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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Ehrlich gesagt glaub ich nicht, daß das Gefrage hier was bringt. Mag ja sein, daß es den einen oder andern engagierten Mitarbeiter beim VA gibt.
Aber was hilft das wenn man gerade den erwischt, der meint, jeden Antrag abschmettern zu müssen, bis es nach Jahren der Gerichtsverhandlungen WIRKLICH nicht mehr anders geht?

Ändert die Fragerei hier was daran? nein. Verkürzt sich dadurch ein Verfahren? nein. Kommt ein Opfer dadurch endlich zu seinem Recht? nein. Bringts dem Opfer was zu wissen, warum jetzt ein allmachtsfantasierender Sachbearbeiter einen glasklaren Fall ablehnt? nein.

Leider ist es nämlich so, daß das herrschende deutsche Recht viele Sachbearbeiter nicht interessiert. Das muß dann alles schön lang und breit vor Gericht geklärt werden. Wohl dem, der einen langen Atem hat. Bei mir sind jetzt die 5 Jahre rum und ich befinde mich noch immer in der ersten Instanz.
Was für eine Hilfe soll mir ein "MA_OEG" nun bitte geben können? Die Probleme mit dem OEG kommen doch nicht von Unwissenheit, sondern von Sachbearbeitern, die dem Menschen sein Recht verweigern 🙄.
 
Sehr geehrte Yukmaus,

es gibt aber auch Menschen, die statt dem allgemeinen Frust über Sachbearbeiter, Ämter, Gerichte o. Ä, die vermeintlich glasklare Fälle ablehnen und selbst anerkannte Rechte beschneiden, sachliche Fragen zu Leistungsberechnung oder Anspruchsvoraussetzungen haben. Und genau diesen Menschen möchte und kann ich hier helfen. Ich denke, jede Meinung die aus Frust hier geboren wird, ist sowieso so festgefahren, dass ich mir die Finger wund schreiben könnte ohne das es jemanden weiterbringt. Man sollte sich natürlich nicht vor unbequemen Meinungen verschließen.

Trotzdem natürlich alles Gute für Ihr Verfahren.

Gruß
MA_OEG
 
Danke 😉

Mein Frust gilt ausschließlich den Gutachtern. Die Richter tun mir leid (die ganze Arbeit muß ja auch noch bewältigt werden). Die Sachbearbeiter im VA - machen ja auch "nur ihre Arbeit" 😉
Trotzdem werden Sie feststellen, daß - ich bin mal waghalsig - 100% der Leute hier im Forum, die "Fragen" zum OEG haben, genau diesen Frust fahren (zu recht) und sonst nix.
Das Alberne ist ja, daß man nach einem OEG Antrag zwangsläufig selbst zum Experten wird, weil man sich den ganzen Rechtskram selbst anlesen muß - mit der schönen Broschüre http://www.rue94.de/downloads/kein_recht_fuer.pdf .
Die bisherigen Fragen bestätigen das ja 😉
Aber wer weiß, vielleicht hat hier wirklich jemand nur eine harmlose technische Frage und keinen Frust?
Ich tippe mal auf nein.
Trotzdem viel Glück mit Ihrem Vorhaben! 🙂
 
Guten Tag

ich habe erst nach 12 Jahren von diesem Gesetzt erfahren und auf anraten meines Psychologen diesen Antrag gestellt. Also seit Dezember liegt mein Antrag in Hessen vor. Bei mir ist es eigentlich eine recht klare Sachlage. Der Täter wurde verurteilt, ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde vom Gericht gemacht, bin seit Jahren bei verschiedenen Ärzten in Behandlung und dort auch über die Tat gesprochen. War jetzt auch erst in Reha und habe dort eine Traumabehandlung durchgeführt. Im Rehabericht steht auch deutlich drin, dass ich die Kriterien einer PTBS (bei mir sogar eine komplexe) erfülle.

Warum braucht das trotzdem so lange? Heute habe ich dort jemand erreicht und seit Mai liegt es wohl beim zweiten Medizinischen Dienst von dene. Ich selbst wurde nicht angeschrieben oder kontaktiert. Aber wie ich raushören konnte, geht es wohl nur wie hoch die Schädigung ist und nicht das ich geschädigt bin. Was ist denn normal? Mich macht die Warterei kirre. Kann man das irgendwie beschleunigen? Von meinem Psychologen weiß ich, dass im Januar bei ihm etwas angefordert wurde. Mein Problem ist jetzt nämlich, dass ich nur noch 2 Sitzungen habe die von der KK gezahlt wird und danach häng ich in der Luft.

