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Kosten Scheidung

Mond-Wind

Aktives Mitglied
Hast Du keine Angst, dass Du für Deinen Nochmann gerade stehen muss, wenn ihm was passiert oder er Schulden macht o.ä.?
Ich würde mich an Deiner Stelle nicht um die 500 Euro scheren, es kann deutlich mehr kosten wenn etwas passiert während Deiner Ehe.
Ja, das sehe ich auch so.

Er macht sich ein schönes Leben und du wirst im Notfall als Ehefrau heran gezogen, wenn er Blödsinn macht.
Ihr seid getrennt und das schon länger. Mach Nägel mit Köpfen und dann soll sich die Neue um ihn kümmern.
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Du kannst Dich nicht gegen eine Scheidung wehren. Wenn, nur zeitlich begrenzt.
Es ist sein Recht, warum auch immer.
Ob Du das nun sinnvoll findest o nicht, ist irrelevant

Ausschlaggebend für die Streitwertberechnung ist das Nettogehalt x 3 (nicht brutto).
Dann kommt es darauf an, ob noch Folgeverfahren anhängig werden (Hausrat, Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht etc).

Ist das alles geregelt u nicht streitwerterheblich, ist eine Scheidung ein kostengünstiger Selbstläufer.

Reicht Dein Einkommen nicht, kannst Du Verfahrensbeihilfe beantragen.

Achtung! Es gibt KEINEN gemeinsamen Anwalt!
Das ist ein Trugschluss.
Der Antragsteller ist anwaltspflichtig, nicht der Antragsgegner!
Und beide Parteien darf ein Anwalt nicht vertreten.

Wenn man sich aber einig ist, ist ein 2. Anwalt nicht von Nöten. Da wird dem Antrag zugestimmt u aus die Maus.
Ist auch ne Kostenersparnis.

Scheidungen sind per sé nicht teuer; werden sie aber, wenn man sich über jedes Gelumpe in die Haare bekommt.
 

Zaphod

Aktives Mitglied
Es könnte aber bei der Scheidung- wenn Einigkeit zwischen den Ehepartnern vorhanden ist- durchaus auf einen Anwalt verzichtet werden- aber da ist man gezwungen, einen Anwalt zu finanzieren:-((((
Da gebe ich Dir völlig Recht, die paar Schriftstücke hätte ich selber auch hinbekommen (und mit deutlich weniger Rechtschreibfehlern :D). Diese Vorschrift ist für die Anwälte eine Lizenz zum Gelddrucken und die wird sich kaum ändern in der Zukunft, schließlich sind Juristen die größte Berufsgruppe im Bundestag ;)
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Da gebe ich Dir völlig Recht, die paar Schriftstücke hätte ich selber auch hinbekommen (und mit deutlich weniger Rechtschreibfehlern :D). Diese Vorschrift ist für die Anwälte eine Lizenz zum Gelddrucken und die wird sich kaum ändern in der Zukunft, schließlich sind Juristen die größte Berufsgruppe im Bundestag ;)
Lizenz...haha.
Da gebe ich Dir völlig Recht, die paar Schriftstücke hätte ich selber auch hinbekommen (und mit deutlich weniger Rechtschreibfehlern :D). Diese Vorschrift ist für die Anwälte eine Lizenz zum Gelddrucken und die wird sich kaum ändern in der Zukunft, schließlich sind Juristen die größte Berufsgruppe im Bundestag ;)
Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun? Du scheinst nicht wirklich informiert, sondern lässt Dich von Klischees leiten.

By the way: FamG sind, neben Verkehrs- u Nachbarstreitigkeiten, so ziemlich die unliebsamsten Fälle für Anwälte.
Es sei denn für Fachanwälte, die sich aus Interesse u Idealismus diesem Rechtsgebiet widmen.
Da ist nix mit "Lizenz zum Geld drucken".
Diese Verfahren bringen, gemessen am Aufwand, rein gar nix. Das ist nur Stress, jede Menge Aufwand mit div Aufrechnungen, die oft über Monate u Jahre hin u her gehen.
Mal abgesehen davon, dass diese Verfahren mit viel Emotionalität einher gehen. Dh, man führt permanent aufgeregte Telefonate, wird mit mails bombardiert, soll sofort Stellung beziehen etc.

Ich hab mal eine Zeit für eine Familienrechtlerin gearbeitet, die sich auch auf Gewaltschutzverfahren spezialisiert hatte.
Horror!
Was da alles jeden Tag auflief an emotial überforderten Menschen samt Kinderschar u andererseits Aggro-Männern, Polizei etc war der Hammer. Ich musste mich einschließen, wenn ich alleine war.
Und nebenbei: bei Prozesskostenhilfe bekommen die Anwälte noch nicht mal den regulären Satz ihrer Gebühren.

Wenn so die Lizenz zum Geld drucken aussieht, dann weiß ich auch nicht mehr...😁
 
G

Gelöscht 85627

Gast
Lizenz...haha.

Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun? Du scheinst nicht wirklich informiert, sondern lässt Dich von Klischees leiten.

By the way: FamG sind, neben Verkehrs- u Nachbarstreitigkeiten, so ziemlich die unliebsamsten Fälle für Anwälte.
Es sei denn für Fachanwälte, die sich aus Interesse u Idealismus diesem Rechtsgebiet widmen.
Da ist nix mit "Lizenz zum Geld drucken".
Diese Verfahren bringen, gemessen am Aufwand, rein gar nix. Das ist nur Stress, jede Menge Aufwand mit div Aufrechnungen, die oft über Monate u Jahre hin u her gehen.
Mal abgesehen davon, dass diese Verfahren mit viel Emotionalität einher gehen. Dh, man führt permanent aufgeregte Telefonate, wird mit mails bombardiert, soll sofort Stellung beziehen etc.

Ich hab mal eine Zeit für eine Familienrechtlerin gearbeitet, die sich auch auf Gewaltschutzverfahren spezialisiert hatte.
Horror!
Was da alles jeden Tag auflief an emotial überforderten Menschen samt Kinderschar u andererseits Aggro-Männern, Polizei etc war der Hammer. Ich musste mich einschließen, wenn ich alleine war.
Und nebenbei: bei Prozesskostenhilfe bekommen die Anwälte noch nicht mal den regulären Satz ihrer Gebühren.

Wenn so die Lizenz zum Geld drucken aussieht, dann weiß ich auch nicht mehr...😁
Dazu gibt es auch mehrere Wahrheiten.
In "meiner" sehr großen Kanzlei ist die erstgenannte Gesellschafterin Scheidungsanwältin.
Weder nagt sie am Hungertuch noch hat sie derartige Mandanten. Es gibt auch in dem Bereich große Unterschiede.

Den von Zaphod erwähnten Zusammenhang mit dem Bundestag finde ich schon nachvolöziehbar.
 

Pappenheimer

Aktives Mitglied
Selfsame Dinge lese ich hier. Und muss als interessierter Laie gleich mal nachfragen.

Lass dich von einem Anwalt für Familenrecht beraten ( nur beraten, nicht vertreten), kostet um die 100€.
Soweit ich weiß, kostet eine Beratung bei jedem Anwalt heute um die 200 Euro plus Mehrwertsteuer. Es gibt da wohl einen einheitlichen Satz.


Was hat der Bundestag mit Scheidungsrecht zu tun?
Ähh ... dass er die Scheidungsgesetze macht vielleicht? (Eventuell im Zusammenspiel mit dem Bundesrat, falls Länderrecht betroffen ist.) Hab ich irgendwas verpasst? Ist der Russe gekommen, während ich geschlafen hab oder so?
 

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