Dalmatiner
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Indem man Dalmatiner fragt, der von Berufs wegen Eltern zur Schulpflicht berät und den Kindern ebendieses homescooling als Sozialleistung gewährt.Nur wie soll man eine Lösung finden, wenn man von einer zuständigen Stelle zur nächsten geschickt wird.
Welche Stellen das Ruhen der Schulpflicht feststellen, steht in den Schulgesetzen der Länder. Lies dort nach. Bei dir käme die Kostenübernahme für das homescooling vom Sozialamt, sofern die eine körperliche Behinderung bzw. Sinneseinschränkung feststellen. Hier macht Versuch klug. Der Weg ist lang, aber es könnte durchaus funktionieren. Selbst zahlen kann man dieses homescooling auch, sagte ich schon.
Sonderpäd. Förderbedarf wird ab Klasse 5 nur selten festgestellt, das scheint mir eine Sackgasse zu sein.
Bei der Pflegekasse vorzusprexhen wäre sinnvoll. Falls Sie einen Pflegegrad hat oder bekommt, könnte durchaus ein 'Aufpasser" stundenweise da sein. Auch hier geht probieren über studieren.
Und du steckst in der Sackgasse. Deine Frau versorgt auch dein Kind, und sie ist Bezugsperson. Das fiele mit einer Trennung alles weg oder reduziert sich. Das wäre natürlich schlecht. Das Kinderwunschthema hätte vor 10 Jahren geklärt werden müssen. Jetzt kannst du nur deinen Standpunkt vertreten