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Ich wurde vergewaltigt

natasternchen

Aktives Mitglied
Natürlich klar, aber was soll ich machen? Ihn umbringen deswegen? Oder verletzen? Nein das tue ich mir nicht an, nachher gehe ich noch ins Gefängnis, ich war mit einer Mitarbeiterin vom Weißen Ring bei der Polizei, und hoffe das er seine gerechte Strafe dafür bekommen wird
Großes Lob, dass Du ihn angezeigt hast!
Ich rate Dir, früh Infos über sein Vermögen zu sammeln, damit Dein Unterhalt gesichert ist. Frag Leute, die ihn kennen, was er noch so hat.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn dein Mann zu dir steht, will er das Kind auch erziehen und versorgen. Es ist ehelich geboren und damit rechtlich euer gemeinsames Kind.

Was passiert aber wenn der Vermieter eine Vaterschaftsklage einreicht? Das ist nicht sehr wahrscheinlich dass er das tut, aber möglich. Dann wird ein Vaterschaftstests vom Gericht angeordnet und wenn der entsprechend ausfällt, ist der Vermieter der Vater. Für die Klage hat er 2 oder 3 Jahre Zeit, danach ist die Frist verstrichen.

Ist er nun Vater, kann er alle Rechte geltend machen, vor allem Umgang und Informationen zum Kind. Andererseits wird er unterhaltspflichtig.

Was ich sagen will: Wenn der Vermieter zum Vater erklärt wird, egal ob er selbst klagt oder du selbst die Vaterschaft deines Ehemannes anfechtest- am Ende hat der Vermieter Rechte am Kind und nicht nur eine Unterhaltspflicht. Es ist eine schwierige Situation, ich weiß auch nicht was ich selbst da raten soll. Am besten wäre es wohl, du machst gar nichts und der Vermieter hoffentlich auch.

Die Vaterschaftssache läuft unabhängig vom Strafverfahren- das du ihn angezeigt hast war richtig und notwendig!
 

Rose

Urgestein
Wenn dein Mann zu dir steht, will er das Kind auch erziehen und versorgen. Es ist ehelich geboren und damit rechtlich euer gemeinsames Kind.

Was passiert aber wenn der Vermieter eine Vaterschaftsklage einreicht? Das ist nicht sehr wahrscheinlich dass er das tut, aber möglich. Dann wird ein Vaterschaftstests vom Gericht angeordnet und wenn der entsprechend ausfällt, ist der Vermieter der Vater. Für die Klage hat er 2 oder 3 Jahre Zeit, danach ist die Frist verstrichen.

Ist er nun Vater, kann er alle Rechte geltend machen, vor allem Umgang und Informationen zum Kind. Andererseits wird er unterhaltspflichtig.

Was ich sagen will: Wenn der Vermieter zum Vater erklärt wird, egal ob er selbst klagt oder du selbst die Vaterschaft deines Ehemannes anfechtest- am Ende hat der Vermieter Rechte am Kind und nicht nur eine Unterhaltspflicht. Es ist eine schwierige Situation, ich weiß auch nicht was ich selbst da raten soll. Am besten wäre es wohl, du machst gar nichts und der Vermieter hoffentlich auch.

Die Vaterschaftssache läuft unabhängig vom Strafverfahren- das du ihn angezeigt hast war richtig und notwendig!
Ich dachte solche Verrücktheiten gibt es nur in den USA, das ein Vergewaltiger irgendwelche Rechte hat, wenn er ein Kind zeugt bei der Vergewaltigung.

Es wäre ganz kackendreist, wenn der Täter eine Vaterschaftsklage einreichen würde....alter mir wird schlecht.

Der Vermieter wäre nicht der Vater, nur der Erzeuger.
 

Falbkatze18

Mitglied
Ich dachte solche Verrücktheiten gibt es nur in den USA, das ein Vergewaltiger irgendwelche Rechte hat, wenn er ein Kind zeugt bei der Vergewaltigung.

Es wäre ganz kackendreist, wenn der Täter eine Vaterschaftsklage einreichen würde....alter mir wird schlecht.

Der Vermieter wäre nicht der Vater, nur der Erzeuger.
Wenn dein Mann zu dir steht, will er das Kind auch erziehen und versorgen. Es ist ehelich geboren und damit rechtlich euer gemeinsames Kind.

Was passiert aber wenn der Vermieter eine Vaterschaftsklage einreicht? Das ist nicht sehr wahrscheinlich dass er das tut, aber möglich. Dann wird ein Vaterschaftstests vom Gericht angeordnet und wenn der entsprechend ausfällt, ist der Vermieter der Vater. Für die Klage hat er 2 oder 3 Jahre Zeit, danach ist die Frist verstrichen.

Ist er nun Vater, kann er alle Rechte geltend machen, vor allem Umgang und Informationen zum Kind. Andererseits wird er unterhaltspflichtig.

Was ich sagen will: Wenn der Vermieter zum Vater erklärt wird, egal ob er selbst klagt oder du selbst die Vaterschaft deines Ehemannes anfechtest- am Ende hat der Vermieter Rechte am Kind und nicht nur eine Unterhaltspflicht. Es ist eine schwierige Situation, ich weiß auch nicht was ich selbst da raten soll. Am besten wäre es wohl, du machst gar nichts und der Vermieter hoffentlich auch.

Die Vaterschaftssache läuft unabhängig vom Strafverfahren- das du ihn angezeigt hast war richtig und notwendig!
Mein Mann wird gesetzlich eh der Vater, da wir verheiratet sind, sowas ähnliches sagte der weisse Ring auch, und das ich eventuell versuchen kann über meinen Anwalt eine aussergerichtliche Einigung wegen des Unterhaltes zu erwirken
 

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