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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

O

OldCat

Gast
Na ja, bei Betreuung geht es ja um verschiedene Bereiche. U.a. kann es wichtig sein / werden, dass bestimmte Anträge gestellt werden, damit der Betroffene finanziell abgesichert ist. Wenn er das selbst nicht mehr leisten kann, dann ist ein Betreuer schon wichtig.

Warum stellst du dich nicht als Betreuer zur Verfügung? Aber Achtung, liegt im Vorfeld keine Kontovollmacht vor, dann ist damit auch verbunden, dass du über jeden Cent den du vom Konto der Betroffenen holst der Behörde gegenüber Rechenschaft schuldig bist. Soviel zum Thema Raffgier. :D :blume:

Und die Notwendigkeit einer Betreuung muss alle paar Jahre überprüft werden. Meines Wissens wird sie zunächst einmal auf 2 Jahre festgelegt. Sollte die Betroffene wieder voll geschäftsfähig sein, kann sie selbst den Antrag stellen, dass die Betreuung aufgehoben wird.
;)Kann aber auch auf 5 Jahre und wen die Zeit abgelaufen ist bekommt der Betreute einen Schreib vom Gericht kann sich dazu äussern ob er die Betreunug auch weiterhin möchte.

Wen ein Betreuer einen Aufgabenkreis hat und den erweitert haben will wird der Betreute immer persönlich angehört.Ist die Betreuungszeit abgelaufen soll beendet oder verlängert werden kann das schriftlich geschehen mit wiederspruchöglichkeit.

Ich persönlich finde es schade,es klingt imer so als wären alle Betreuer schlecht
schwarze Schafe gibts überall;)man siehe Mr.Bundespräsident.

Sisandra hat recht Betreuer können sehr Hilfreich sein den nicht jeder Kranke kann alles alleine bewältigen.

Lg OldCat
 
O

OldCat

Gast
Muss nicht überprüft werden, kann aber auf Antrag, so viel ich weiß.
In der Praxis bedeutet das dann, dass der Betreuer nach seiner Meinung gefragt wird vom Vormundschaftsgericht und die maßgeblich ist. Sollte der Betreute anderer Meinung sein, gibt`s halt noch ein Gutachten, wo selbst der Fußpilz als psychische Krankheit ausgelegt wird.;)
;)Irtum wird überprüft und :cool:der Betreute hat das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl auch wen der Betreuer alle Augaben hat.

Ist eine Betreung keine Entmüdigung auch Betreute haben Rechte und ein Betreuer Fehler.
 
T

Tztz...

Gast
;)Kann aber auch auf 5 Jahre und wen die Zeit abgelaufen ist bekommt der Betreute einen Schreib vom Gericht kann sich dazu äussern ob er die Betreunug auch weiterhin möchte.

Wen ein Betreuer einen Aufgabenkreis hat und den erweitert haben will wird der Betreute immer persönlich angehört.Ist die Betreuungszeit abgelaufen soll beendet oder verlängert werden kann das schriftlich geschehen mit wiederspruchöglichkeit.

Ich persönlich finde es schade,es klingt imer so als wären alle Betreuer schlecht
schwarze Schafe gibts überall;)man siehe Mr.Bundespräsident.

Sisandra hat recht Betreuer können sehr Hilfreich sein den nicht jeder Kranke kann alles alleine bewältigen.

Lg OldCat
Wenn du im Besitz eines Behindertenausweises bist, erklärt es das. Alle anderen, die nicht als körperlich behindert gelten, genießen diesen Luxus von Betreuungen ohne Zwang leider nicht. Körperlich Behinderte mussten sich diesen Status mit viel Blut und Schweiß erarbeiten.

Ich habe auch nicht gemeint, dass alle Betreuer schlecht sind, sondern dass in der Familiengesetzgebung (Betreuungsrecht) generell etwas nicht stimmt.

Und zum anderen noch: Der Betreute wird zwar angehört, zählt aber in keinster Weise. Die Gutachten bescheinigen psychische Krankheiten (außer bei körperlichen Behinderungen) und der freie Wille ist längst abgesprochen.
 
T

Tztz...

Gast
;)Irtum wird überprüft und :cool:der Betreute hat das Recht auf einen Anwalt seiner Wahl auch wen der Betreuer alle Augaben hat.

Kann ich leider auch nicht bestätigen - die Anwälte gehen von einer Geschäftsunfähigkeit aus, so bald ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt worden ist und vertreten erfahrungsgemäß "Betreuungsopfer" nur mit Bürgen oder Cash auf die Kralle.:cool:

Verfahrenspfleger ist übrigens kein neutraler Rechtsvertreter...
 
