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Hilfe beim Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Danke das du geantwortet hast. Ich verstehe diese Rechenspiele nicht ganz. Hat man einen Einzel GdB von 50 auf die Psyche erhalten, bekommt man nur einen 30 ziger Wert als GdS ? Wenn doch die Befindlichkeit der Psyche auf die Schädigung zurück zu führen ist, stehe einem dann nicht einen 50 ziger Wert zu, da du ja einen 50ziger GdB hast. Ich weiss, alles kompliziert, nicht wahr ?
 
das Problem ist bei mir, dass es in meiner Kindheit schon Taten gab und dann war ich mit einem wirklich kranken Mann verheiratet. Die Taten meines Ex-Mannes wurden bisher anerkannt, dafür den GdS von 30. Nun behauptet der LWL, bei dem der OEG-Antrag läuft, dass die größere Schädigung aus meiner Kindheit kommt. Und für diese Taten habe ich keine Zeugen. Jetzt bin ich sehr gespannt, ob mir auch diese Taten anerkannt werden. Obwohl ich nicht weiß, wie sie sich daraus winden wollen. Aus dem psychologischen Gutachten, dass im Auftrag des LWL gemacht wurde, geht klar hervor, dass die Probleme wegen der Taten aus der Kindheit kommen. Dann werden sie es wohl anerkennen müssen.
 
Es ist schwer für mich hier meine Meinung in deinem Fall kund zu tun, möchte nicht urteilen, steht mir auch nicht zu.
Ich wünsche dir viel, viel Erfolg und handele immer nach deinem Bauchgefühl. Im Übrigen, pass mit deinen persönlichen Daten, wie Altersangabe generell in Foren auf. Alles Gute dir.
 
Hallo in die Runde,
zitiere -
Der Gesetzgeber hat in § 44 SGB I vorgesehen, dass Geldleistungen auf sozialem Gebiet zu verzinsen sind, wenn die Leistungen nicht rechtzeitig erbracht worden sind. Der Zinssatz zugunsten des Berechtigten beträgt vier Prozent. Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger.

Meine Frage dazu -

Beispiel; ein Opfer erhält eine Nachzahlung von 20.000 Euro (fiktive Summe). Die Nachzahlung beruht auf drei Jahre Rückzahlung. Die Verzinsung soll 4 % betragen. Wie geht die Verzinsung von statten. Wird die Gesamtsumme von 20.000 Euro mit 4 % verzinst oder wird jeweils der Zinssatz über die Jahre hoch gerechent, sprich die ersten 12 Monate plus 4 %, die daraus gebildete Summe mit dem nächsten Jahr wieder 4 %.

Wer weiss Bescheid und kann mir helfen.
 
Hallo
Was mich beschäftigt
OER Antrag gestellt abgelehnt
Wiederspruch-zurück auch abgelehnt

Dann Klage eingereicht
wann hört man dann überhaubt mal was ?
Funkstille
Nie hatte jemand irgend ein Gutachte verlangt oder Einsicht in Krankenakten.

Hallo Gast mit Tränen,

die Bearbeitungszeiten bei Gericht sind sehr lange. Da kann ein Termin bis zu einem Jahr dauern. Die sind sehr überlastet. Ob ein Gutachten erstellt wird oder nicht, das entscheidet der Richter nach oder während dem ersten Termin.

Lieben Gruß
Fragende
 
Hallo IraLuna

das Problem ist bei mir, dass es in meiner Kindheit schon Taten gab und dann war ich mit einem wirklich kranken Mann verheiratet. Die Taten meines Ex-Mannes wurden bisher anerkannt, dafür den GdS von 30. Nun behauptet der LWL, bei dem der OEG-Antrag läuft, dass die größere Schädigung aus meiner Kindheit kommt. Und für diese Taten habe ich keine Zeugen. Jetzt bin ich sehr gespannt, ob mir auch diese Taten anerkannt werden. Obwohl ich nicht weiß, wie sie sich daraus winden wollen. Aus dem psychologischen Gutachten, dass im Auftrag des LWL gemacht wurde, geht klar hervor, dass die Probleme wegen der Taten aus der Kindheit kommen. Dann werden sie es wohl anerkennen müssen.

Ein klassisches Beispiel, wie das Versorgungsamt argumentiert. Du hast jetzt den Antrag nach Anerkennung wegen der Gewalt deines Ex gegen dich gestellt. Jetzt sagen sie, die größeren Schäden kämen aus der Kindheit aber weil du keine Zeugen hast, kannst du das nicht beweisen 🙄

Aber wenn sie doch selbst sagen, diese Schäden entstanden in deiner Kindheit, dann haben sie dir diese Gewalt doch selbst schon bescheinigt. Dann müsste es doch reichen, wenn du einen Antrag auf Anerkennung des OEG wegen deiner Kindheit stellst. Sie bestehen doch schon quasi drauf, dass es da schlimme Schädigungen gab 😉

Man muss übrigens nicht unbedingt Zeugen haben. Das würde sonst bedeuten, das nur die Gewaltopfer das Recht auf Anerkennung nach dem OEG haben, die auch Zeugen haben. Da wären z.B. Kriegsopfer oder Opfer mit unbekannten Tätern schlechter gestellt.

Lieben Gruß
Fragende
 
Hallo Fragende,

genau das habe ich jetzt gemacht. Darauf wurde mir von einer Mitarbeiterin gesagt, sie können nur Taten anerkennen, die klar nachgewiesen sind. Ich soll in der kommenden Woche noch einmal dort anrufen. Dann werde ich wohl schon mal mehr erfahren (hoffe ich zumindest). Ich schätze, dass ich mir bald einen Rechtsanwalt suchen und klagen werde. Es wird wohl nicht ohne Gerichtsverhandlung gehen. Dann habe ich in 5 Jahren vielleicht eine Entscheidung und bis dahin lebe ich unter dem Existenzminimum. So hab ich mir mein Leben vorgestellt :-/

Liebe Grüße

IraLuna
 
IraLuna damit stehst du nicht alleine da, das geht uns Opfern alle so, nur als kleinen schwachen Trost am Rande bemerkt.
Du kannst dir einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder Opferrecht nehmen. Meine Erfahrungen tendieren eher in Richtung Fachanwalt für Sozialrecht. Die haben mehr Wissen. Gute Erfahrungen habe ich auch mit dem VdK gesammelt, die man immer mal mit ins Boot holen kann, wenn der eine nicht weiter weiss.

Sozialverband VdK Deutschland - Willkommen beim Sozialverband VdK.
 
Hallo Gast, das ist leider kein Trost. Ich finde es unverantwortlich, dass wir "Opfer" so hängengelassen werden. Und ich finde es schrecklich und grausam, dass es uns allen so geht. Aber Danke für den Tipp mit dem RA für Sozialrecht. Ich war ganz am Anfang bei einem RA, der auf OEG spezialisiert ist. Er hat mir da geraten, es garnicht erst zu beantragen. Ich habe es dann doch beantragt und teliweise schon mit Erfolg. Ich finde es sehr schwierig, einen guten Rechtsanwalt zu finden.
Liebe Grüße und auch dir und allen anderen viel Kraft
 

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