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Heftige Wohnungsübergabe

@Dalmatiner Als Vertrag bezeichnet man eine übereinstimmende Willenserklärung, dem die beteiligten Parteien zustimmen und die ein Schuldverhältnis begründet. Ein Protokoll mit einer Unterschrift kann ein solches Schuldverhältnis begründen, in dem z.B. ein Schaden durch den Mieter anerkannt wird, in diesem Fall die defekte Tür. Es hängt natürlich von der Formulierung ab, die hier nicht bekannt ist. Daraus leitet sich womöglich das Einverständnis ab, diesen Schaden zu begleichen. Insofern kann ein Protokoll sehr wohl ein Vertrag sein und vor Gericht Gewicht haben.

Bitte entschuldige, wenn das jetzt so besserwisserisch rüberkommt. Ich will weder Dir noch sonst jemandem ans Bein pinkeln und mich auch nicht aufspielen, aber rechtliche Fakten zu ignorieren halte ich für keine gute Idee.
 
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Man kann doch beim Smartphone das Mikro mitlaufen lassen (Audio aufnehmen).
Weiß aber nicht, ob man da vorab informieren müsste (Datenschutz). Die Ankündigung alleine könnte aber schon bewirken, dass sich die Leute überlegen, was sie sagen oder machen bzgl. beleidigen und drohen.
 
Bei dem nächsten Treffen lass das Handyper Video mitlaufen. Vielleicht jagd es ihnen ein Schrecken ein und sie benehmen sich wie normale Menschen. Rechtlich ist so etwas nicht einsetzbar. Aber vielleicht wirkt sich das auf ihr Benehmen aus Auf jeden Fall ausprobieren.
 
Da sollen noch Sachen aus der Wohnung geräumt werden. Ich weiß jetzt nicht, wie wertvoll diese sind, aber es gibt ein Vermieterpfandrecht, auf das sich ein Vermieter berufen kann, um Druck auszuüben. Dann darf er die Sachen kostenpflichtig einlagern und das läppert sich über die Monate.

Video- und Tonaufnahmen von den Beteiligten dürfen nur in bestimmten Grenzen gemacht werden. Das so vorne an zu stellen, kann auch zu einem Abbruch der Verhandlungen führen. Ich würde das nicht einfach mal so tun, wenn mir meine Sachen noch etwas wert wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Protokoll ist kein Vertrag. Das Protokoll dient ausdrücklich der Dokumentation des Zustandes der Mietsache. Wenn der Vermieter eine Kopie davon verweigert oder nicht Ausfertigt, liegt es nahe das er betrügen will.

Das Abnahmeprotokoll ist auch kein Anerkenntnis irgendwelcher Forderungen des Vermieters. Es beschreibt nur den Zustand der Wohnung und listet Mängel auf. Wer die zu beseitigen hat ergibt sich aus dem Mietvertrag,. Werden die Grenzen des Mietrechts im Mietvertrag überschritten, ist das Gesetz maßgebend, also BGB.

Vieles was der Vermieter bemängelt dürfte unter die Rubrik Schönheitsreparaturen und Kleinstreparaturen fallen. Das muss der Mieter auf eigene Kodten fachgerecht erledigen. Er muss aber nicht akzeptieren, sass der Vermieter eine Fachfirma damit beauftragt oder es selbst erledigt. Über den Tisch gezogen werden soll die TE auf jeden Fall.


So, und der Richter entscheidet zu Gunsten der TE, da es kein Protokoll zum Einzug gab. Da steht nicht Aussage gegen Aussage. Wer eine Forderung hat, muss das belegen, wir sind hier im Zivilrecht. Und genau das kann der Vermieter nicht!
Und was ist es anderes als Nötigung oder Bedrohung, wenn der Vernieter beim Mieter Angst cor einem tätlichen Übergriff erzeugt? Und das bei der Wohnungsübergabe. Es liegt ja auf der Hand, dass er damit unberechtigte Forderungen durchsetzen will.
Wie würdest du jetzt verfahren? Abwarten was es Montag gibt und dann einen Anwalt einschalten?
 
