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Leben in der Diktatur des Geldes

h, wieder mal das Märchen davon, das Bürgergeldempfänger die komplette Miete erhalten. Jeder Kreis hat einen bestimmten Mietsatz, der darf NICHT überschritten werden.
Das ist kein "Märchen". Es ist aber doch selbstverständlich, dass nicht einfach jeder Mietpreis gezahlt wird, sondern die Wohnung nicht zu teuer sein darf. Und ebenso, dass die Nebenkosten einen gewissen Rahmen nicht überschreiten dürfen.

Da man übrigens den ganzen Tag zu Hause ist, verbraucht man auch mehr Strom - denn man ist nicht auf einer Arbeitsstelle, wo einem der Strom "gestellt" wird. Oder wie würdest du es finden, wenn der AG plötzlich den PC, das Aufladen des Smartphones, das Aufwärmen in der Mikrowelle etc. von deinem Gehalt abziehen würde?
Man muss nicht zwingend den ganzen Tag zu Hause sein. Außerdem hat man viel Zeit, auf Sonderangebote zu achten, günstig einzukaufen und selbst zu kochen, während man als Berufstätiger aus Zeitmangel häufiger zum Imbiss, in die Kantine oder ins Restaurant geht, sich Convenience Food und fertig zubereitete Speisen kauft usw..

Netflix für 9,99€ hab ich auch! Aber das Abo gibts nicht mehr, haben nur noch Bestandskunden. Es gibt Werbe-Abo für 4,99€ und das nächste liegt dann schon bei 13,99€. Du bist da nicht auf dem aktuellen Stand!
Netflix ist vielleicht nice to have... aber doch kein Basic, das man "braucht". Wenn man das vom Bürgergeld nicht bezahlen kann, ist es halt so. In dem Fall kann man auch ohne Weiteres darauf verzichten.

Und du kannst absolut niemals dich als Vergleich nehmen. Denn jeder Mensch ist anders, lebt anders, hat andere Bedürfnisse, Krankheiten und und und. Deine Rechnung ist irgendwas, was du dir in deinem jetzigen Leben vorstellst - aber du kannst in keinster Weise sehen, wie es dir als Bürgergeldempfänger gehen würde.
Bei besonderem Bedarf gibt es ja auch wiederum Möglichkeiten für Extrazahlungen, Zuschüsse usw.. Aber generell ist Bürgergeld selbstverständlich nicht darauf ausgelegt, allen möglichen individuellen Bedürfnissen vollumfänglich gerecht zu werden. Sondern es soll einen allgemein anzunehmenden Grundbedarf abdecken. Natürlich müssen sich die Zahlungsempfänger den ihnen zustehenden Betrag dann auch gut einteilen und sich ggf. mal deutlich einschränken. Das ist aber nicht unzumutbar, finde ich.
 
Wie oft hat man dir schon geschrieben, dass das nicht stimmt? Solche wiederholten haltlosen Behauptungen bringen Diskurse kein Stück voran.
Mieten und Heizkosten werden im Bürgergeld übernommen.
Für dich zitiere ich gerne die Rechtsquelle:

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“
 
Ah, wieder mal das Märchen davon, das Bürgergeldempfänger die komplette Miete erhalten. Jeder Kreis hat einen bestimmten Mietsatz, der darf NICHT überschritten werden. Sagen wir mal eine Singlewohnung darf nur 420€ kosten - dann darf sie auch nur soviel kosten. Ansonsten wird man aufgefordert, seine Kosten zu senken, mit dem Vermieter wegen Mietreduzierung zu reden, sich nach einer günstigeren Wohnung umzusehen oder einen Untermieter aufzunehmen. Und das muss man auch noch schriftlich nachweisen! Manchmal wird auch zugestimmt, das man die Miete, die über den Mietsatz ist, vom Regelsatz zahlen "darf".
In rund 88-90% wird die komplette Miete bezahlt. Meine Aussage, dass Bürgergeld die komplette zahlt ist also der Regelfall und kein "Märchen", die du in unsachlicher, abwertender Weise deklarierst.