O

OldCat

Gast
Wenn du im Besitz eines Behindertenausweises bist, erklärt es das. Alle anderen, die nicht als körperlich behindert gelten, genießen diesen Luxus von Betreuungen ohne Zwang leider nicht. Körperlich Behinderte mussten sich diesen Status mit viel Blut und Schweiß erarbeiten.

Ich habe auch nicht gemeint, dass alle Betreuer schlecht sind, sondern dass in der Familiengesetzgebung (Betreuungsrecht) generell etwas nicht stimmt.
;

Ich habe ich da genau so wehren können,hatte auch einen Anwalt
den einzigen Luxus den ich nun mehr habe sind eben 100% paar Buchstaben mehr im Behindertenausweis AG G H und ansonsten hat sich nichts geändert.
:(Ich musste einen gestzlichen nehmen und habe da sehr negative Erfahrungen gemacht( mein Besiztum ist weg zb)
aber nach mehrfachwechsel habe ich nun eine die bleibt im Hintergrund machen muss ich alles alleine :D
Hilfe wen ich Sie nötig habe muss ich oft auch erzwingen.

Ich sagte ja ob bei Angehörigen oder Gestzlichen schwarze Schafe gibts überall.
 
O

OldCat

Gast
Wenn du im Besitz eines Behindertenausweises bist, erklärt es das. Alle anderen, die nicht als körperlich behindert gelten, genießen diesen Luxus von Betreuungen ohne Zwang leider nicht. Körperlich Behinderte mussten sich diesen Status mit viel Blut und Schweiß erarbeiten.

Ich habe auch nicht gemeint, dass alle Betreuer schlecht sind, sondern dass in der Familiengesetzgebung (Betreuungsrecht) generell etwas nicht stimmt.

Und zum anderen noch: Der Betreute wird zwar angehört, zählt aber in keinster Weise. Die Gutachten bescheinigen psychische Krankheiten (außer bei körperlichen Behinderungen) und der freie Wille ist längst abgesprochen.
:eek:ist auch Quatsch sorry auch psyschich Kranke können sich einen Anwalt nehmen und haben Rechte und Sie haben noch einen freien willen.

;)Ich hatte meinen Ausweis schon vor meinem Schlaganfall und das wegen psyschischer Erkrankung.Ich habe vor Gericht meine Meinung vertreten und :Dfrag mal meine Ex-Betreurin ob meine Meinung gezählt hatte.
 
O

OldCat

Gast
Kann ich leider auch nicht bestätigen - die Anwälte gehen von einer Geschäftsunfähigkeit aus, so bald ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt worden ist und vertreten erfahrungsgemäß "Betreuungsopfer" nur mit Bürgen oder Cash auf die Kralle.:cool:

Verfahrenspfleger ist übrigens kein neutraler Rechtsvertreter...
Ein Betreuter kann sich einen neutralen Anwalt nach wahl aussuchen der dann den :rolleyes:Rechtsverdreher also den Verfahrenspfleger ablösst.

;):DErkundige Dich mal genauer,ich habe es persönlich durch .
 
T

Tztz...

Gast
:eek:ist auch Quatsch sorry auch psyschich Kranke können sich einen Anwalt nehmen und haben Rechte und Sie haben noch einen freien willen.
Ist mir neu, so bald ein Betreuungsantrag vorliegt, habe ich das noch nie erlebt.

Diese Besitztümer sind im Rahmen von rechtlichen Betreuungen sowie meistens weg - man muss das ja auch selbst bezahlen, wenn möglich, andererseits werden rechtliche Betreuungen natürlich oft dazu benutzt, an Vermögen von Verwandten zu kommen (bei Privatbetreuungen) und "verwaltet".
 
T

Tztz...

Gast
Ein Betreuter kann sich einen neutralen Anwalt nach wahl aussuchen der dann den :rolleyes:Rechtsverdreher also den Verfahrenspfleger ablösst.

;):DErkundige Dich mal genauer,ich habe es persönlich durch .
Kenne ich aus vielzähligsten :cool: Fällen. Wenn du den bezahlen kannst, natürlich, aber wenn nicht, was dann?

Aber auch ich bin hier, um zu lernen.

Nicht vergessen: Betreuungsanträge werden als Verfahren für den Angeklagten verkauft, von Pflichtverteidiger kann da wohl keine Rede sein...
 

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