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Ich wurde vergewaltigt

weidebirke

Urgestein
Liebe TE, ich hoffe, Dich erschreckt die Diskussion hier um Kontaktrecht des Vergewaltigers zum Kind, Unterhaltsansprüche, Erbansprüche usw. nicht.

Eines nach dem anderen.

Ich hoffe, Du fühlst Dich vom Weißen Ring gut unterstützt. Du hast den Täter angezeigt, richtig? War das okay für Dich?
 

Falbkatze18

Mitglied
Wenn dein Mann zu dir steht, will er das Kind auch erziehen und versorgen. Es ist ehelich geboren und damit rechtlich euer gemeinsames Kind.

Was passiert aber wenn der Vermieter eine Vaterschaftsklage einreicht? Das ist nicht sehr wahrscheinlich dass er das tut, aber möglich. Dann wird ein Vaterschaftstests vom Gericht angeordnet und wenn der entsprechend ausfällt, ist der Vermieter der Vater. Für die Klage hat er 2 oder 3 Jahre Zeit, danach ist die Frist verstrichen.

Ist er nun Vater, kann er alle Rechte geltend machen, vor allem Umgang und Informationen zum Kind. Andererseits wird er unterhaltspflichtig.

Was ich sagen will: Wenn der Vermieter zum Vater erklärt wird, egal ob er selbst klagt oder du selbst die Vaterschaft deines Ehemannes anfechtest- am Ende hat der Vermieter Rechte am Kind und nicht nur eine Unterhaltspflicht. Es ist eine schwierige Situation, ich weiß auch nicht was ich selbst da raten soll. Am besten wäre es wohl, du machst gar nichts und der Vermieter hoffentlich auch.

Die Vaterschaftssache läuft unabhängig vom Strafverfahren- das du ihn angezeigt hast war richtig und notwendig!
Es ist jetzt nach den Monaten genau das eingetreten, er will Rechte an dem Kind haben😭
 

Falbkatze18

Mitglied
Liebe TE, ich hoffe, Dich erschreckt die Diskussion hier um Kontaktrecht des Vergewaltigers zum Kind, Unterhaltsansprüche, Erbansprüche usw. nicht.

Eines nach dem anderen.

Ich hoffe, Du fühlst Dich vom Weißen Ring gut unterstützt. Du hast den Täter angezeigt, richtig? War das okay für Dich?
Der Vergewaltiger will nun Rechte an dem Kind haben😭
 
G

Gelöscht 125945

Gast
Ich dachte ich könnte jetzt langsam damit umgehen, aber jetzt dadurch kommt das alles wieder hoch, und ich habe Angst vor ihm
Ich fasse das jetzt mal zusammen:
Du und dein Mann sind im April 2022 in eine neue Wohnung gezogen. Während der Einweihungsparty wurdest du von deinem Vermieter im Schlafzimmer vergewaltigt. Du hast nicht versucht dich zu befreien, hast nicht gekratzt oder gebissen (oder konntest es nicht). Danach bist du nicht zu den Partygästen gestürmt und hast geschrien: 'Dieses Schwein hat mich grade vergewaltigt. Ruft die Polizei!", sondern hast geschwiegen, dich geduscht und bist weiter da wohnen geblieben als ob nichts gewesen wäre.

Fünf Monate später hast du erfahren, dass du schwanger bist, wobei du sofort wusstest, dass dein Mann nicht der Vater sein kann, da ihr in der fraglichen Zeit keinen Verkehr hattet. Du hast weitere zwei Monate lang deinem Mann weder etwas von der Schwangerschaft, noch von der Vergewaltigung erzählt.

Nachdem du diesen Faden eröffnet hast, hast du es auf Anraten der User hier deinem Mann erzählt, ihr seid zum Weissen Ring gegangen, du hast den Vermieter angezeigt und ihr wohnt weiterhin nur wenige Meter neben dem Vergewaltiger.

Dein Mann hat gesagt: "Keine Frage, ich nehme das Kind als mein eigenes an, es kann ja nichts dafür." und weil die Wohnung so schön ist, macht es ihm auch nichts aus da wohnen zu bleiben. Das Kind dürfte jetzt vier Monate alt sein, und jetzt erhebt dein Vermieter Rechte auf das Kind.

Hmmm... Verzeih, wenn mir da ganz viele Fragezeichen um meinen Kopf schwirren. Da fehlen eindeutig Informationen, das kann so nicht sein.

Rechtlich gesehen ist es so: Das Kind wurde während eurer Ehe geboren, also ist dein Mann vor dem Gesetz sein Vater. Der biologische Vater hat keine Rechte auf das Kind und keine Verpflichtungen gegenüber dem Kind. Das ist wie bei einer Adoption: Da tritt der biologische Vater seine Rechte und Pflichten ab, indem er der Adoption zustimmt.

Irgendwo hast du geschrieben, dass ihr Unterhalt vom Vergewaltiger fordert. Wie kann das gehen? Dein Mann hat die Vaterschaft stillschweigend anerkannt, da könnt ihr nicht von einem Dritten Unterhalt fordern. Aber wenn ihr das trotzdem versucht habt, dann wundert es mich nicht, dass sich der Vergewaltiger sagt: "Wenn ich schon zahlen soll, dann will ich auch was davon haben."

Entweder sind die deutschen Gesetze für den Müll, oder du hast uns nötige Informationen verschwiegen.
 
G

Gelöscht 125945

Gast
(...)

@Falbkatze18, magst du uns mal aufklären, WER in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen ist? Und hast du den Vergewaltiger auf Unterhaltszahlung verklagt?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Wie ich schon in einem früheren Beitrag geschrieben habe ist es in Deutschland so das kinder ein recht haben auf ihre biologischen Väter. Der Vermieter müsste nur per Gericht ein Vaterschaftest anfordern und schon könnte er sein Kind wöchentlich sehen. Deswegen war mein Ratschlag damals wegzuziehen und ihm bloß nicht sagen das er der biologische Vater ist.
 

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