Deine Aussage, dass es lokale Mietsätze gibt, ist zwar richtig, aber warum gibt es die denn? Weil ein Bürgergeldempfänger (verständlicherweise) nicht die teuersten Wohnungen nehmen soll. Die kernsanierte Top Immobilie im hippen Stadtzentrum ist eben nicht "angemessen" für Langzeitarbeitslose. Nach solchen Immobilien schleckend sich auch arbeitende Menschen oft die Finger.
Ebenfalls soll verhindert werden, dass der Staat durch Bürgergeldempfänger und Vermieter abgezockt wird. Ich kenne solche Fälle persönlich:
Vorher: 400 € Miete für einen Normalo mit Arbeit
Dann: Einzug des neuen Mieters (Bürgergeldempfänger) und zack lag die Miete bei 500 €. Die 500 € hat brav das Amt gezahlt und die 100 € Differenz haben sich Bürgergeldempfänger und Vermieter heimlich geteilt.
Die genannten Mietsätze sind gut und wichtig um teures Wohnen und Abzockerei zu verhindern.

Meine Aussage, dass Bürgergeld die komplette Miete zahlt ist (soweit die Miete angemessen und nicht überteuert ist!) absolut richtig.
 
Mieten und Heizkosten werden im Bürgergeld übernommen.
Für dich zitiere ich gerne die Rechtsquelle:

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II:
„Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.“

Auch das wurde dir schon mehrfach erklärt. Da kannst du noch soviele Gesetze zitieren. Was bezahlt entscheidet am Ende das Jobcenter. Was die für angemessen halten entspricht halt nicht der Realität.
 
In rund 88-90% wird die komplette Miete bezahlt. Meine Aussage, dass Bürgergeld die komplette zahlt ist also der Regelfall und kein "Märchen", die du in unsachlicher, abwertender Weise deklarierst.

Deine Aussage, dass es lokale Mietsätze gibt, ist zwar richtig, aber warum gibt es die denn? Weil ein Bürgergeldempfänger (verständlicherweise) nicht die teuersten Wohnungen nehmen soll. Die kernsanierte Top Immobilie im hippen Stadtzentrum ist eben nicht "angemessen" für Langzeitarbeitslose. Nach solchen Immobilien schleckend sich auch arbeitende Menschen oft die Finger.
Ebenfalls soll verhindert werden, dass der Staat durch Bürgergeldempfänger und Vermieter abgezockt wird. Ich kenne solche Fälle persönlich:
Vorher: 400 € Miete für einen Normalo mit Arbeit
Dann: Einzug des neuen Mieters (Bürgergeldempfänger) und zack lag die Miete bei 500 €. Die 500 € hat brav das Amt gezahlt und die 100 € Differenz haben sich Bürgergeldempfänger und Vermieter heimlich geteilt.
Die genannten Mietsätze sind gut und wichtig um teures Wohnen und Abzockerei zu verhindern.

Meine Aussage, dass Bürgergeld die skomplette Miete zahlt ist (soweit die Miete angemessen und nicht überteuert ist!) absolut richtig.

Klar, als ob das so einfach geht, dass man so betrügen kann.
Auch Arbeitslose haben das Recht in schönen Wohnungen wohnen.
 
Auch Arbeitslose haben das Recht in schönen Wohnungen wohnen.
Da "schön" eine Frage des persönlichen Geschmacks ist, wird das mit Sicherheit in keinem Gesetz drin stehen. Zumutbar muss sie sein, also Grundausstattung mit Heizung, Strom, fließendem Wasser das nicht durch ein undichtes Dach kommt. Alles was darüber hinausgeht sind Extras die der Staat nicht zahlen muß.
 
Es gibt auch viele hart arbeitende - ohne Transferleistungen - die nicht so toll wohnen um sich eben diese Wohnung aus eigenen Mitteln leisten zu können. Klar: selber schuld - die könnten ja auch Leistungen wie Wohngeld oder aufstockendes Bürgergeld in Anspruch nehmen.

Gott sei Dank sind aber nicht alle Menschen so gepeilt und manche so erzogen dass sie nur das ausgeben, was sie selber erwirtschaften. Würden nämlich alle die Leistungen in Anspruch nehmen, die es könnten, dann würde es noch finanziell noch mauer aussehen in diesem Lande.

Aber jedem das seine .....

Grisu
 

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