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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Hallo Tztz,
Das Thema interessiert mich sehr.
Das liest sich sehr heftig.
Hat die Person (oder bist du die betroffene Person?) denn Rechte in Bezug auf Opferentschädigung?
Wenn ja, bitte sofort Antrag dort beim Versorg.amt stellen, denn die müssen einen
aufnehmen, wenn jemand keinerlei Krankenversicherung hat!
Ich wollte kostenlos dort aufgenommen werden, mich nimmt dort keiner, da ich
Ansprüche auf gesetzl. Krankenversicherung habe.
Opferentschädigung wohl nicht, da es eine Gehirnblutung (Unfall) mit schwerwiegenden Folgen war. Scheinbar fühlt sich keiner zuständig, da die Betroffene selbständig ist, aber aufgrund der Krankheitsvorgeschichte nicht privat versichert wurde. Da sie ja nicht arbeiten kann, müsste eigentlich das Sozialamt einspringen, die aber verweisen auf die Arbeitagentur, Arge etc, die wiederum stellen sich seit Monaten quer.

😕wie meinst du das ?
Nun ja - die Betroffene und deren Angehörigen wurden massivst unter Druck gesetzt im KH, die Patientin unter rechtliche Betreuung stellen zu lassen. Hat sie natürlich nicht gemacht und steht von daher mittellos da: halbseitig gelähmt und pflegebedürftig. Kleine Retourkutsche...
 
Hallo Regenbogen
Vom Prinzip hast Du Recht befreit ja nur;Je nachedem wo man hin muss eine
Stundenlange Fahrt mit zig mal Umsteigen warten etc.

Fahr mal mit Rollstuhl zb . von Bremen nach Hannover
ich musste es klar kostenfrei aber das umsteigen und warten😱
darfst ja nur Züge nehmen die im Verkehrsbund liegen
kein Ice nur RE
und meine Therapeutin 🙁musste ich wechseln
konnte es psyschich nicht mehr diese Fahrt.

Alle denken mit Schwerbehindertenausweis ist alles easy

Die Angstzustände im Zug
auf den Bahnhöfen🙁
alles andere als easy.

Glaubst Du das Opfern die um OEG kämpfen gefragt werden
Na wie war die Reise ??

Liebe OLdcat, die Begrenzung mit den 50 km gibt es nicht mehr. Seit September kann man deutschlandweit kostenlos fahren, ohne Begrenzung.

also ganz ehrlich: ich steig lieber 5x um und warte, anstatt zig Teuros zu bezahlen
 
Opferentschädigung wohl nicht, da es eine Gehirnblutung (Unfall) mit schwerwiegenden Folgen war. Scheinbar fühlt sich keiner zuständig, da die Betroffene selbständig ist, aber aufgrund der Krankheitsvorgeschichte nicht privat versichert wurde. Da sie ja nicht arbeiten kann, müsste eigentlich das Sozialamt einspringen, die aber verweisen auf die Arbeitagentur, Arge etc, die wiederum stellen sich seit Monaten quer.


Nun ja - die Betroffene und deren Angehörigen wurden massivst unter Druck gesetzt im KH, die Patientin unter rechtliche Betreuung stellen zu lassen. Hat sie natürlich nicht gemacht und steht von daher mittellos da: halbseitig gelähmt und pflegebedürftig.

Die Angehörigen können auch gegen Ihren willen eine Betreung beantragen klingt hart,aber es muss ja eine med. Versorgung gewehrleistet sein.Angehöhrige können selbst die Bertreung beantragen.

😕Kann ich nicht verstehen das dies nicht längst passiert ist.
 
Die Angehörigen können auch gegen Ihren willen eine Betreung beantragen klingt hart,aber es muss ja eine med. Versorgung gewehrleistet sein.Angehöhrige können selbst die Bertreung beantragen.

😕Kann ich nicht verstehen das dies nicht längst passiert ist.
Die Betreuung wurde abgeblasen. Rechtliche Betreuungen haben unter Umständen schwerwiegende Auswirkungen und können den sukkzessiven Verlust sämtlicher Grund- und Menschenrechte bedeuten.

Dass sich mit rechtlichem Betreuer in Notlagen besser Türen öffnen, ist mir auch klar - "das gute Recht" hat (hätte) allerdings der gemeine Bürger genauso. So wird alles verschleppt, verwiesen und gebeugt.

Nur ein Beispiel, und ich hoffe, es bleibt drin:

Die zweite Verfolgung

Nach dem Zusammenbruch dieser drei vom Sozialpsychiatrischen Dienst vorgetragenen Angriffswellen gegen ein NS-Opfer gab indessen der Sozialpsychiatrische Dienst nicht auf,

Nach dem Scheitern von Wohnungs- und Pflegeentzug leitete der Sozialpsychiatrische Dienst die dritte und schwerste Angriffswelle ein: den Angriff auf die Rechtsfähigkeit meiner Mutter Frau Dora Dick. Gegen ihren ausdrücklichen Willen und trotz Vorliegens einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht gemäß § 1896 BGB wurde rechtswidrigerweise ein Betreuungsverfahren auf der Grundlage einer versuchten ärztlichen Zwangsbegutachtung eingeleitet (siehe Dokumentenanhang 12, 16 und 22).
http://www.trend.infopartisan.net/trd0908/t100908.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wen das nun wieder sehr hart klingt es hat sich auf diesem Gebiet etwas getan🙁leider aber viel zu wenig
und ja es waren da mehr als ein Fehler unterlaufen. Ein Angehöriger kann sofort vom Gericht die Betreung zugewiessen bekommen-kann- Ungerechtigkeiten gibts noch mehr als genug
es ist entwürdigend

Opfer sich durch Berge von Papieren kämpfen sind oft der Behördenwillkür ausgesetzt.

