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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ich will es mal auf diese Weise bildlich ausdrücken: Du begibst Dich hier freiwllig zwischen die natürlichen Fronten und es war abzusehen, dass Du angemacht wirst. Du kannst Deinen Platz nur behaupten, wenn Du dafür unempfindlich wirst.

Ich meine, es hat schon seinen Grund, warum die OEG-Verfahren lange dauern und oft fahrlässig in sich widersprüchlich am äussersten Rande der Geseztesauslegung (wenn nicht sachzwänglich 😎 darüber hinaus) geführt werden.

Ohne abgeschlossenes Verfahren - keine abgeschlossene Bilanz. Und ohne Bilanz - keine daraus sich ergebenden individuellen Bilanzfolgehandlungen... Wer sich ärgert, ist geistig in Bewegung und vegetiert zumindest!
 
Hallo

was mich aber interessieren würde warum das wirklich so lange dauert? Was würden die VÄ machen, wenn auch nur die Hälfte der Antragsberechtigten ihn wirklich beantragen würden? Mir leuchtet ein, dass sich oft die Zusammenarbeit bzw. Zuarbeit von einigen Stellen (Ärzten, KH, Polizei, usw.) recht schwierig stellt und dadurch viel verlangsamt wird. Aber bei mir liegt alles nun schon 4 Monate beim Arzt. Irgendwie gibts da auch riesen unterschiede.

Es ist wohl auch von VA zu VA verschieden. Mein Psychologe hat noch weitere die einen Antrag gestellt haben und bei dene ging es relatv "fix". Aber das war z.b. Baden-Württemberg. Sie wohnten dort, dort ist es passiert und dort auch den Antrag gestellt. Bei mir musste erst die Zuständigkeit geklärt werden, weil jeder am Telefon gesagt hat er wäre nicht zuständig. Ist das normal? Ist es wirklich so schwierig rauszufinden welches VA bzw. Bundesland zuständig ist? Am Ende hab ich ihn einfach auf die Reise geschickt - Anfang bei der KK (die auch ein Interesse daran hat) und dann kam er auch innerhalb von einer Woche an und ich bekam nach 14 Tagen den wohl üblichen Schrieb, dass der Antrag eingegangen ist und was zu beachten sei.

Das schlimmste find ich einfach für mich als Betroffene, dass ich nichts tun kann. Ich werd ja nichteinmal persönlich beurteilt. Ich bin leider mittlerweile ein sehr ungeduldiger Mensch. Den Antrag habe ich vorallem gestellt, für den Fall das meine Therapei von meiner KK nicht mehr gezahlt wird und das dort übernommen wird. Genau das ist jetzt (früher als gedacht) der Fall und ich häng in der Luft. Ich wurde nur soweit hergestellt, dass ich wieder halbwegs funktioniere, aber keineswegs ist das Trauma bearbeitet und vorallem verarbeitet. Die Einschränkungen beeinflussen trotz allem vorallem das private Leben. Irgendwie scheint mir, dass nur wichtig ist inwieweit man in erwerbsfähig ist.

Das OEG ist an sich eine super Sache, aber irgendwie hängt die Durchführung. Ich gebe gar nicht irgendwelchen speziellen SB die Schuld, meist sind die einfach überfordert. Aber an dem Gesetz muss weiter gearbeitet werden. Weniger Spielraum gegeben werden. Die brauchen wahrscheinlich mehr Personal. Es sollten auch mehr von diesem Gesetz wissen und wer einen Anspruch hat. Ich habe es zufällig 12 Jahre später erfahren, obwohl ein Gerichtsverfahren war und wenigstens einer der Beteiligten mich darüber hätte unterrichten können/sollen. Vorallem dürfen nicht SB entscheiden, sondern immer von Ärzten begutachtet werden und diese aber unabhängig und nicht immer die selben. Bei mir z.b. was spricht dagegen das das Gutachten von meinem Therapeuten gemacht wird? Er kennt die Geschichte, er kennt die Auswirkungen, er kennt mich auch sonst er macht ja nicht zum Spaß ersteinmal eine Amnanäse.

Im Internet findet man auch soviel unterschiedliches zum OEG. Aber was bekommt man wirklich, wenn man als Opfer anerkannt wurde? Welche Hilfe, wobei? Es geht nicht immer nur ums Geld.

So wieder viel geschrieben. Aber das gibt mir wenigstens das Gefühl irgendwas zu tun. Auch wenns nichts beschleunigt. Vielleicht kann ich dann mehr verstehen.

