Meine Kollegin hat anschließend die Betreuungskraft angerufen, die den Schlüssel im Fach deponiert haben soll. Sie bestätigte das auch und sagte, sie habe eine Kollegin, die das bezeugen kann. Also wurde auch diese Kollegin angerufen, die das bestätigte.
Wer auch immer den Schlüssel weggenommen hat, hat nicht der Kollegin-Schlüsselinhaberin einen ausgewischt sondern dem Arbeitgeber.
Denn die Kollegin konnte sich rückversichern, dass nach ihrem Heimgang die Schlüssel noch auf dem Tisch lagen und dazu zwei Zeugen benannt, die danach - zwar unbeabsichtigt, aber dennoch!- den Schlüssel in ihrem Gewahrsam hatten.
Das muss so sein, weil der Schlüssel nicht von selber in das Fach springen kann.
Wenn aber jemand etwas in Gewahrsam hat und danach der Gewahrsam nachweislich auf jemand anderen übergeht, kann der Schlüssel nicht aus dem Wirkungsbereich der ersten Person heraus "verloren" werden.
Sie ist also raus.
Nachdem der Schlüssel im Fach gelandet ist, befand er sich im Gewahrsam des Dienstherren, da er in einer dienstlichen Einrichtung abgelegt wurde. Wie Stühle und Tische auch.
Wer ihn danach dem Dienstherren entwendet hat wird festzustellen sein - und es muss bewiesen werden, weil niemand etwas nicht nachweisen kann was nicht geschehen ist.
Dazu kann nahezu jeder in Frage kommen, der in der Zwischenzeit auch nur die Möglichkeit hatte, von der Strasse aus bis ins Büro vorzudringen.