Wenn dein Mann zu dir steht, will er das Kind auch erziehen und versorgen. Es ist ehelich geboren und damit rechtlich euer gemeinsames Kind.
Was passiert aber wenn der Vermieter eine Vaterschaftsklage einreicht? Das ist nicht sehr wahrscheinlich dass er das tut, aber möglich. Dann wird ein Vaterschaftstests vom Gericht angeordnet und wenn der entsprechend ausfällt, ist der Vermieter der Vater. Für die Klage hat er 2 oder 3 Jahre Zeit, danach ist die Frist verstrichen.
Ist er nun Vater, kann er alle Rechte geltend machen, vor allem Umgang und Informationen zum Kind. Andererseits wird er unterhaltspflichtig.
Was ich sagen will: Wenn der Vermieter zum Vater erklärt wird, egal ob er selbst klagt oder du selbst die Vaterschaft deines Ehemannes anfechtest- am Ende hat der Vermieter Rechte am Kind und nicht nur eine Unterhaltspflicht. Es ist eine schwierige Situation, ich weiß auch nicht was ich selbst da raten soll. Am besten wäre es wohl, du machst gar nichts und der Vermieter hoffentlich auch.
Die Vaterschaftssache läuft unabhängig vom Strafverfahren- das du ihn angezeigt hast war richtig und notwendig!