LG Susanne
 
Bei mir hat es 18 Monate gedauert bis ich einen Bescheid hatte.

Man muss dazu sagen dass alles klar bei mir war:
Täter gefasst und verurteilt
Zeugen
KH Berichte
Arzt Berichte
etc.

Trotzdem dauert alles seine Zeit (bei mir wegen der Staatsanwaltschaft und Gericht), weil Sie die Unterlagen auf drei mal bitten vom VA nicht versendet haben.

Jetzt warte ich seit 4 Monate auf meinen Gutachter Termin das ich alle Verletzungen und Folgeschäden anerkannt bekomme, trotz telefonischer anfrage beim Gutachter meinte Er das ich nochmal mind. 5 Monate warten darf...

Manchmal gibt es nur ein Stelle (Arzt/Staatsanwaltschaft/Polizei) warum mann dann ewig auf was warten darf...
 
Dies zu Ihrer Information - gottseidank bin ich Mitglied bei Dignitas,...

Hallo Gast, ich hoffe, du nimmst das NIE in Anspruch!
Auch wenn wir sehr gezeichnet sind vom Leben.....einen Suizid möchte ich dann doch
nicht begehen, denn ich bin gläubig und möchte meinem Schöpfer das nicht antun.
Denn er kann nix dafür, dass wir leiden müssen.
 
  1. Die Kosten der Krankenversicherung, Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente müssen ihre Krankenversicherung selbst in Form einer Freiwilligenversicherung tragen. Werden diese Kosten im Nachhinein rückwirkend vom Versorgungsamt übernommen ?

Hallo, das kann ich ganz klar sagen: Nein!
Ich ging bis an die oberste Stelle...da gibt es einen § der tatsächlich besagt, dass man wenn man EM Rente erhält ja eh automatisch versichert ist durch die EM Rente.
Und deshalb erhält man keine vom VA.
Die bekommen nur Menschen die mittellos sind und nie gearbeitet haben.
Dadurch hat man auch das Problem, dass man auch bei mehr als 50 Gds nicht alle Arzneimittelkosten kostenlos/befreit ist.
Denn normal ist es so, dass man ab 50 Gds auch für nicht schädigungsbedingte Erkrankungen befreit von Rezeptgebühr etc. wird.
Deshalb gehe ich derzeit einen Weg, den sich die "nicht arbeitenden" OEG Anerkannten sparen können.
Ich habe beantragt, alle Erkrankungen als Folgeschäden an zu erkennen. Bei mir sind es ja auch Folgeschäden, auch
wenn das andere nicht so sehen.
Ich denke nicht, dass MA OEG das anders beantwortet!
Ich habe bei meiner KK angefragt, ob ich denn klagen soll, damit viell. die Generation nach mir etwas
davon hat....na ja da müsste ich zum EGMR denn es ist in D. ein § im Gesetzestext und den kann
man nicht so einfach umgehen!
Es gibt Leute die bekommen tatsächl. diese Beträge bezahlt, aber die MA vom VA kennen wohl die Gesetze nicht ganz und
dann haben die Betroffenen mal einen Vorteil...😉 ich kenne nur Leute wo das mal war und dann wurde es geändert im Zuge neueingeführter Gesetze!
 
Hallo Vermisst,
wie ist das eigentlich, wenn man das Merkzeichen "G" rückwirkend bekommt ?
Interessant wäre es zu wissen für die Arge. Könnte ich ich dann auch rückwirkend Leistungen beziehen ?
Mit dem "G" würde ich mehr Geld für mein Lebensunterhalt beziehen.

Lieben Dank.

Hallo Gast Ria,
leider bekommst du die Leistung nicht rückwirkend.
Zumindest steht das so im Gesetz.
Sobald du nen Bescheid oder den Ausweis hast, bekommst normal die Leistung.
Ich habe den Mehrbedarf aber schon vorher beantragt, ich habe zufällig alles
beantragt in einem formlosen E-Mail.
Ich wusste ja nicht, dass ich das Merkzeichen bekommen würde.
Da aber mein Sohn auch einen Ausweis hat, habe ich das mit dem Satz beantragt:
Hiermit beantrage ich sämtliche Leistungen/Mehrbedarfe, die mir wegen meiner Behinderung oder
die meines Sohnes zustehen. Da fiel dann das Merkzeichen G drunter.😛
Ich bekam rückwirkend, weil ja die Behörde geschlampt hat und da habe ich mit einem
"Entschuldigung, da ist wohl was schief gelaufen" nicht zufrieden gegeben!
 
