Wie schon gesagt. Das ist Bundesrecht und dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung mind. 1 Anwalt beauftragen MUSS hat der Bundestag entschieden und kann auch nur der Bundestag ändern. Was das mit dem Leitenlassen durch ein Klischee zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Außer, dass dieser "Vorwurf" ein gern genommenes Stilmittel ist, um den Mit-Diskutanten mangels eigener Argumente klein zu machen.Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun? Du scheinst nicht wirklich informiert, sondern lässt Dich von Klischees leiten.
Lies doch bitte einfach, um was es @Mayamaus99 und mir ging: um die einvernehmliche Scheidung. Nichts Anderes.By the way: FamG sind, neben Verkehrs- u Nachbarstreitigkeiten, so ziemlich die unliebsamsten Fälle für Anwälte.
Es sei denn für Fachanwälte, die sich aus Interesse u Idealismus diesem Rechtsgebiet widmen.
Da ist nix mit "Lizenz zum Geld drucken".
Diese Verfahren bringen, gemessen am Aufwand, rein gar nix. Das ist nur Stress, jede Menge Aufwand mit div Aufrechnungen, die oft über Monate u Jahre hin u her gehen.
Mal abgesehen davon, dass diese Verfahren mit viel Emotionalität einher gehen. Dh, man führt permanent aufgeregte Telefonate, wird mit mails bombardiert, soll sofort Stellung beziehen etc.
Das war ein 10-Minuten-Telefonat, 5-6 grottenschlecht geschriebene Schriftstücke, das reine Weiterleiten ebenso vieler Schriftstücke an den nicht vertretenen ex-Partner und die Verhandlung, die, da einvernehmlich, auch nur 8 Minuten dauerte. Also summasummarum ca. 30 Minuten Arbeit insgesamt. Hat ihr etwa 900€ eingebracht. Porto und Anfahrt zum Gericht wurden separat noch obendrauf gepackt. Sind also 1800€ Stundenlohn. Das nenne ich "Lizenz zum Gelddrucken"
Was irgendwelche Verfahren um Gewaltschutz mit dem Thema zu tun haben, erschließt sich mir leider nicht und da habe ich auch nie von gesprochen.