Klar ist es verwerflich, Kinder zu verheiraten: Gerade zB in Indien ist es aber trotzdem Usus
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Auch wenn unsere Haltung dazu klar sein sollte: Praktisch ist das alles garnicht so einfach unter einen Hut zu bringen.
Also nehmen wir mal den Fall, zwei Vierzehnjährige kommen verheiratet nach De: Dann ist es noch relativ einfach: Die Ehe wird nicht anerkannt und die beiden sollen heiraten, wenn sie 18 sind oder es lassen.
Aber was, wenn jetzt zB zwei 15jährige kommen, die ein gemeinsames Kind haben. Ist das dann vorm deutschen Recht ehelich, oder nicht? Wie gehen die Deutschen Behörden damit um? Muss zB der Name geändert werden? Wer hat das Sorgerecht (das deutsche JA, oder ?).
Noch komplizierter: Wie gehen wir mit in der Kindheit geschlossenen Ehen um, wo die Partner inzwischen über 18 sind: Da können wir ja ebensogut annehmen, die Ehe ist nicht freiwillig und damit mit unserem Eheverständnis nicht zu vereinbaren. Wie geht man damit um? Sind diese Ehen dann automatisch gültig? Oder ungültig? Auf der einen Seite kann man eine nach unserem Verständnis rechtswidrige Ehe nicht dadurch legalisieren, dass ja inzwischen viel Zeit vergangen ist, auf der anderen Seite auch eine schräge Vorstellung eine Ehe sagen wir mal nach 30 Jahren für ungültig erklären zu müssen, weil sie zu früh geschlossen wurde.
Oder Fragen wie: Wie gehen wir mit Kinderehen um, wenn es sich zB um Touristen handelt. Bahndeln wir zB das 14Jährige Ehepaar aus Indien, das zum Urlaub hier ist vor UNSEREM Gericht als verheiratet oder nicht?
Zu all diesen Dingen muss man ja eine rechtlich stimmige Antwort geben können, das stelle ich mir teilweise schon schwer vor!
Also ich sehe da schon Schwierigkeiten, für die eine einheitliche und sinnvolle Lösung gefunden werden muss.
Insofern verstehe ich schon, dass es in der Politik Diskussionen gibt und nicht sofort ein einheitlicher Kurs da sein kann..
Klar, man könnte sagen: Was gibts da zu diskutieren, das geht garnicht! Stimmt auch, aber in der Praxis ist es eben garnicht so einfach.