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Kosten Scheidung

Zaphod

Aktives Mitglied
Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun? Du scheinst nicht wirklich informiert, sondern lässt Dich von Klischees leiten.
Wie schon gesagt. Das ist Bundesrecht und dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung mind. 1 Anwalt beauftragen MUSS hat der Bundestag entschieden und kann auch nur der Bundestag ändern. Was das mit dem Leitenlassen durch ein Klischee zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Außer, dass dieser "Vorwurf" ein gern genommenes Stilmittel ist, um den Mit-Diskutanten mangels eigener Argumente klein zu machen.


By the way: FamG sind, neben Verkehrs- u Nachbarstreitigkeiten, so ziemlich die unliebsamsten Fälle für Anwälte.
Es sei denn für Fachanwälte, die sich aus Interesse u Idealismus diesem Rechtsgebiet widmen.
Da ist nix mit "Lizenz zum Geld drucken".
Diese Verfahren bringen, gemessen am Aufwand, rein gar nix. Das ist nur Stress, jede Menge Aufwand mit div Aufrechnungen, die oft über Monate u Jahre hin u her gehen.
Mal abgesehen davon, dass diese Verfahren mit viel Emotionalität einher gehen. Dh, man führt permanent aufgeregte Telefonate, wird mit mails bombardiert, soll sofort Stellung beziehen etc.
Lies doch bitte einfach, um was es @Mayamaus99 und mir ging: um die einvernehmliche Scheidung. Nichts Anderes.
Das war ein 10-Minuten-Telefonat, 5-6 grottenschlecht geschriebene Schriftstücke, das reine Weiterleiten ebenso vieler Schriftstücke an den nicht vertretenen ex-Partner und die Verhandlung, die, da einvernehmlich, auch nur 8 Minuten dauerte. Also summasummarum ca. 30 Minuten Arbeit insgesamt. Hat ihr etwa 900€ eingebracht. Porto und Anfahrt zum Gericht wurden separat noch obendrauf gepackt. Sind also 1800€ Stundenlohn. Das nenne ich "Lizenz zum Gelddrucken"

Was irgendwelche Verfahren um Gewaltschutz mit dem Thema zu tun haben, erschließt sich mir leider nicht und da habe ich auch nie von gesprochen.
 

Nobert

Mitglied
Verstehe Dich nicht. Für Frauen ist die Scheidung ein riesiger Gewinn. Du bekommst Unterhalt und der Mann muß alles bezahlen. Das Scheidungsrecht ist so gestaltet, daß die Frau dann alles bekommt und der Mann muß bezahlen. Deshalb heiraten auch Frauen und lassen sich 2 Jahre später wieder scheiden. Das ist ein lukratives Geschäft für Frauen.
Deshalb gibt es das "Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend"; also Männer sind ausgeschlossen
Beweis: Ich bin immer Single; mir gehört meine Eigentumswohnung noch zu 100% und mir wurden auch keine Rentenpunkte gestohlen, Das sieht bei meinem Bekanntenkreis anders aus
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Verstehe Dich nicht. Für Frauen ist die Scheidung ein riesiger Gewinn. Du bekommst Unterhalt und der Mann muß alles bezahlen. Das Scheidungsrecht ist so gestaltet, daß die Frau dann alles bekommt und der Mann muß bezahlen. Deshalb heiraten auch Frauen und lassen sich 2 Jahre später wieder scheiden. Das ist ein lukratives Geschäft für Frauen.
Deshalb gibt es das "Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend"; also Männer sind ausgeschlossen
Beweis: Ich bin immer Single; mir gehört meine Eigentumswohnung noch zu 100% und mir wurden auch keine Rentenpunkte gestohlen, Das sieht bei meinem Bekanntenkreis anders aus
Spar dir die Incelscheiße. Das Scheidungsrecht begünstigt weder Frauen noch Männer. Bei einer Scheidung wird auch nichts gestohlen, es wird ein Ausgleich herbeigeführt damit der finanziell unterlegene Partner nicht vor dem Nichts steht. Das kann auch der Mann sein, wenn die Frau mehr verdient als er.
 

Larissa

Aktives Mitglied
Wenn dein Mann die Scheidung beantragt, brauchst du keinen Anwalt. Und du kannst die Scheidung zunächst verweigern. Nach 3 Jahren wirst du dann doch geschieden und
musst die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Die sind abhängige von eurem Einkommen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bin ich verpflichtet die Hälfte der Scheidung zu zahlen wenn es für mich keinen Grund zur Scheidung gibt??
Was du bezahlen musst weißt du erst wenn alles vorbei ist. Im Scheidungsurteil steht dann nämlich, wer die Verfahrenskosten trägt bzw. wie diese aufgeteilt werden. Das Gericht hat da einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Über das Kostenrecht soll das Prozessverhalten gesteuert werden. Wer renitent ist oder unnötige Prozesse führt, kann nach bestimmten Maßstäben gemassregelt werden. Dann müssen die alle Kosten allein tragen oder bekommen keine Verfahrenskostenhilfe.
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Es gibt keine Scheidungsurteile mehr; inzwischen nur noch Beeschlüsse. Aber das nur nebenbei.