Ist es normal, dass in so einem Fall wie bei mir dann nur per Aktenlage entschieden wird?

Ich würde mich freuen von jemanden, der sich damit auskennt vielleicht eine etwas konkreter Aussage zu bekommen, wie "es dauert halt".

LG Susanne
 
Hallo Gast Susanne,

danke für Ihre Frage.

Die Verfahrensdauer bei Opferentschädigungsangelegenheiten ist, je nach Komplexität des Falles, wirklich sehr lang. Davon sind nicht nur Sie, sondern auch alle anderen Antragsteller betroffen. Die lässt sich, trotz größter Bemühungen, leider nicht vermeiden. Die Gründe dafür sind vielfältig. Grundsätzlich ist das Versorgungsamt auf die Zuarbeiten zahlreicher Stellen angewiesen. Dazu gehören die Polizei, die Staatsanwaltschaften, Ärzte, Krankenhäuser, evtl. Zeugen und alle anderen Stellen, bei denen es verwertbare Unterlagen zu holen gibt. Anhand der Auswertung dieser Unterlagen wird festgestellt, ob Ihnen ein rechtlicher Grundanspruch nach dem OEG zusteht. Steht Ihnen dieser zu, wird über die Intensität, also die Höhe, der erlittenen Schädigung befunden. Nach dieser richten sich auch die Versorgungsbezüge. Ganz einfach gesprochen: je mehr Schädigung, desto mehr Geld. Dem Sachbearbeiter ist es (zumindest bei uns in der Behörde) freigestellt, ob er selbst anhand der vorliegenden Unterlagen eine Feststellung über die Schädigungshöhe trifft, oder die Akte zum ärztlichen Dienst zur Einschätzung gibt. Da wir Sachbearbeiter jedoch kein medizinisch ausgebildetes Personal sind, werden die Akten in 99% der Fälle zum ärztlichen Dienst gegeben. Vor allem wenn daran komplexe psychische Problemstellungen hängen. Dieser trifft dann die Feststellung über die Schädigungshöhe. Da der medizinische Dienst zumeist aus einer Mindestbesetzung von Ärzten verschiedener Fachrichtungen zusammensetzt, kann es durchaus zu "Fallhäufungen" dort kommen. Wenn dort also beispielsweise nur ein Psychologe sitzt der einen ganzen Haufen PTBS "einzuschätzen" hat, kann es durchaus lange Zeit dauern, bis Ihr Fall an der Reihe ist. Man sollte dabei nicht aus den Augen verlieren, dass es Antragsteller gibt, die mindestens genau so lange, wenn nicht noch länger warten als Sie. Die letzteren sind natürlich auch entsprechend früher "an der Reihe".

Sollten Sie zwingende Gründe haben, weswegen eine sofortige Einschätzung dringend notwendig ist, können Sie jederzeit mit dem für Sie zuständigen ärztlichen Dienst Kontakt aufnehmen und freundlich um bevorzugte Bearbeitung bitten. Dies ist (zumindest bei uns) aus wichtigem Grund durchaus statthaft. Anonsten sollten Sie sich keine Sorgen machen. Wenn der rechtliche Grundanspruch festgestellt wurde, ist die längste Zeit des Wartens überstanden. Der erste Teil der Sachaufklärung, in dem sämtliche Behörden um Zuarbeit gebeten werden, kann locker 1 Jahr dauern. Als Versorgungsamt hat man ja (leider) keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit der anderen Behörden. Wenn man den hätte, dann würde einiges schneller funktionieren. Aber vor allem die Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei...) brauchen lange Zeit, bis sie ihre Unterlagen zur Verfügung stellen können da meist umfangreiche Ermittlungen dort ablaufen. Während dieser Ermittlungen kann die dortige Akte nur in Ausnahmefällen an uns abgegeben werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage ein Stück beantworten.

Alles Gute für Sie!
 
Ich hätte da auch eine Frage.

Wie hoch ist die Prämie, die ihr für jeden abgelehnten OEG-Antag bekommt?

