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Könnte ich jetzt verdächtigt werden, den Schlüssel gestohlen zu haben?

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Einen Generalsxhlüssel deponiert man nicht in einem Fach, zu dem jeder andere Mitarbeiter Zugriff hat. Auch. Dann nicht, wenn diese Mitarbeiter alle selbst so einen Schlüssel haben. Eben weil im Zweifel die ganze Schließanlage getauscht werden muss. Theoretisch könnte ja auch ein Bewohner oder sonstwer jetzt damit herumgeistern.

Wenn überhaupt jemand verantwortlich gemacht wird dann die Kollegin, die den Schlüssel hat liegen lassen. Das ist das einzige Fehlverhalten, dass sich nachweisen lässt. Und ohne diesen Fehler würde jetzt auch niemand verdächtigt.
 
A

Aljona

Gast
@dr.superman

Mir kam sehr schnell in den Sinn, dass eine Kollegin den Schlüssel genommen hat, um der betreffenden Kollegin zu schaden.
Leider habe ich schon zu viele Menschen kennengelernt, die sich die Hände reiben, wenn sie anderen großen Schaden zufügen können. Daher halte ich das nicht für eine komische Fantasie.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Meine Kollegin hat anschließend die Betreuungskraft angerufen, die den Schlüssel im Fach deponiert haben soll. Sie bestätigte das auch und sagte, sie habe eine Kollegin, die das bezeugen kann. Also wurde auch diese Kollegin angerufen, die das bestätigte.
Wer auch immer den Schlüssel weggenommen hat, hat nicht der Kollegin-Schlüsselinhaberin einen ausgewischt sondern dem Arbeitgeber.
Denn die Kollegin konnte sich rückversichern, dass nach ihrem Heimgang die Schlüssel noch auf dem Tisch lagen und dazu zwei Zeugen benannt, die danach - zwar unbeabsichtigt, aber dennoch!- den Schlüssel in ihrem Gewahrsam hatten.
Das muss so sein, weil der Schlüssel nicht von selber in das Fach springen kann.

Wenn aber jemand etwas in Gewahrsam hat und danach der Gewahrsam nachweislich auf jemand anderen übergeht, kann der Schlüssel nicht aus dem Wirkungsbereich der ersten Person heraus "verloren" werden.
Sie ist also raus.
Nachdem der Schlüssel im Fach gelandet ist, befand er sich im Gewahrsam des Dienstherren, da er in einer dienstlichen Einrichtung abgelegt wurde. Wie Stühle und Tische auch.
Wer ihn danach dem Dienstherren entwendet hat wird festzustellen sein - und es muss bewiesen werden, weil niemand etwas nicht nachweisen kann was nicht geschehen ist.
Dazu kann nahezu jeder in Frage kommen, der in der Zwischenzeit auch nur die Möglichkeit hatte, von der Strasse aus bis ins Büro vorzudringen.
 

Mayamaus99

Aktives Mitglied
@Mayamaus99

Die beiden Büromitarbeiterinnen wird man nicht verdächtigen, da sie immer integer waren und von der Heimleitung sehr geschätzt werden.

Klar, man müsste mir den Diebstahl nachweisen können. Doch leider habe ich im Berufsleben einige Male die Erfahrung gemacht, zum Opfer geworden zu sein.
Du bist doch auch integer.
Oder bist Du weniger glaubwürdig als die Kollegen???
Wenn dann sind mindestens 3 Personen verdächtig- und eventuelle Unbekannte etc.
Diesen Schuh würde ich mir niemals anziehen, Du weißt ja genau , dass Du es NICHT warst..
 

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