Hallo ernsthaft interessierte Fragende,

momentan beantworte ich alle Fragen die hier so gestellt werden auf Grund diverser Angriffe nur noch per PN. Da aber eine Frage sich hier häuft, möchte ich gern öffentlich ein paar Worte dazu verlieren. Es geht um die Dauer des OEG- Verfahrens.

Wieso dauert ein OEG Verfahren eigentlich so lange?

Die Problematik, dass die OEG Verfahren ZU lange dauern ist den VÄ bekannt. Es gibt vielerlei Gründe, welche das Verfahren extremst in die länge ziehen. Hierzu gehört in allererster Linie der erste Teil des Verfahrens, die rechtliche Sachaufklärung. Diese umfasst die Nachweisführung zu Gewalttat allgemein. Dies bedeutet, dass das VA hier "Beweise" sammelt um zu einer Überzeugung zu gelangen, wie sich die Gewalttat tatsächlich zugetragen hat. Dies ist notwendig, da manche Antragsteller das OEG "melken" wollen und tatsächlich auch Geschichten von sich geben, die sich nie zugetragen haben. Dieser Umstand ist auch dem Gesetzgeber bekannt. Deswegen wurde angewiesen, dass die Behörde einen lückenlosen Nachweis darüber zu erbringen hat, dass die Leistungen die erbracht werden, auch zu Recht erbracht werden. Regelmäßige Kontrollen des Bundesrechnungshofes dienen dazu als Kontrolle. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir als anerkennende- aber auch ablehnende Mitarbeiter auch Steuerverantwortung tragen. Es sollen nur dem, dem Sie auch zusteht auch Sozialleistungen erbracht werden. Allen anderen jedoch nicht. Dies ist, so denke ich, für jeden nachvollziehbar. Leider kann sich das VA keiner Ermittlungsmitarbeiter bedienen, welche die Tat aufklären könnten. Dies scheitert nicht nur am Geld, sondern auch am Stellenplan. Von daher wird an dieser Stelle auf Unterlagen der Polizei und der Staatsanwaltschaften zurückgegriffen. Da zu diesem Zeitpunkt meist das Verfahren noch läuft und die Akten dort benötigt werden, kann es sehr lange dauern, bis diese Unterlagen das VA erreichen. Selbst nach der abschließenden Gerichtsverhandlung hat der jeweilige Richter acht Wochen Zeit, das Urteil zu verfassen. Wenn man bedenkt, das dies bereits zwei Monate sind und die vorhergehenden Ermittlungsarbeiten auch einige Zeit in Anspruch nehmen, kommt man zu dem Schluss, dass bereits jetzt sehr viel Zeit ins Land gegangen ist. Nun lassen wir uns annehmen, dass es sich bei vorliegendem Fall um eine komplexe Missbrauchsproblematik handelt, welche nur an Hand von Indizien evtl. nachgewiesen werden könnte. Hierzu sind Opfer-, Zeugen und Täterbefragungen notwendig. Man muss also zu dem o. g. Faktor noch Menschen befragen, vorladen und anhören, welche evtl. garnicht mehr leben oder zunächst ausfindig gemacht werden müssen. Diese Menschen verweisen einen in ihrer Vernehmung vielleicht wieder auf andere Menschen, die noch befragt werden könnten. Auch diese müssen zunächst aufgespürt werden. Kinderheim- und Jugendamtsakten müssen beigezogen werden. Diese müssen zunächst erst wieder von den Jugendämtern aus Bundesarchiven angefordert und von dort repliziert werden, da die Hauptakte bereits vernichtet ist und nur noch als Datenträger vorliegt. Alles was dem Opfer in irgend einer Weise zu seinem Recht verhelfen könnte, wird angefordert und rechtlich gewürdigt. Dieser Teil der Sachaufklärung dauert (in Fällen welche nicht "nur" ein gebrochenes Nasenbein beim Männertag oder ähnliche, vergleichbar leichte Gesundheitsstörungen zur Folge haben) i. d. R. sehr sehr lange. Oft kommt es dabei leider dazu, dass keiner etwas gesehen, gehört oder gesagt haben will (zumindest bei lange zurück liegenden Gewalttaten). Das ist für das Opfer sehr ungünstig. Der Frust darüber entlädt sich dann meistens auf das Versorgungsamt. Nehmen wir aber an, wir haben einen Nachweis erbracht und die Gewalttat konnte nachgewiesen werden. Dann geht es in die medizinische Sachaufklärung. Hier werden Befunde sämtlicher Ärzte, Therapeuten und Krankenhäusern angefordert. Diese müssen extra auf unsere Anforderung hin erstellt werden. Auch dies dauert- besonders bei Psychologen, welche arbeitsmäßig absolut ausgelastet sind- sehr lange. Sämtliche Ärzte erhalten dür die Erstellung des Gutachtens auch ein Honorar. Genau dies ist der Grund, weswegen wir die medizinische Sachaufklärung nicht parallel zur rechtlichen Sachaufklärung starten können. Wenn nämlich schon in der rechtlichenSachaufklärung ein Grundanspruch wegen mangelnden Gewalttats-Nachweisen verneint wird, muss das Geld in diverse Befundberichte und Gutachten nicht investiert werden. Hier sind wir wieder bei der Steuerverantwortung, welche wir als VA auch tragen. Natürlich fordern wir aber auch medizinische Unterlagen ab, wenn es für den Grundanspruch von Bedeutung ist.