🙁Opfern bleibt nur die möglichkeit so wie hier sich untereinander Halt zu geben.

Gerecht ist der Staat Opfern gegenüber noch nie geworden ohne das sich Opfer
vorher vom Staat abermals zum Opfer machen müssen.
🙁fremden Personen zb. den sexuellen Missbrauch noch einmal genau schildern
obwohl alles Haarklein in Krankenakten über Jahre belegt ist.


Denke oft das ist vom Staat so eingeplant mit der Gewissheit das tuen sich dann viele Opfer
aus Scham und Angst nicht an

verzichten dann lieber auf Ihr Recht.
🙁 womit der Staat da ja Recht hat.

Gerechter Staat mir ist schlecht 😱
 
Irgendwie hängt doch alles miteinander zusammen. Mir ist ja auch bewusst, dass Viele, die unter rechtlicher Betreuung stehen, keine andere Wahl haben und dass Viele ganz gut damit leben können. Missbrauchsopfer gibt es natürlich auch dort überall vermehrt, wo solche Abhängigkeiten entstehen.

Deshalb habe ich nach dem körperlich Behinderten-Status gefragt, da m. W. körperlich Behinderte rechtliche Betreuungen nach Bedarf einrichten und aussetzen können - im Gegensatz zu allen anderen.

"Die Würde des Menschen", ist ja auch eines der Grundrechte, das meistens auf der Strecke bleiben. Bei NS-Opfern wie im Beispiel, wird klar, dass das auch "Verfolgung von Minderheiten" bedeutet.
 
Irgendwie hängt doch alles miteinander zusammen. Mir ist ja auch bewusst, dass Viele, die unter rechtlicher Betreuung stehen, keine andere Wahl haben und dass Viele ganz gut damit leben können. Missbrauchsopfer gibt es natürlich auch dort überall vermehrt, wo solche Abhängigkeiten entstehen.

Deshalb habe ich nach dem körperlich Behinderten-Status gefragt, da m. W. körperlich Behinderte rechtliche Betreuungen nach Bedarf einrichten und aussetzen können - im Gegensatz zu allen anderen.

"Die Würde des Menschen", ist ja auch eines der Grundrechte, das meistens auf der Strecke bleiben. Bei NS-Opfern wie im Beispiel, wird klar, dass das auch "Verfolgung von Minderheiten" bedeutet.

Bei rechtlicher Betreuung besteht doch auch die Möglichkeit jemanden aus der Familie zu benennen, der das übernimmt und sie muss ja auch nicht alle Bereiche umfassen, sondern lediglich die, um die sich der Betroffene alleine nicht mehr ohne Hilfe kümmern kann.
 
Bei rechtlicher Betreuung besteht doch auch die Möglichkeit jemanden aus der Familie zu benennen, der das übernimmt und sie muss ja auch nicht alle Bereiche umfassen, sondern lediglich die, um die sich der Betroffene alleine nicht mehr ohne Hilfe kümmern kann.
Darin liegt aber auch die Mogelpackung. Betreuungspunkte können nach und nach erweitert werden und in der Praxis bekommt der Betreuer Recht - der Betreute ist ja nicht mal geschäftsfähig. Manche reden auch: "von Betreuung auf Zeit" - auch die gibt es so nicht in der Praxis. Anspruch und Wirklichkeit: darin liegt das Problem.

Familienangehörige sind oft "raffgierige Aasgeier", mit Verlaub. Sorry, kleiner Rückfall.:blume:

Vorsorgevollmacht tuts doch auch, sollte man denken, aber auch die werden ausgehebelt, da die totale Entrechtungsmentalität vorherrscht.
 
Na ja, bei Betreuung geht es ja um verschiedene Bereiche. U.a. kann es wichtig sein / werden, dass bestimmte Anträge gestellt werden, damit der Betroffene finanziell abgesichert ist. Wenn er das selbst nicht mehr leisten kann, dann ist ein Betreuer schon wichtig.

Warum stellst du dich nicht als Betreuer zur Verfügung? Aber Achtung, liegt im Vorfeld keine Kontovollmacht vor, dann ist damit auch verbunden, dass du über jeden Cent den du vom Konto der Betroffenen holst der Behörde gegenüber Rechenschaft schuldig bist. Soviel zum Thema Raffgier. 😀 :blume:

Und die Notwendigkeit einer Betreuung muss alle paar Jahre überprüft werden. Meines Wissens wird sie zunächst einmal auf 2 Jahre festgelegt. Sollte die Betroffene wieder voll geschäftsfähig sein, kann sie selbst den Antrag stellen, dass die Betreuung aufgehoben wird.
 
Muss nicht überprüft werden, kann aber auf Antrag, so viel ich weiß. In der Praxis bedeutet das dann, dass der Betreuer nach seiner Meinung gefragt wird vom Vormundschaftsgericht und die maßgeblich ist. Sollte der Betreute anderer Meinung sein, gibt`s halt noch ein Gutachten, wo selbst der Fußpilz als psychische Krankheit ausgelegt wird.😉
 

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