Hallo Gast Susanne,
danke für Ihre Frage.
Die Verfahrensdauer bei Opferentschädigungsangelegenheiten ist, je nach Komplexität des Falles, wirklich sehr lang. Davon sind nicht nur Sie, sondern auch alle anderen Antragsteller betroffen. Die lässt sich, trotz größter Bemühungen, leider nicht vermeiden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Grundsätzlich ist das Versorgungsamt auf die Zuarbeiten zahlreicher Stellen angewiesen. Dazu gehören die Polizei, die Staatsanwaltschaften, Ärzte, Krankenhäuser, evtl. Zeugen und alle anderen Stellen, bei denen es verwertbare Unterlagen zu holen gibt. Anhand der Auswertung dieser Unterlagen wird festgestellt, ob Ihnen ein rechtlicher Grundanspruch nach dem OEG zusteht. Steht Ihnen dieser zu, wird über die Intensität, also die Höhe, der erlittenen Schädigung befunden. Nach dieser richten sich auch die Versorgungsbezüge. Ganz einfach gesprochen: je mehr Schädigung, desto mehr Geld. Dem Sachbearbeiter ist es (zumindest bei uns in der Behörde) freigestellt, ob er selbst anhand der vorliegenden Unterlagen eine Feststellung über die Schädigungshöhe trifft, oder die Akte zum ärztlichen Dienst zur Einschätzung gibt. Da wir Sachbearbeiter jedoch kein medizinisch ausgebildetes Personal sind, werden die Akten in 99% der Fälle zum ärztlichen Dienst gegeben. Vor allem wenn daran komplexe psychische Problemstellungen hängen. Dieser trifft dann die Feststellung über die Schädigungshöhe. Da der medizinische Dienst zumeist aus einer Mindestbesetzung von Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammensetzt, kann es durchaus zu "Fallhäufungen" dort kommen. Wenn dort also beispielsweise nur ein Psychologe sitzt der einen ganzen Haufen PTBS "einzuschätzen" hat, kann es durchaus lange Zeit dauern, bis Ihr Fall an der Reihe ist. Man sollte dabei nicht aus den Augen verlieren, dass es Antragsteller gibt, die mindestens genau so lange, wenn nicht noch länger warten als Sie. Die letzteren sind natürlich auch entsprechend früher "an der Reihe".
Sollten Sie zwingende Gründe haben, weswegen eine sofortige Einschätzung dringend notwendig ist, können Sie jederzeit mit dem für Sie zuständigen ärztlichen Dienst Kontakt aufnehmen und freundlich um bevorzugte Bearbeitung bitten. Dies ist (zumindest bei uns) aus wichtigem Grund durchaus statthaft. Anonsten sollten Sie sich keine Sorgen machen. Wenn der rechtliche Grundanspruch festgestellt wurde, ist die längste Zeit des Wartens überstanden. Der erste Teil der Sachaufklärung, in dem sämtliche Behörden um Zuarbeit gebeten werden, kann locker 1 Jahr dauern. Als Versorgungsamt hat man ja (leider) keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der anderen Behörden. Wenn man den hätte, dann würde einiges schneller funktionieren. Aber vor allem die Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei...) brauchen lange Zeit, bis sie ihre Unterlagen zur Verfügung stellen können da meist umfangreiche Ermittlungen dort ablaufen. Während dieser Ermittlungen kann die dortige Akte nur in Ausnahmefällen an uns abgegeben werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage ein Stück beantworten.
Alles Gute für Sie!