Da gebe ich Dir völlig Recht, die paar Schriftstücke hätte ich selber auch hinbekommen (und mit deutlich weniger Rechtschreibfehlern
). Diese Vorschrift ist für die Anwälte eine Lizenz zum Gelddrucken und die wird sich kaum ändern in der Zukunft, schließlich sind Juristen die größte Berufsgruppe im Bundestag
Lizenz...haha.
Da gebe ich Dir völlig Recht, die paar Schriftstücke hätte ich selber auch hinbekommen (und mit deutlich weniger Rechtschreibfehlern
). Diese Vorschrift ist für die Anwälte eine Lizenz zum Gelddrucken und die wird sich kaum ändern in der Zukunft, schließlich sind Juristen die größte Berufsgruppe im Bundestag
Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun? Du scheinst nicht wirklich informiert, sondern lässt Dich von Klischees leiten.
By the way: FamG sind, neben Verkehrs- u Nachbarstreitigkeiten, so ziemlich die unliebsamsten Fälle für Anwälte.
Es sei denn für Fachanwälte, die sich aus Interesse u Idealismus diesem Rechtsgebiet widmen.
Da ist nix mit "Lizenz zum Geld drucken".
Diese Verfahren bringen, gemessen am Aufwand, rein gar nix. Das ist nur Stress, jede Menge Aufwand mit div Aufrechnungen, die oft über Monate u Jahre hin u her gehen.
Mal abgesehen davon, dass diese Verfahren mit viel Emotionalität einher gehen. Dh, man führt permanent aufgeregte Telefonate, wird mit mails bombardiert, soll sofort Stellung beziehen etc.
Ich hab mal eine Zeit für eine Familienrechtlerin gearbeitet, die sich auch auf Gewaltschutzverfahren spezialisiert hatte.
Horror!
Was da alles jeden Tag auflief an emotial überforderten Menschen samt Kinderschar u andererseits Aggro-Männern, Polizei etc war der Hammer. Ich musste mich einschließen, wenn ich alleine war.
Und nebenbei: bei Prozesskostenhilfe bekommen die Anwälte noch nicht mal den regulären Satz ihrer Gebühren.
Wenn so die Lizenz zum Geld drucken aussieht, dann weiß ich auch nicht mehr...😁