Oder mal kurz Licht an und aus, das simuliert das Bremslicht.
Nur für dich, bremsen ohne Gefahr ist wie betätigen der Schallzeichen Einrichtung ( für nicht Füherscheinbesitzer , die "Hupe" ) eine Ordnungwiedrigkeit.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) untersagt Fahrern von Kraftfahrzeugen das plötzliche Bremsen, wenn dafür kein triftiger Grund vorliegt.
Das gilt auch, wenn der hinter Ihnen Fahrende Sie bedrängt.
Hält er zudem den nötigen Sicherheitsabstand nicht ein, kann eine plötzliche Bremsung Ihrerseits fatale Konsequenzen haben.
Geht mit Ihrem Verhalten eine Gefährdung einher, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.
Verursachen Sie einen Unfall, erhöht es sich auf 30 Euro.