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kann man ohne Gründe Hausverbot bekommen?

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Daoga

Urgestein
Hausverbot für einen ehemaligen Mitarbeiter kommt garantiert nicht grundlos. Einmal ginge ein potentieller Kunde verloren und zweitens, warum soll ein ehemaliger Mitarbeiter/jetziger Kunde nicht mal kurz bei den ehemaligen Kollegen vorbeischauen dürfen?
Aber natürlich kann genauso irgendeine interne Intrige vorliegen, die für den TE nicht ersichtlich ist, weil er mit Absicht außen vor gelassen wurde. Wenn der Grund nicht klar auf der Hand liegt, würde ich einfach nachfragen - bei der Filialleitung oder bei den früheren Kollegen, irgendwer wird es schon wissen.
 

_cloudy_

Urgestein
Wenn das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist, kann dein Chef dir natürlich Hausverbot geben.

Mit "zerrüttet" ist gemeint, dass er davon ausgehen kann, dass du nicht gut über seine Firma und ihn sprichst.

Und vorgefallen ist ja einiges bei dir.

Warum willst du dort hin überhaupt?
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Vor langer Zeit, in den 60ern, war es noch Usus, dass der Supermarkt-Betreiber machen darf was er möchte beim Thema Hausrecht und in freier Willkür entscheiden durfte: „Du kommst hier net rein“ (OLG Celle in OLGZ 72, 281 und OLG Hamm in BB 1964, 939).

Die Zeiten sind heute vorbei, ich zitiere das Landgericht Bonn (10 O 457/99):

Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen (BGH NJW 1994, 188 f. m.w.N.).

Womit wir schon beim springenden Punkt wären: Der BGH sieht in der Öffnung für die Allgemeinheit einen selbst auferlegten Verzicht hinsichtlich des Hausrechtes, der nur in bestimmten Punkten aufgeweicht wird. Dazu hat der BGH das Kriterium der „Störung des Betriebsablaufs“ entwickelt.
Wenn jemand konkret Anlass bietet, mit einer „Störung des Betriebsablaufs“ zu rechnen, darf das Hausrecht genutzt werden. Wann das genau vorliegt, muss im Einzelfall entscheiden werden, das Landgericht Hamburg (315 O 326/08) hat hier aber eine griffige Formel entwickelt, die man nutzen sollte: „Wenn man sich anders benimmt als normale Kunden“

Anders formuliert: Der Geschäftsinhaber kann dir nicht grundlos den Zutritt verweigern. Machst du aber irgendetwas, das normale Kunden nicht tun, DANN schon.
Als ehemaliger Mitarbeiter stelle ich mir beispielsweise vor, du redest mit ehemaligen Kollegen und der Geschäftsinhaber sieht dieses "Quatschen" als Störung des Betriebes.
 

merciless.

Aktives Mitglied
Der Inhaber darf genauso bestimmen wer sein Geschäft betreten darf wie du bestimmen darfst wer deine Wohnung betreten darf. Stichwort Hausrecht, wie hier schon ein paar Mal geschrieben wurde.
Ob die Gegenseite genauso keine Gründe für ihre Entscheidung sieht wie du es tust ist halt auch fraglich. Irgendeine Intention wird dabei vermutlich schon dahinter stecken.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich habe in einem Unternehmen gearbeitet, wo ich auch sonst noch gerne einkaufen gehe und die Filalleitung hat mir dort ein Hausverbot erteilt. Darf die das ohne Grund? Ich habe dort gearbeitet, aber mir nichts zu schulden kommen lassen.

War das die Filiale, bei der es Probleme wegen Krankmeldung gab und in der du nicht mehr arbeiten wolltest?
 

RepedeStar

Mitglied
Ich habe freiwillig die Kündigung eingereicht, weil ich mit den Chef nicht mehr klar kam.
Er hat mir unterstellt, ich würde krank feiern, was nicht stimmte, ich ihn deswegen verpetzt habe. So was ist auch nicht erlaubt. Und ja, sonst hatte ich mit niemanden Probleme. Ich möchte nicht mit den Angestellten reden, das ist nicht der Sinn des Einkaufs. Will nur was einkaufen, aber grundlos kann er mir doch kein Verbot geben?
 

xantolum

Mitglied
es wird einen grund haben , warum du da nicht mehr arbeitest . das wird dann auch der grund für das hausverbot sein .
geh wo anders einkaufen .
du bist nicht im recht , auch wenn du es ungerecht findest .
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hol dir doch mal Rat bei der Verbraucherzentrale, ich glaube nicht das es so grundlos geht.
Da könnte man ja jedem von dem einem die Nase nicht passt , Hausverbot erteilen.
Dies ist schließlich ein öffentliches Geschäft.
Ich würde mich über die Rechtslage informieren.
 

xantolum

Mitglied
doch , ein chef kann ehemaligen mitarbeitern hausverbot erteilen .
vertrauensverhältnis gestört . fertig , aus .

im gegensatz zu z.b öffentlichen verkehrsmitteln , ämtern , krankenhäusern sind geschäfte , restaurants keine zwingend öffentliche einrichtung .
der hausherr hat hausrecht .
 
Status
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