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Kündigung in der Probezeit

Jennii79

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum,
Ich brauche einen Rat.
Ich habe im Dezember einen neuen Job angenommen, der mich nur noch fertig macht. Die Gründe dafür sind: vereinbarte Aufgabenbereiche werden nicht eingehalten, Zusammenarbeit mit den Kollegen miserabel, keine vernünftige Einarbeitung, dadurch sind mir Fehler unterlaufen. Reaktion des Kollegen: so dumm kann keiner sein.. zudem verbreiten Kollegen Unwahrheiten über mich. Wenn der Chef nicht im Haus ist, behaupten sie ich würde meinen Arbeitsplatz früher verlassen oder Anrufe nicht entgegennehmen. Ich habe den Chef um ein Gespräch gebeten, seine Antwort: ich soll mich nicht so anstellen, nicht so sensibel sein und auf die Kollegen zugehen um die Zusammenarbeit zu verbessern. Ich dachte ich höre nicht richtig. Ich habe mich seit Tag 1 freundlich und respektvoll gegenüber alle Verhalten und hatte bisher auch nie sowas erlebt. Nun ja die Schickane der Kollegen ging immer weiter, also ging ich zu meinem Hausarzt. Er hat mich für 2 Wochen krankgeschrieben und meinte ich solle es mir mit einer Kündigung auf Empfehlen des Arztes überlegen.
Ich habe in der 2. Woche, in der ich AU geschrieben bin eine Zusage bekommen. Daraufhin habe ich bei meinem AG gekündigt. Ich habe meine Kündigung per Mail angekündigt und schriftlich per Einwurf unter Zeugen eingeworfen. Ich habe um Gewährung meines Resturlaubes innerhalb der Kündigungsfrist gebeten.Das ganze ist jetzt 5 Tage her und seitdem kam keinerlei Reaktion.
Nun meine Fragen:
Benötige ich eine schriftliche Bestätigung des AGs?
Kann ich ab Montag zuhause bleiben, aufgrund meines Resturlaubes?
Ich weiß es war nicht die feine Art aber ich halte es wirklich nicht mehr aus dort und da man mit dem Chef nicht sprechen kann, wollte ich die Kündigung nicht persönlich abgeben.

Entschuldigt den langen Text.
Ich danke vielmals im Voraus.
LG Jenni
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Guten Abend Jenni,
in der Probezeit können beide Seiten kündigen.
Du hast ja auch nicht in ein festes Arbeitsverhältnis eingewilligt, da Du ja krank warst/bist.
Ich frage nur, welchen Resturlaub Du nimmst? Hast Du in den 3 bzw. 4 Monaten schon Urlaub angespart?
Innerhalb der Probezeit gilt aber auch eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigungsfrist beginnt, sobald die Kündigung zugestellt wurde.
 

NezukoChan

Sehr aktives Mitglied
@Jennii79 Fühl dich bitte mal lieb gedrückt 🤗. Ich bedaure, dass du wegen deinem Arbeitsplatz so zu leiden hast. Daher freue ich mich umso mehr für dich, dass du eine Zusage von einem anderen AG hast und das bald hinter dir lassen kannst. Lass dich nicht unterkriegen 🍀💪.
 

Yara

Aktives Mitglied
Eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung vom Arbeitgeber ist nicht zwingend notwendig.
Ich würde es so handhaben wie du es dir vorgenommen hast.
Was soll dir denn passieren? Kündigen können sie dir ja nicht.
 

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