Erst wenn wir diese beiden Sachaufklärungsstränge -also die rechtliche und die medizinische- "beisammen haben", kann festgestellt werden, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe dieser angesiedelt ist. Über die Höhe entscheidet in 99% der Fälle der ärztliche Dienst der VÄ. Die Verwaltung kann zwar auch von der Empfehlung des äD abweichen, jedoch wird dies meist nicht praktiziert. Ärzte- dies ist nunmal berufsstandsbedingt- kosten sehr viel Geld. Deswegen gibt es in den Ämtern auch nicht allzu viele Ärzte. Die dort vorhandenen müssen auch erst die ganze zusammengetragene Akte wieder neu auswerten und danach dann den Schädigungsgrad feststellen. Anschließend findet die Akte wieder den Weg zum Sachbearbeiter und dieser erlässt dann den entsprechenden Bescheid (so der Arzt nicht noch extra Unterlagen irgendwo her anforder, Verfahren s. o.).

Sollte ein ablehnender Bescheid ergehen, dann bedeutet das zumeist nicht, dass Ihnen jemand Ihre Gesundheitsstörung absprechen will. Das diese vorliegt ist in den meisten Fällen absolut unstrittig- schon allein anhand der beigezogenen Befunde. Allerdings ist es so, dass die Nachweisführung über die Tat sehr schwierig ist, vor allem wenn diese schon Jahr(zehnt)e zurückliegt. Sie dürfen also nicht automatisch annehmen, dass Ihnen mit einem Ablehnungsbescheid kein Glauben geschenkt wird. Aber manchmal sind der Verwaltung auch leider die Hände gebunden. Ich erlebe es in der Dienstzeit oft genug dass ich über Akten sitze und denke "Mensch, den hat´s ganz schön erwischt. Eigentlich wöllte ich Ihn anerkennen, aber ich habe leider keine Nachweise über die Tat". Und dann kann ich ihn leider auch nicht anerkennen. So leid es mir tut.

Ich hoffe, ich konnte für diejenigen unter Ihnen, die sich über Verfahrensdauer erkundigt haben, etwas Licht ins Dunkel des OEG bringen und wünsche Ihnen für Ihr Verfahren viel Erfolg!

Ich bitte wiederholt darum, Anfragen per PN zu senden, da sich einige Menschen hier befinden, die ausschließlich Ihren Frust an mir abzulassen meinen. Andere unterstellen mir wildeste Motive. Dies möchte ich jedoch vermeiden. Vielen Dank.

Grüße an Sie
MA_OEG


NACHTRAG: Wichtig ist zu wissen, dass in "einfachen Fällen"- bspw. Körperverletzung oder ähnliches, ein Verfahren relativ schnell abgeschlossen wird. Dies teilweise bereits nach einem halben Jahr. Die lange Dauer trifft meistens (leider) wirklich die schweren, komplexen Fälle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo MA_OEG,

ich habe mich nun angemeldet (war Gast Susanne). Nur finde ich nicht wo ich eine PN an Sie schreiben kann.

Ersteinmal wollte ich mich bedanken für die ausführlich Antwort. Es hat etwas Licht ins Dunkel gebracht.

Ich würde Sie gerne mehr fragen eben auf mich bezogen.

MfG
 

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