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OldCat
Gast
Eine Absage vom Amtsgericht hatte ich auch na und ich bin dann bis zum Landgericht gegangen.Ist mir neu, so bald ein Betreuungsantrag vorliegt, habe ich das noch nie erlebt.
Diese Besitztümer sind im Rahmen von rechtlichen Betreuungen sowie meistens weg - man muss das ja auch selbst bezahlen, wenn möglich, andererseits werden rechtliche Betreuungen natürlich oft dazu benutzt, an Vermögen von Verwandten zu kommen (bei Privatbetreuungen) und "verwaltet".
Leider gilt dieser Irtum das psyschischkranke keine rechtsmittel mehr einsetzen können bei vielen.
Ein vernünftiger Anwalt kann helfen.