An das Forum:

Leute, wenn ihr wirklich Hilfe beim OEG braucht, schreibt bitte nicht eure Fakten in ein öffentliches Forum. Wendet euch an einen Opferanwalt, an die VDK oder den Weißen Ring. Dort sind Menschen, die sich wirklich darum bemühen, euch zu helfen.

Wer weiß denn, wer hier auf der anderen Seite sitzt und sich an euren Schilderungen aufgeilt?


Tuesday
 
Ja das ist mir klar, dass auf die Mitarbeit der anderen Behörden und Ärzte angewiesen sind. Die Antwort war doch recht allgemein. Bei mir gibts da nichts zu klären, ist alles klar eigentlich. Die Akten werden auch nicht für weitere Ermittlungen benötigt, das ist jetzt vor 9 Jahren abgeschlossen worden.

Es sind ja auch nun 3 Monate das die Sachen schon beim zweiten medizinischen Dienst liegen. Mein Therapeut macht selbst öfters Gutachten, also ist auch in dieser Funktion tätig und da dauerts auch nicht so lange. Naja anscheinend kann ich nichts machen als abwarten und Tee trinken.
 
Hallo Gast Susanne,
bitte lass dich nicht mit 30 gds abspeisen, denn leider schätzen diese medizin. Gutachter,
oder was die auch immer sind, viel zu gering den Grad d. Schädigung ein.
Ich erzähl dir mal ganz kurz, wie es bei mir war...
Ich wurde erst abgelehnt, dann machte ich Widerspruch
und die Behörde bekam dann Unterlagen die wohl bewiesen, dass ich geschädigt bin
und dauerhaften Schaden erlitten habe.
So, nun bekam ich 30 gds und sonst nix.
Also weder bsa noch ausgleichsrente weil das eben erst ab 50 gds gibt....
natürlich auch keine erhöhung der gds wegen besonderes beruflichen betroffensein.
Ich ging in Widerspruch und dann musste ich zu einem Gutachter.
Der bescheinigte mir eine 50 Gds und das alleine auf meine kompl. PTBS.
Die anderen Erkrankungen wurden bisher nicht anerkannt als Folgen.
Ich finde diese Ausdrucksweise "mileu geschädigt" echt daneben denn meine Schädigungen
begannen ja auch in der frühesten Kindheit und wenn sie diese Dinge anerkannt haben, sollten
sie hier nicht wie ein Metzger alles zerlegen, denn wer sagt mir, dass ich meine Persönlichkeits-
veränderungen durch meinen gewalttätigen Vater (was wohl kein versorg.amt sache ist)
kamen oder durch den sex. MB den er an mir verübt hat?
Wobei anerkannt wurde der MB eines and. Fam. Mitgliedes....
Ich schreibe hier nix Neues man kann meine Geschichte hier ja auch nachlesen, wenn man
sich die Zeit dazu nimmmt....
Ich wollte nur mal aufzeigen an was sich versor.ämter "aufhängen"
Ich las diese Stellungnahme eines GA.....und da stand ich bekomme keinen höheren grad d. schäd.
als 30....nun habe ich 50 und da mein VDK bei 30 schon keinen widerspruch machen wollte, weil er 0
Chance sah das zu gewinnen, hab ich mir nen anwalt genommen und klage/widersprach auf
gds 70. Anwalt sagt, das wäre das Mindeste was mir zustünde....aber mal sehen...
hoffe ja nicht, dass ich noch mal zu einem GA muss.
 
Hallo MA-OEG,

auch ich hätte eine Frage, Danke vorab für ihre Antwort.

Ich habe seit vielen Jahren einen Schwerbehind.ausweis = 100 % GdB u. alle! Merkzeichen (außer bl.).
Ich habe die 100 % GdB auf PTBS bekommen, steht auch so in Schreiben v. VA.

Nun sagt mein Sachbearb. v. OEG ich bekäme 0!!! % GdS, obwohl der Gutachter! bestätigt hat, dass meine PTBS v. den Taten kommt, die man mir als Kind angetan hat.

Wie kann denn das sein? Wieso stellt sich der Sachbearb. über einen Gutachter?
Der SB ist doch kein Arzt bzw. Gutachter?

Mein Antrag läuft seit 10 Jahren!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ratlose Güße
ein Schwerstbehinderter - v. VA zusätzlich traumatisiert u. jeglichen Lebensmut genommen
 

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