Hallo ernsthaft interessierte Fragende,
momentan beantworte ich alle Fragen die hier so gestellt werden auf Grund diverser Angriffe nur noch per PN. Da aber eine Frage sich hier häuft, möchte ich gern öffentlich ein paar Worte dazu verlieren. Es geht um die Dauer des OEG- Verfahrens.
Wieso dauert ein OEG Verfahren eigentlich so lange?
Die Problematik, dass die OEG Verfahren ZU lange dauern ist den VÄ bekannt. Es gibt vielerlei Gründe, welche das Verfahren extremst in die länge ziehen. Hierzu gehört in allererster Linie der erste Teil des Verfahrens, die rechtliche Sachaufklärung. Diese umfasst die Nachweisführung zu Gewalttat allgemein. Dies bedeutet, dass das VA hier "Beweise" sammelt um zu einer Überzeugung zu gelangen, wie sich die Gewalttat tatsächlich zugetragen hat. Dies ist notwendig, da manche Antragsteller das OEG "melken" wollen und tatsächlich auch Geschichten von sich geben, die sich nie zugetragen haben. Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber bekannt. Deswegen wurde angewiesen, dass die Behörde einen lückenlosen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass die Leistungen die erbracht werden, auch zu Recht erbracht werden. Regelmäßige Kontrollen des Bundesrechnungshofes dienen dazu als Kontrolle. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir als anerkennende- aber auch ablehnende Mitarbeiter auch Steuerverantwortung tragen. Es sollen nur dem, dem Sie auch zusteht auch Sozialleistungen erbracht werden. Allen anderen jedoch nicht. Dies ist, so denke ich, für jeden nachvollziehbar. Leider kann sich das VA keiner Ermittlungsmitarbeiter bedienen, welche die Tat aufklären könnten. Dies scheitert nicht nur am Geld, sondern auch am Stellenplan. Von daher wird an dieser Stelle auf Unterlagen der Polizei und der Staatsanwaltschaften zurückgegriffen. Da zu diesem Zeitpunkt meist das Verfahren noch läuft und die Akten dort benötigt werden, kann es sehr lange dauern, bis diese Unterlagen das VA erreichen. Selbst nach der abschließenden Gerichtsverhandlung hat der jeweilige Richter acht Wochen Zeit, das Urteil zu verfassen. Wenn man bedenkt, das dies bereits zwei Monate sind und die vorhergehenden Ermittlungsarbeiten auch einige Zeit in Anspruch nehmen, kommt man zu dem Schluss, dass bereits jetzt sehr viel Zeit ins Land gegangen ist. Nun lassen wir uns annehmen, dass es sich bei vorliegendem Fall um eine komplexe Missbrauchsproblematik handelt, welche nur an Hand von Indizien evtl. nachgewiesen werden könnte. Hierzu sind Opfer-, Zeugen und Täterbefragungen notwendig. Man muss also zu dem o. g. Faktor noch Menschen befragen, vorladen und anhören, welche evtl. garnicht mehr leben oder zunächst ausfindig gemacht werden müssen. Diese Menschen verweisen einen in ihrer Vernehmung vielleicht wieder auf andere Menschen, die noch befragt werden könnten. Auch diese müssen zunächst aufgespürt werden. Kinderheim- und Jugendamtsakten müssen beigezogen werden. Diese müssen zunächst erst wieder von den Jugendämtern aus Bundesarchiven angefordert und von dort repliziert werden, da die Hauptakte bereits vernichtet ist und nur noch als Datenträger vorliegt. Alles was dem Opfer in irgend einer Weise zu seinem Recht verhelfen könnte, wird angefordert und rechtlich gewürdigt. Dieser Teil der Sachaufklärung dauert (in Fällen welche nicht "nur" ein gebrochenes Nasenbein beim Männertag oder ähnliche, vergleichbar leichte Gesundheitsstörungen zur Folge haben) i. d. R. sehr sehr lange. Oft kommt es dabei leider dazu, dass keiner etwas gesehen, gehört oder gesagt haben will (zumindest bei