Kündigung durch ... Vorwürfe ...
Mag sein das du es so siehst , ich sehe es anders. Mein Fehler bestand lediglich darin am Abend nicht in die Geldtasche geschaut zu haben( NEIN!) und dem Chef an zu rufen.( JA! Sofort jemandem den Fund mitteilen!)
Wäre es einPortmonais gewesen hätte ich genau so reinschauen müssen(NEIN,eben NICHT!Wer sagt das? Ist das eine ANWEISUNG bei Euch?) um zu sehen wem sie gehört um sie zurück geben zu können.Oder wie bekommst du raus wem sie gehört?
Genau dafür ist ggf.
die Polizei da--Ihr habt Publikumsverkehr,wenn eine Geldbörse OHNE EUER FIRMENLOGO gewesen wäre, hättest Du eben KEIN Recht des "Inspizierens" gehabt.
Irgendwie läßt Deine Darstellung immer mehr Fragen offen---
Du hast ERST einem Kollegen was erzählt,als Du gerufen wurdest und--so könnte man es auslegen--befürchten konntest,daß Dein komisches "Nachkontrollieren" bemerkt wurde.
Noch mal--das ist mir nicht klar--Du findest die Tasche,gibst sie in den Tresor---sagst aber niemandem was...
KEINER vermißt sie...niemand weiß von der riesigen Summe--gesichert im Tresor...und dann machst Du eine Inspektion ?
Da "jeder in der Firma an den Tresor kann" (Deine Rede,auch jeder Lehrling...) ,hätte da doch IMMER die Gefahr bestanden,daß dann jemand den nichtgemeldeten Fund AUCH inspiziert und was entnimmt ?
Wenn man sich bissel dreht,ist nie eine Kamera DIREKT auf den Händen --denn IM TRESOR wird die Kamera nicht sein? Oder?
Da das Geld nirgendwo vermerkt,gezählt,quittiert,gegengezeichnet wurde
(oder lag da eine Quittung drin? Du hast ja auch die Möglichkeit des SOFORTIGEN PRÜFENS mit Zeugen gar nicht versucht?!)
hätte dann ja JEDER mit weitem Ärmel mal in den Tresor langen können und bissel fingerfertig sein können ?
Du kannst irgendwie nicht plausibel erklären,warum Dein erster Weg
nach dem Fund dann nicht ab (Wieder-)Anwesenheit von Kollegen (und sei es früh am nächsten Arbeitstag) der einer (nachträglichen ) Fundmeldung sondern dann das "unbevollmächtigte ,grundlose,völlig unmotivierte Noch-mal-in-den-Tresor-gucken-und den-INHALT(!)-inspizierens war."
Ein Arbeitgeber könnte hier vermuten: D.fand OHNE ZEUGEN einen hohen Geldbetrag, er packte ihn in den (unbewachten? zugänglichen?) Tresor...verhielt sich still...niemand fragte danach...
dann kam er ins Grübeln (Ähh---was wäre,wenn ich es aus Versehen mit nach Hause genommen hätte...wäre das denn lukrativ gewesen??) und DANN ließ es ihm keine Ruhe und er inspizierte WIEDER OHNE ZEUGEN den Fund.
Und DAFÜR gibt es ECHT keinen Grund (ich hatte es erst so verstanden,als hättest Du es nach Hause mitgenommen,weil kein Chef da war--aber...es WAREN ja offenbar Mitarbeiter erreichbar).
Vielleicht war ja jedem Lehrling auch bekannt( oder der Chef hatte mal das Gerücht gestreut) ,daß es nur eine ZEITWEISE Kameraüberwachung war?
Oder nur zur Öffnungszeit (wg.der Kunden?) .
Hm...es könnte Dir wirklich sehr unvorteilhaft ausgelegt werrden...Du hattest ja vorher mehrmals um Vergütung gebeten...
WIE willst Du Selbstbedienung widerlegen,da Du Dich um einen Zeugen gebracht hast?
JETZT kann der Chef wirklich einen Geldschein "als vermißt erklären"--Deine Hand war EINDEUTIG und kameradokumentiert im Tresor,im geöffneten Geldbeutel.
Zu einem Zeitpunkt,als Du ÜBERHAUPT NICHTS mehr im Tresor zu suchen hattest.
Und Du hast keine Prokura/Geldempfangsvollmacht,oder?
"Neugier" auf Firmengelder,Tresorinhalt...steht Dir in Deiner ehemaligen Funktion als Angestellter doch nicht zu?
WARUM hast Du dem KASSIERER/Kassenwart -also dem VERANTWORTLICHEN nicht Bescheid gesagt?
WER zählt denn abends das Geld?
Diese Fragen würde ich intensiv mit einem Anwalt klären!
Micky