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OldCat
Gast
Kann aber auch auf 5 Jahre und wen die Zeit abgelaufen ist bekommt der Betreute einen Schreib vom Gericht kann sich dazu äussern ob er die Betreunug auch weiterhin möchte.Na ja, bei Betreuung geht es ja um verschiedene Bereiche. U.a. kann es wichtig sein / werden, dass bestimmte Anträge gestellt werden, damit der Betroffene finanziell abgesichert ist. Wenn er das selbst nicht mehr leisten kann, dann ist ein Betreuer schon wichtig.
Warum stellst du dich nicht als Betreuer zur Verfügung? Aber Achtung, liegt im Vorfeld keine Kontovollmacht vor, dann ist damit auch verbunden, dass du über jeden Cent den du vom Konto der Betroffenen holst der Behörde gegenüber Rechenschaft schuldig bist. Soviel zum Thema Raffgier. :blume:
Und die Notwendigkeit einer Betreuung muss alle paar Jahre überprüft werden. Meines Wissens wird sie zunächst einmal auf 2 Jahre festgelegt. Sollte die Betroffene wieder voll geschäftsfähig sein, kann sie selbst den Antrag stellen, dass die Betreuung aufgehoben wird.
Wen ein Betreuer einen Aufgabenkreis hat und den erweitert haben will wird der Betreute immer persönlich angehört.Ist die Betreuungszeit abgelaufen soll beendet oder verlängert werden kann das schriftlich geschehen mit wiederspruchöglichkeit.
Ich persönlich finde es schade,es klingt imer so als wären alle Betreuer schlecht
schwarze Schafe gibts überallman siehe Mr.Bundespräsident.
Sisandra hat recht Betreuer können sehr Hilfreich sein den nicht jeder Kranke kann alles alleine bewältigen.
Lg OldCat