lange zurück liegenden Gewalttaten). Das ist für das Opfer sehr ungünstig. Der Frust darüber entlädt sich dann meistens auf das Versorgungsamt. Nehmen wir aber an, wir haben einen Nachweis erbracht und die Gewalttat konnte nachgewiesen werden. Dann geht es in die medizinische Sachaufklärung. Hier werden Befunde sämtlicher Ärzte, Therapeuten und Krankenhäusern angefordert. Diese müssen extra auf unsere Anforderung hin erstellt werden. Auch dies dauert- besonders bei Psychologen, welche arbeitsmäßig absolut ausgelastet sind- sehr lange. Sämtliche Ärzte erhalten dür die Erstellung des Gutachtens auch ein Honorar. Genau dies ist der Grund, weswegen wir die medizinische Sachaufklärung nicht parallel zur rechtlichen Sachaufklärung starten können. Wenn nämlich schon in der rechtlichenSachaufklärung ein Grundanspruch wegen mangelnden Gewalttats-Nachweisen verneint wird, muss das Geld in diverse Befundberichte und Gutachten nicht investiert werden. Hier sind wir wieder bei der Steuerverantwortung, welche wir als VA auch tragen. Natürlich fordern wir aber auch medizinische Unterlagen ab, wenn es für den Grundanspruch von Bedeutung ist.
Erst wenn wir diese beiden Sachaufklärungsstränge -also die rechtliche und die medizinische- "beisammen haben", kann festgestellt werden, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe dieser angesiedelt ist. Über die Höhe entscheidet in 99% der Fälle der ärztliche Dienst der VÄ. Die Verwaltung kann zwar auch von der Empfehlung des äD abweichen, jedoch wird dies meist nicht praktiziert. Ärzte- dies ist nunmal berufsstandsbedingt- kosten sehr viel Geld. Deswegen gibt es in den Ämtern auch nicht allzu viele Ärzte. Die dort vorhandenen müssen auch erst die ganze zusammengetragene Akte wieder neu auswerten und danach dann den Schädigungsgrad feststellen. Anschließend findet die Akte wieder den Weg zum Sachbearbeiter und dieser erlässt dann den entsprechenden Bescheid (so der Arzt nicht noch extra Unterlagen irgendwo her anforder, Verfahren s. o.).
Sollte ein ablehnender Bescheid ergehen, dann bedeutet das zumeist nicht, dass Ihnen jemand Ihre Gesundheitsstörung absprechen will. Das diese vorliegt ist in den meisten Fällen absolut unstrittig- schon allein anhand der beigezogenen Befunde. Allerdings ist es so, dass die Nachweisführung über die Tat sehr schwierig ist, vor allem wenn diese schon Jahr(zehnt)e zurückliegt. Sie dürfen also nicht automatisch annehmen, dass Ihnen mit einem Ablehnungsbescheid kein Glauben geschenkt wird. Aber manchmal sind der Verwaltung auch leider die Hände gebunden. Ich erlebe es in der Dienstzeit oft genug dass ich über Akten sitze und denke "Mensch, den hat´s ganz schön erwischt. Eigentlich wöllte ich Ihn anerkennen, aber ich habe leider keine Nachweise über die Tat". Und dann kann ich ihn leider auch nicht anerkennen. So leid es mir tut.
Ich hoffe, ich konnte für diejenigen unter Ihnen, die sich über Verfahrensdauer erkundigt haben, etwas Licht ins Dunkel des OEG bringen und wünsche Ihnen für Ihr Verfahren viel Erfolg!
Ich bitte wiederholt darum, Anfragen per PN zu senden, da sich einige Menschen hier befinden, die ausschließlich Ihren Frust an mir abzulassen meinen. Andere unterstellen mir wildeste Motive. Dies möchte ich jedoch vermeiden. Vielen Dank.
Grüße an Sie
MA_OEG
NACHTRAG: Wichtig ist zu wissen, dass in "einfachen Fällen"- bspw. Körperverletzung oder ähnliches, ein Verfahren relativ schnell abgeschlossen wird. Dies teilweise bereits nach einem halben Jahr. Die lange Dauer trifft meistens (leider) wirklich die schweren, komplexen Fälle.