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Kündigung

M

Mäusl-Susi

Gast
Hallöchen,

ich bin momentan auf der suche nach einem neuen Job und habe noch einen befristeten Arbeitsvertrag.
Es sieht ganz gut aus, dass ich eine neue Stelle bekommen könnte.

Falls das klappen sollte und mich mein jetziger Arbeitgeber mich nicht über einen Auflösungsvertrag aus dem Vertrag raus lässt müsste ich ja kündigen..

Ich hab jetzt geschaut, dass ich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres hätte...

Wie ist das zu verstehen? Bedeutet ja eigentlich, dass ich nur jeweils zum ende eines Quartals gehen kann und da 6 Wochen vorher die Kündigung einreichen muss...

In meinem fall jetzt nächster Kündigungstermin: 31.12.08 und ich müsste bis zum 15.11.08 kündigen...

oder gänge das auch eher?
 
Hallo Mäusl-Susi,

schau mal hier: Kündigung. Hier findest du was du suchst.
G

Gast

Gast
Du hast Dir doch die Frage schon selber beantwortet. Ist doch alles im Vertrag geregelt.

Ob es eher geht, klärt nur ein persönliches Gespräch mit dem Chef.
 
M

Michy4011

Gast
Wie ist das zu verstehen? Bedeutet ja eigentlich, dass ich nur jeweils zum ende eines Quartals gehen kann und da 6 Wochen vorher die Kündigung einreichen muss...

In meinem fall jetzt nächster Kündigungstermin: 31.12.08 und ich müsste bis zum 15.11.08 kündigen...
ganz genau so ist es. Ist eigentlich die gängige Kündigunsfrist, eher geht es leider nicht. Zumindest nicht auf dem richtigen Weg. Es sein denn dein Chef lässt dich gehen, dass liegt aber alleine in seiner Kulanz.

Natürlich gibt es immer noch den Weg der fristlosen Kündigung, aber da du wahrscheinlich noch ein gutes Zeugnis von deinem jetzigen Arbeitgeber willst, wird das wohl nicht in Frage kommen.
 

paps1959

Aktives Mitglied
m.E. gilt die Kündigungfrist aber nicht bei Auslaufen der Befristung.
Befristete Verträge sind nur in wenigen Fällen vorzeitig kündbar.
(siehe Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Hier sollte mit dem Chef gesprochen werden, dass der Vertrag nicht verlängert wird.
Nachteile daraus können ja nicht entstehen, wenn man einen neuen Job hat.
 
M

Mäusl-Susi

Gast
naja falls das mit dem neuen Job klappt versuch ich es über einen Auflösungsvertrag.

Und wenn das nicht geht...mh...

kann man denn so einfach fristlos kündigen? Dachte das geht nur in bestimmten fällen...
 
M

Michy4011

Gast
kann man denn so einfach fristlos kündigen? Dachte das geht nur in bestimmten fällen...
Ne du sowieso nicht.

Aber es gibt ja Wege und Möglichkeiten, vor deinem Chef etwas in die Tasche stecken, deinem Chef eine aufs Maul hauen oder einfach nicht mehr hin gehen. Alles führt wohl zu einer fristlosen Kündigung ;)
 
M

Michy4011

Gast
Sagte ich ja in meinem ersten Post (auf Seite 1) wenn du noch ein gutes Zeugnis erwartest, dann bleibt dir leider nichts anderes übrig als den befristeten Vertrag zu erfüllen.
 

paps1959

Aktives Mitglied
wie "michy" alias "dark vader" bereits gesagt hat, es ist bei der Befristung nicht möglich den Vertrag vorher zu kündigen.

Im gegenseitigen Einvernehmen, kann auf die Erfüllung des Vertragse verzichtet werden.

Grundvoraussetzung ist, dass man einen neuen Arbeitsvertrag zum Termin hat, der auch auf Dauer angelegt ist.
 
M

Mäusl-Susi

Gast
doch, ich kann kündigen trotz befristeten Vertrag...deswegen war ja meine Frage ob meine Rechnung stimmt...

mir geht es eher darum, ob mit Kalendervierteljahr jedes mal wirklich das Quartal gemeint ist...
 

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