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Ich wurde vergewaltigt

Falbkatze18

Mitglied
Das wäre eine gute Lösung. Der Vermieter hat keine Rechte am Kind, zahlt aber Unterhalt. Und rechtlich ist es dein Kind und das deines Mannes.

Das meinte ich ja. Unterhalt kann man nur vom rechtlichen Vater verlangen, und das ist gegenwärtig nicht der Vemieter Und wenn er zum Vater gemacht wird, hat er nicht nur Unterhaltspflicht, sondern auch Umgangs-und Informationsrecht. Und je mehr Einkünfte der Vermieter hat, um so eher wird er seine Rechte auch einfordern. Damit alles in der Familie (bei ihm) bleibt.
Ja wir versuchen das erst mal so, und dann sehen wir weiter, ich will das einfach nur alles hinter mich bringen, ist schon schlimm genug das ich jedes mal wieder daran erinnert werde
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Der Vermieter wäre nicht der Vater, nur der Erzeuger.
Erst mal muss bewiesen werden das er die te vergewaltigt hat.
Das Problem ist das die te viel zu spät zur Polizei gegangen ist.
Somit gibt es keine Beweise.
Und wenn es gegen ihm keine weitere Beschwerden gegen Sexuellen Belästigung oder Anzeigen gegen Verwaltung gibt.
Steht es Aussage gegen Aussage.
Der Vermieter könnte auch behaupten das die te ihn verführt hat.
 
Hallo danke das ich hier sein darf, ich weiß nicht so ganz, wie ich mich ausdrücken soll und wem ich mich sonst anvertrauen soll😔
Wir sind vor 7 Monaten in unsere schöne neue Wohnung gezogen, die wir lange gesucht haben, und sie auch endlich bekommen haben☺ Wir gaben dann recht schnell eine kleine Einweihungsparty wo unsere Vermieter auch eingeladen waren, da sie ja mit im Haus wohnen😏
Soweit so gut, dann ging ich ins Schlafzimmer, weil ich was holen wollte, auf einmal stand mein Vermieter in der Tür, kam rein und schloss die Tür von innen, wäre ihm schon bei dem Wohnungsbesichtigung aufgefallen. Dann kam der Nähe, und er berührte mich, streichelt mir so über das Haar, und sagte ich würde ihm sehr gefallen, er würde sehr auf Mollige Frauen stehen, ich sagte ihm dass er das bitte lassen soll, aber das tat er nicht.😒
Dann schubst er mich aufs Bett, ich wollte wieder aufstehen aber er war schneller, er war auch so stark, und ich hatte zu dem Zeitpunkt auch nur ein Kleid an, Er hielt mich fest, mit der anderen Hand Hat er mir den Mund zu gehalten, als er dann seine Hose öffnete, versuchte ich ihn irgendwie weg zu drücken, aber er war viel zu stark, dann Schob er mein Kleid hoch und Drang in mich ein, ich war wie gelähmt, und konnte nichts machen, ich wollte mich rühren, aber ich war wie erstarrt, und er vergewaltigte mich😢 danach ging er wieder zurück und ich duschen, hab mir dann aber nichts anmerken lassen🙁
Nun bin ich schwanger🤰🏼und weiß nicht wie ich mit der ganzen Situation umgehen soll, es ist mein erstes Kind, ich bin schon 34. Bitte gebt mir Tips oder Ratschläge, ich weiß nicht weiter😢
Gratuliere zur neuen Wohnung und zum Nachwuchs. Auf alle Fälle Kindergeld einklagen, falls er nicht zahlen will.
 
Erst mal muss bewiesen werden das er die te vergewaltigt hat.
Das Problem ist das die te viel zu spät zur Polizei gegangen ist.
Somit gibt es keine Beweise.
Und wenn es gegen ihm keine weitere Beschwerden gegen Sexuellen Belästigung oder Anzeigen gegen Verwaltung gibt.
Steht es Aussage gegen Aussage.
Der Vermieter könnte auch behaupten das die te ihn verführt hat.
Stimmt, gar nicht daran gedacht. Der Wohnungsmarkt ist schliesslich hart umkämpft, da könnte er einfach behaupten dafür habe sie die Wohnung erhalten. Auch dürfte die Polizei fragen wieso weder ihr Freund noch andere Gäste eingeschritten sind. Schwierige Sachlage und schwer zu beweisen.
 

Sonnenblume4407

Aktives Mitglied
Stimmt, gar nicht daran gedacht. Der Wohnungsmarkt ist schliesslich hart umkämpft, da könnte er einfach behaupten dafür habe sie die Wohnung erhalten. Auch dürfte die Polizei fragen wieso weder ihr Freund noch andere Gäste eingeschritten sind. Schwierige Sachlage und schwer zu beweisen.
So ist es das beste für die Te und dem Kind währe wenn sie sich eine neue Wohnung gesucht hätten und in dem Fall nicht zur Polizei gegangen wäre.
Wenn es wirklich Aussage gegen Aussage steht und der Typ noch zum Jugendamt geht und vor Gericht erwirkt das es zu einem Vaterschaftstest kommt kann es durchaus passieren das er ein Besucher recht bekommt.
Mit anderen Worten die te müsste diesen Typen einmal die Woche sehen.
Das Kind hat laut Gesetz ein Recht auf den leiblichen Vater.
Und wenn der Typ vor Gericht als Unschuldig gibt kann auch das Jugendamt nichts machen.
 

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