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Kinderehen

mikenull

Urgestein
Na ja, wenn man bis auf die Zahl genau weiß, wieviele dieser Ehen es gibt, dann ist es sehr wohl möglich den Leuten genau Bescheid zu sagen. Das kann nicht so schwer sein. Natürlich wird man mit einer Dunkelziffer leben müssen. Was soll man machen, wenn das jemand bei der Einreise nicht angibt?
 
Hallo mikenull,

schau mal hier: Kinderehen. Hier findest du was du suchst.

Daoga

Urgestein
Wenn keiner was von einer bestehenden Ehe weiß, kann auch niemand eheliche Rechte beanspruchen. Egal ob auf Zusammenleben oder Sex oder vorhandene Kinder. Deswegen schreibe ich ja, die zuständigen Stellen sollten bei "verdächtigen" Verhältnissen konsequent für räumliche Trennung z. B. in unterschiedliche Flüchtlingslager, in Männer- und Frauenheime sorgen. Kein Zusammenleben von Männlein und Weiblein ohne anerkannten und korrekten Trauschein, um der "Sittsamkeit" willen, die doch gerade bei Muslimen so hoch im Kurs ist oder sein sollte, verstehste? ;)
 

Daoga

Urgestein
Etwas anderes kann ich mir langsam aber Sicher auch nicht mehr vorstellen. Oder man hat vor etwaigen Kosten Angst.
Nicht vor den Kosten. Der Typ im Beispiel hat wahrscheinlich Angst gehabt, daß plötzlich irgendein messerschwingender Moslem vor seiner Tür steht, weil die "Ehre" des kleinen Bruders wegen der Schweineschnitzel angekratzt war oder so.
Pure Feigheit.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Klar ist es verwerflich, Kinder zu verheiraten: Gerade zB in Indien ist es aber trotzdem Usus:(.
Auch wenn unsere Haltung dazu klar sein sollte: Praktisch ist das alles garnicht so einfach unter einen Hut zu bringen.
Also nehmen wir mal den Fall, zwei Vierzehnjährige kommen verheiratet nach De: Dann ist es noch relativ einfach: Die Ehe wird nicht anerkannt und die beiden sollen heiraten, wenn sie 18 sind oder es lassen.
Aber was, wenn jetzt zB zwei 15jährige kommen, die ein gemeinsames Kind haben. Ist das dann vorm deutschen Recht ehelich, oder nicht? Wie gehen die Deutschen Behörden damit um? Muss zB der Name geändert werden? Wer hat das Sorgerecht (das deutsche JA, oder ?).
Noch komplizierter: Wie gehen wir mit in der Kindheit geschlossenen Ehen um, wo die Partner inzwischen über 18 sind: Da können wir ja ebensogut annehmen, die Ehe ist nicht freiwillig und damit mit unserem Eheverständnis nicht zu vereinbaren. Wie geht man damit um? Sind diese Ehen dann automatisch gültig? Oder ungültig? Auf der einen Seite kann man eine nach unserem Verständnis rechtswidrige Ehe nicht dadurch legalisieren, dass ja inzwischen viel Zeit vergangen ist, auf der anderen Seite auch eine schräge Vorstellung eine Ehe sagen wir mal nach 30 Jahren für ungültig erklären zu müssen, weil sie zu früh geschlossen wurde.
Oder Fragen wie: Wie gehen wir mit Kinderehen um, wenn es sich zB um Touristen handelt. Bahndeln wir zB das 14Jährige Ehepaar aus Indien, das zum Urlaub hier ist vor UNSEREM Gericht als verheiratet oder nicht?
Zu all diesen Dingen muss man ja eine rechtlich stimmige Antwort geben können, das stelle ich mir teilweise schon schwer vor!

Also ich sehe da schon Schwierigkeiten, für die eine einheitliche und sinnvolle Lösung gefunden werden muss.
Insofern verstehe ich schon, dass es in der Politik Diskussionen gibt und nicht sofort ein einheitlicher Kurs da sein kann..
Klar, man könnte sagen: Was gibts da zu diskutieren, das geht garnicht! Stimmt auch, aber in der Praxis ist es eben garnicht so einfach.
 

Daoga

Urgestein
Ehen werden dann thematisiert, wenn sie aus rechtlicher Sicht wichtig sind. Bei Touristen ist der Ehestand wohl kaum von Belang, außer sie wollen zusammen in einem Hotelzimmer einchecken und der Hotelbesitzer hat was gegen "lose Verhältnisse", weil er keine Prostitution einladen will ("Wir sind doch kein Stundenhotel!" oder so).
Rechtliche Sicht tritt immer dann ein, wenn die deutschen Gesetze in irgendeiner Hinsicht gefordert wird, also bei Flüchtlingen, Asylbewerbern oder per Familienrecht, wenn über Familienbeihilfen, Hartz, Steuernummernvergabe (Ehegattensplitting) und dergleichen mehr zu entscheiden ist. Und da sollen sich die betroffenen Behörden auch konsequent an deutsches Recht halten, und das sollte besagen, daß bei zweifelhaften Verhältnissen oder Dingen, die der deutschen Gesetzgebung definitiv zuwiderlaufen (mindestens ein Ehepartner unter 16) dann im Zweifel der Familienstand als "ledig" anzunehmen ist, mit allen rechtlichen Folgen, die daran hängen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ehen werden dann thematisiert, wenn sie aus rechtlicher Sicht wichtig sind. Bei Touristen ist der Ehestand wohl kaum von Belang, außer sie wollen zusammen in einem Hotelzimmer einchecken und der Hotelbesitzer hat was gegen "lose Verhältnisse", weil er keine Prostitution einladen will ("Wir sind doch kein Stundenhotel!" oder so).
Trotzdem muss es auch hier einheitliche Regeln geben, bzw man muss wissen, was in diesem Fall zu tun ist: Auch ein Tourist kann hier für die Deutschen Behörden interessant werden: ZB im Krankenhaus- was wenn einer der beiden Partner einen Unfall hat, oder sogar zu Tode kommt? Für all diese Dinge wäre ja der Familienstand rechtlich interessant. Oder eine begeht ein Verbrechen, wie ist es mit finanziellen Fragen usw- also es lassen sich durchaus Fälle denken, in denen das interessant ist.


