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Kosten Scheidung

K

Kati78

Gast
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich Scheidung. Kurz und knapp: Mein Ex Mann hat eine Neue (ok die vierte Neue) kennengelernt und möchte sich jetzt nach drei Jahren scheiden lassen, vermutlich um schnell zu heiraten und bekocht zu werden. 😂
Bin ich verpflichtet die Hälfte der Scheidung zu zahlen wenn es für mich keinen Grund zur Scheidung gibt?? Ich bin weiterhin allein glücklich und kann das Geld für andere Dinge besser gebrauchen.

Lg Kati
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Der Antragsteller der Scheidung musst bei den Gerichtskosten in Vorkasse gehen, kann sich davon aber 50% von der Gegenseite zurück holen, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt. Die Anwaltskosten trägt jede Partei für ihren Anwalt selbst. Ob die Gegenseite in die Scheidung einwilligt ist für die Kostenfrage unerheblich.
 
K

Kati78

Gast
Und wenn sich jemand keine 500€ leisten kann? Und man sich nicht scheiden lassen will muss man sich zwangsverschulden weil der andere Lust auf was Neues hat?! Das sind ja mal tolle Vorschriften. Mich interessiert es nicht ob geschieden oder nicht. Von daher sollte doch der zahlen der grad Druck bekommt oder soooo unbedingt möchte.
 
A

Another Ex User

Gast
Wenn ihr nen geneinsamen Anwalt habt, und euch einig seid, und es nichts aufzuteilen gibt (Vermögen, Immobilien etc.), wird sich das auf ca. 500€ Minimum pro Nase rauslaufen, hängt vom Streitwert ab (außschlaggebend sind dafür die jeweiligen Bruttojahreseinkommen), aus dieser Höhe errrechnen sich dann die Gebühren fürs Gericht.
Plus Anwaltskosten, ganz ohne gehts nicht, allerdings wenn er einen beauftragt, mußt du den nicht zahlen.
Lass dich von einem Anwalt für Familenrecht beraten ( nur beraten, nicht vertreten), kostet um die 100€.
Der klärt dichbauf wg Fristen und was du brauchst, und was du auf das Schreiben vom Gegenanwalt antworten sollst.
 

Hollunderzweig

Aktives Mitglied
Mich hat die Scheidung knapp fünfhundert Euro gekostet. Einvernehmlich, ohne Anwalt. Österreich...

Ich habe auf Unterhalt verzichtet, was etwas unüberlegt war, denn das wäre bei uns ein wichtiges Kriterium für die spätere Pension, man verzichtet hier in Austria dann auch auf die Chance, nach dem Ableben seinerseits monatlich eine Witwenpension zu bekommen. Uralte Gesetze, immer noch nicht vom Tisch. Mann kann viermal verheiratet sein, die Erste bekommt diese Pension-so hat man mir das erzählt. Aber umgekehrt geht das nicht, ein Mann kriegt nix, wenn sie stirbt. Psst...noch hat sich keiner getraut das aufzuzeigen..
 

Yado_cat

Aktives Mitglied
Sperren kannst du dich nicht gegen die Scheidung, zur Not wird auch geschieden wenn du nicht da bist. Mein Ex ist auch nicht erschienen zum Termin, gebracht hat es ihm allerdings nichts.

Wenn du kein Geld hast, kannst du dir beim Anwalt einen Prozesskostenhilfeantrag besorgen, dein Anwalt hat alle nötigen Formulare zum ausfüllen.

Und - je einiger man sich ist, desto billiger wird es.
 

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