In rund 88-90% wird die komplette Miete bezahlt. Meine Aussage, dass Bürgergeld die komplette zahlt ist also der Regelfall und kein "Märchen", die du in unsachlicher, abwertender Weise deklarierst.
Wenn die Wohnungen von Bürgergeldempfängern bestimmten Richtwerten nicht entsprechen, müssen sie draufzahlen. Das betrifft in Sachsen-Anhalt etwa 10.300 Haushalte, in Sachsen 13.000.
www.mdr.de
Deine Aussage, dass es lokale Mietsätze gibt, ist zwar richtig, aber warum gibt es die denn? Weil ein Bürgergeldempfänger (verständlicherweise) nicht die teuersten Wohnungen nehmen soll. Die kernsanierte Top Immobilie im hippen Stadtzentrum ist eben nicht "angemessen" für Langzeitarbeitslose. Nach solchen Immobilien schleckend sich auch arbeitende Menschen oft die Finger.
Ebenfalls soll verhindert werden, dass der Staat durch Bürgergeldempfänger und Vermieter
abgezockt wird. Ich kenne solche Fälle persönlich:
Vorher: 400 € Miete für einen Normalo mit Arbeit
Dann: Einzug des neuen Mieters (Bürgergeldempfänger) und zack lag die Miete bei 500 €. Die 500 € hat brav das Amt gezahlt und die 100 € Differenz haben sich Bürgergeldempfänger und Vermieter heimlich geteilt.
Die genannten Mietsätze sind gut und wichtig um teures Wohnen und Abzockerei zu verhindern.
Meine Aussage, dass Bürgergeld die skomplette Miete zahlt ist (soweit die Miete angemessen und nicht überteuert ist!) absolut richtig.