Und da sollen sich die betroffenen Behörden auch konsequent an deutsches Recht halten, und das sollte besagen, daß bei zweifelhaften Verhältnissen oder Dingen, die der deutschen Gesetzgebung definitiv zuwiderlaufen (mindestens ein Ehepartner unter 16) dann im Zweifel der Familienstand als "ledig" anzunehmen ist, mit allen rechtlichen Folgen, die daran hängen.
Das erklärt halt zB immer noch nicht, wie man mit Ehen umgeht, wo die Partner inzwischen volljährig sind.
Und auch die Folgen, die dranhängen sind wirklich nicht einfach so über den Tisch zu bügeln.
Sagen wir mal minderjähriges Paar, ein Baby= Wie heißt das denn nun im Deutschen Recht. Name des Vaters geht ja dann eigentlich nicht- also Name der Mutter? Muss dann der Name geändert werden oder bleibt er? Hat das Kind dann in Deutschland zB einen anderen Nachnamen als in anderne Ländern? Ist das Kind dann unehelich geboren?
Oder was pasiert zB wenn der Mutter was passiert: was hat dann der Vater zu melden? Muss er dann seine Vaterschaft erst nachweisen? Wer hat das Sorgerecht für das Kind? usw....also ich denke schon, dass das extrem aufwändig ist.
Und man muss sich schon mit den Folgen auseinandersetzen, sonst hat man am Ende das große Chaos!
 

Daoga

Urgestein
Trotzdem muss es auch hier einheitliche Regeln geben, bzw man muss wissen, was in diesem Fall zu tun ist: Auch ein Tourist kann hier für die Deutschen Behörden interessant werden: ZB im Krankenhaus- was wenn einer der beiden Partner einen Unfall hat, oder sogar zu Tode kommt? Für all diese Dinge wäre ja der Familienstand rechtlich interessant. Oder eine begeht ein Verbrechen, wie ist es mit finanziellen Fragen usw- also es lassen sich durchaus Fälle denken, in denen das interessant ist.
Stimmt - aber immer erst dann, wenn der Fall konkret eintritt, also wieder Einzelfallentscheidung. Vorher ist es für das deutsche Recht uninteressant, solange alles in Butter ist, solange fragt einfach niemand danach.
 

Ondina

Sehr aktives Mitglied
Und bitte jetzt nicht noch irgendwelche Touristen oder dergleichen ins Spiel bringen, wir können nicht für jeden einzelnen Menschen auf dieser Welt eine Extrawurst braten, also irgendwann ist aber auch mal gut.
 

Daoga

Urgestein
Das erklärt halt zB immer noch nicht, wie man mit Ehen umgeht, wo die Partner inzwischen volljährig sind.
Und auch die Folgen, die dranhängen sind wirklich nicht einfach so über den Tisch zu bügeln.
Sagen wir mal minderjähriges Paar, ein Baby= Wie heißt das denn nun im Deutschen Recht. Name des Vaters geht ja dann eigentlich nicht- also Name der Mutter? Muss dann der Name geändert werden oder bleibt er? Hat das Kind dann in Deutschland zB einen anderen Nachnamen als in anderne Ländern? Ist das Kind dann unehelich geboren?
Oder was pasiert zB wenn der Mutter was passiert: was hat dann der Vater zu melden? Muss er dann seine Vaterschaft erst nachweisen? Wer hat das Sorgerecht für das Kind? usw....also ich denke schon, dass das extrem aufwändig ist.
Und man muss sich schon mit den Folgen auseinandersetzen, sonst hat man am Ende das große Chaos!
Eine Ehe, die vor vielen Jahren unter Minderjährigen im Ausland geschlossen wurde, kann in D. problemlos vor dem Standesamt legalisiert werden, wenn beide Betroffene inzwischen volljährig sind. Weiß nicht, ob das im Fall einer Einbürgerung oder im Asylverfahren ein "Muß" ist oder nicht, aber wäre logisch, weil sonst rechtliche Unklarheiten bestehen können wie die genannten. Rechtliche Unklarheiten können dafür sorgen, daß eben eine Ehe pauschal erst mal nicht anerkannt wird, was unter Umständen dann für so Sachen wie Kindesunterhalt, Aufenthaltsrecht, Abschiebe-Schutz oder den Asylantrag entsprechende rechtliche Folgen haben wird. Deswegen läge es im Eigeninteresse der Ausländer, da aus eigenem Antrieb für rechtliche Klarheit zu sorgen.
Der deutsche Staat muß Ausländern nicht in jeder Hinsicht die Hintern pampern. Wer selber keine akzeptablen gültigen Unterlagen bringt, wird halt z. B. abgeschoben oder als ledig behandelt.
 

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