Ich frage mich gerade, welchen Sinn die Immunität hoher Politiker hat.
Nicht alle hohen Politiker genießen Immunität, sondern nur solche, die als Abgeordnete ein Mandat im Bundestag oder in einem Landtag innehaben. Siehe als Beispiel
Art. 46 Abs. 2 des Grundgesetzes (genau dort ist die
Immunität geregelt).
"Artikel 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen."
Sinn und Zweck ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Diese soll nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass gewählte Volksvertreter sich mehr um ein Strafverfahren kümmern müssen als um ihre Aufgaben im Rahmen der Legislative. Außerdem kann das Parlament darüber entscheiden, ob die Immunität eines Abgeodneten aufgehoben wird. Ein Mörder etwa dürfte wohl kaum darauf vertrauen können, dass er der Strafverfolgung durch Berufung auf die Immunität entgeht, solange er im Parlament sitzt.
Der Deutsche Bundestag hat offenbar, wie heute Morgen von mir aus Wikipedia zitiert, die Immunität seiner Abgeordneten grundsätzlich aufgehoben.
Siehe auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politische_Immunit%C3%A4t