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Krankenkasse und OEG. BVG etc...

Ist mir neu, so bald ein Betreuungsantrag vorliegt, habe ich das noch nie erlebt.

Diese Besitztümer sind im Rahmen von rechtlichen Betreuungen sowie meistens weg - man muss das ja auch selbst bezahlen, wenn möglich, andererseits werden rechtliche Betreuungen natürlich oft dazu benutzt, an Vermögen von Verwandten zu kommen (bei Privatbetreuungen) und "verwaltet".
Eine Absage vom Amtsgericht hatte ich auch na und ich bin dann bis zum Landgericht gegangen.

Leider gilt dieser Irtum das psyschischkranke keine rechtsmittel mehr einsetzen können bei vielen.

Ein vernünftiger Anwalt kann helfen.
 
Psychisch krank ist heutzutage schon jeder, der Fingernägel kaut oder die falsche Zeitung liest.

Na ja, ich rede auch von Leuten, die verzweifelt versuchen, aus rechtlichen Betreuungen wieder herauszukommen, was aber in den seltesten Fällen gelingt, trotz aller Rechtsmittel und Rechtsanwalt.
 
Kenne ich aus vielzähligsten 😎 Fällen. Wenn du den bezahlen kannst, natürlich, aber wenn nicht, was dann?

Nicht vergessen: Betreuungsanträge werden als Verfahren für den Angeklagten verkauft, von Pflichtverteidiger kann da wohl keine Rede sein...
Ein vernünftiger Anwalt erkundigt sich und vertritt dann sogar auf Armenrecht das heist er sieht aussicht auf Prozessgewinn und bekommt dann eh seine auslagen erstattet.

Ich wahr ja selber mittelos hatte nichts mehr
Dank gesetzl Betreung.

Es ist ein Kampf aber den kann man gewinnen und:Ich hatte einen neutralen Anwalt ich konnte den nicht bezahlen.
 
Psychisch krank ist heutzutage schon jeder, der Fingernägel kaut oder die falsche Zeitung liest.

Na ja, ich rede auch von Leuten, die verzweifelt versuchen, aus rechtlichen Betreuungen wieder herauszukommen, was aber in den seltesten Fällen gelingt, trotz aller Rechtsmittel und Rechtsanwalt.
😎ich kenne bestimmt ehr als 10 wo es gelang.

Nur man sollte Unterschiede ziehen es gibt psyschich Erkrankte zb Schitzoprene denen kann ja selbst der Arzt nicht klar machen das Sie krank sind den die fühlen sich gesund sind es aber nicht.

Man muss da schon Unterschiede sehen und ich weis das Gericht macht FEHLER ICH WEIS ABER AUCH DAS OFT DIE ÜBERZEUGUNG EINES ANGEHÖRIGEN ODER FREUNDES MEHR ALS FALSCH SEIN KANN.
 
Noch kurz was zum: "freien Willen".

Wenn der äußert, dass man keine Betreuung möchte, darf laut Betreuungsrecht keine Betreuung eingerichtet werden.

Der "freie Wille" wird allerdings durch diese Gutachten ausgehebelt, durch diese dennoch Betreuungen eingerichtet werden, außerdem gibt es ja noch den Einwilligungsvorbehalt.
 
aber Tztz ich denke ich kann Dir noch soviel schreiben ist eh sinnlos
Du hast einen negativen traurigen Fall und ziehst darraus nun das es bei allen so ist.


Ich halte mich nun aus dem Tread fern 😉bin hier eh vergebens.
Lg OldCat
 

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