IdR ist es so, dass der Antragsteller die Kosten seines RA trägt u jede Partei die Hälfte der anfallenden Gerichtskosten.
Unabhängig davon, ob man geschieden werden will o nicht.

Wie gesagt, wenn Ihr schon lange getrennt seid u keine Folgesachen mehr zu regeln sind, ist das ein Selbstgänger u ohne Streitereien auch nicht sehr teuer.

Ich gehe aber davon aus, dass zumindest der Versorgungsausgleich noch aussteht.

FamG sind oft nicht o recht schwierig vorher zu sehen o zu berechnen.
Das liegt auch daran, dass viele Auskünfte (Gehälter, Kosten, Rentenanwartschaften etc) erst im Laufe des Verfahrens u zögerlich raus gerückt werden.

Also nochmal der Tipp: wenn Ihr noch einigermaßen miteinander sprechen könnt, setzt Euch zusammen, einigt Euch u dann beauftragt er einen RA u das Ding läuft so durch.

Über jeden Punkt, in dem Ihr Euch in die Klatten bekommt, gibt es eine (gerichtliche) streitige Auseinandersetzung; und DAS wird teuer.
Logisch, wenn sich Gerichte u Anwälte mit den Themen auseinander setzen müssen, die die Parteien nicht selbst regeln.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Wenn er ein sehr starkes Interesse an einer zügigen und unproblematischen Scheidung hat, um wieder heiraten zu können, ist er vielleicht bereit, Deine Kosten zu übernehmen? Darauf könnte man sich im Vorfeld einer Scheidung intern einigen, daß der Ehepartner, der das größere Interesse hat, dem anderen die Kosten des Verfahrens erstattet. Kommt drauf an, was es Deinem Mann wert ist, sein Anliegen schnell, ohne viel Hin und Her und gut planbar unzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mayamaus99

Aktives Mitglied
Verstehe Dich nicht. Für Frauen ist die Scheidung ein riesiger Gewinn. Du bekommst Unterhalt und der Mann muß alles bezahlen. Das Scheidungsrecht ist so gestaltet, daß die Frau dann alles bekommt und der Mann muß bezahlen. Deshalb heiraten auch Frauen und lassen sich 2 Jahre später wieder scheiden. Das ist ein lukratives Geschäft für Frauen.
Deshalb gibt es das "Bundesministerium für Familie Senioren Frauen und Jugend"; also Männer sind ausgeschlossen
Beweis: Ich bin immer Single; mir gehört meine Eigentumswohnung noch zu 100% und mir wurden auch keine Rentenpunkte gestohlen, Das sieht bei meinem Bekanntenkreis anders aus
Ja leider ist das so,dass Frauen heute Männer ausnehmen dürfen und damit auch noch durchkommen- und das in Zeiten, wo Frauen doch unbedingt gleichberechtigt sein wollen 😡
Wohlgemerkt: Diese Abzocke- wie im Promibereich ( Becker etc ) funktioniert nur, wenn was zu holen ist und wenn erwachsene Männer immer noch nicht verhüten können und dann auch noch unbedingt heiraten wollen.
Bei Otto Normalverbraucher kann Frau nur verlieren!
Warum sind Männer immer noch so dumm??
 

Mayamaus99

Aktives Mitglied
Spar dir die Incelscheiße. Das Scheidungsrecht begünstigt weder Frauen noch Männer. Bei einer Scheidung wird auch nichts gestohlen, es wird ein Ausgleich herbeigeführt damit der finanziell unterlegene Partner nicht vor dem Nichts steht. Das kann auch der Mann sein, wenn die Frau mehr verdient als er.
Wie oft ist das denn bitte??? Im Regelfall wird Sie schnell schwanger und Unterhalt wird fällig:-((( siehe Promibereich-
Oder glaubt irgendjemand, dass eine Frau einen Lugner oder Becker/ Jagger/ Maffay / Ottfried Fischer etc überhaupt nur angucken würde, wenn er als Verkäufer etc arbeiten würde??
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Wie oft ist das denn bitte??? Im Regelfall wird Sie schnell schwanger und Unterhalt wird fällig:-((( siehe Promibereich-
Oder glaubt irgendjemand, dass eine Frau einen Lugner oder Becker/ Jagger/ Maffay / Ottfried Fischer etc überhaupt nur angucken würde, wenn er als Verkäufer etc arbeiten würde??
Es ist völlig irrelevant wie oft das ist. Das Gesetz unterscheidet in der Hinsicht trotzdem nicht zwischen Männern und Frauen.

Ob eine Frau schwanger wird können beide übrigens maßgeblich mitbeeinflussen. Daher hat der Mann es sich ja so ausgesucht und braucht kein Mitleid. Vor allem muss man nicht die Gerichte für die Konsequenzen seiner eigenen Lebensentscheidungen verantwortlich machen.
 

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