Da sollen noch Sachen aus der Wohnung geräumt werden. Ich weiß jetzt nicht, wie wertvoll diese sind, aber es gibt ein Vermieterpfandrecht, auf das sich ein Vermieter berufen kann, um Druck auszuüben. Dann darf er die Sachen kostenpflichtig einlagern und das läppert sich über die Monate.

Video- und Tonaufnahmen von den Beteiligten dürfen nur in bestimmten Grenzen gemacht werden. Das so vorne an zu stellen, kann auch zu einem Abbruch der Verhandlungen führen. Ich würde das nicht einfach mal so tun, wenn mir meine Sachen noch etwas wert wären.
Nicht viel Wert.
 
Ich könnte auch meine schwangerschaft mit ins Spiel bringen in der Hoffnung das sie wissen wie giftig so ein Stress für mich ist. Aber wird denen sicher auch egal sein
 
Ich könnte auch meine schwangerschaft mit ins Spiel bringen in der Hoffnung das sie wissen wie giftig so ein Stress für mich ist. Aber wird denen sicher auch egal sein
Solche Gedankenspielchen sind erlaubt, aber bist Du sicher, dass dieser Mist Dir und Deinem Kind nicht wirklich schaden kann? Du beschäftigst Dich Stunde um Stunde damit, erwägst dies und jenes und das seit Tagen. Das bekommt Dein Kind ziemlich sicher mit auf die eine oder andere Art. Deshalb ist ein Anwalt manchmal doch eine gute Investition, denn dann kannst Du Verantwortung und Belastung an einen Profi weiter geben und kannst Dich etwas rausnehmen, wenn der Anwalt oder die Anwältin gut sind. Das ist dann eine Überlegung wert, wenn es tatsächlich ansteht.

Nach den bisherigen Infos steht kein wirklicher Schaden für Dich an und alle Aktionen dienen nur der Schadensbegrenzung. Wenn Du lieber abwartest und alles auf Dich zukommen lassen willst, dann kann auch das gut ausgehen. Vielleicht haben sie ihr Pulver ja schon verschossen. Möglich ist so vieles.
 
Wie würdest du jetzt verfahren? Abwarten was es Montag gibt und dann einen Anwalt einschalten?
Ich würde Montag mit deiner Mutter da zu der Wohnung gegen, meine Sachen nehmen und jeden Raum aus allen Perspektiven fotografieren. Auch die Zählerstände und alle Sachen, die du angeblich kaputt gemacht hast.
Am nächsten Tag würde ich schriftlich per Elnschreiben mit Rückschein dieses "Krickelpapier" anfordern und dafür eine Frist von 14 Tagen setzen.

Was ich nicht tun würde: auch nur 1 Wort mit der Vermieterin wechseln oder sonst irgendwas anderes tun.

Egal was du auf dem Protokoll unterzeichnet hast: es wird so formuliert sein, dass es bei Gericht nix Wert ist. Du sollst da einen Schaden begleichen, das ist etwas anderes als ein Vertrag. Das Gericht würde feinsinnig prüfen, ob der Schaden durch bestimmungsgemässen Gebrauch entstanden ist. Dann musst du nichts zahlen, ausser im Rahmen vertraglich vereinbarten Kleinstreparaturen. Zahlen musst du hingegen, wenn des Schaden durch nicht bestimmungsgemässen Gebrauch entstanden ist. Eine Formulierung in der Art " ich habe die abgebrochene Türklinke verursacht und bezahlen sie darum" deckt aber beide Konstellstionen ab.

Und es wird sicher nichts zu Gericht gehen. Die Vermiererin braucht ja selbst erstmal einen Anwalt und muss in Vorkasse gehen. Wenn sie keine Rechtschutz dafür hat. Nach Lage der Dinge würde der Anwslt sagen, dass die Chancen bestenfalls 50:50 stehen. Sie bleibt im Zweifel auf ihren Kosten sitzen und muss noch deinen Anwalt mitbezahlen. Oft gibt es in solchen Fällen auch einen Vergleich, dann zahlt jeder seins.
 

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