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Gewissensfrage

Bei ständiger finanzieller Unterstützung eines Kindes über den normalen festgesetzten Unterhalt hinaus (!) kann auch dieser Geldwert ins Erbe miteingerechnet werden, rückwirkend auf die letzten 10 Jahre, analog zu einer Schenkung wo der Schenkende vor Ablauf der 10 Jahre verstirbt. