei Türkei kein besonderes Jugendstrafrecht hat. Aber; Es wurde auch gestern Abend betont, daß die Türkei das deutsche Strafrecht übernommen hat und auch benutzt - was hier kaum jemand weiß.


Zu 1. Kann ich zustimmen. Es geht gemäß der Anklage immerhin um Kindesmissbrauch. Und daher sollte dies nicht erstmal als spaßig dargestellt werden (damit meine ich nicht mikenull). Gibt genug Opfer hier im Forum. Und wenn dann noch das Jugendamt ermittelt, dann schaffen wir es ab.🙂

Zu 2. Es gibt ein Abkommen zwischen BRD und Türkei, dass das Verfahren auch an deutsche Behörden und umgekehrt zur Strafverfolgung abgegeben werden kann. Daher ist die zuständige Staatsanwaltschaft bereits in den Startlöchern.
 
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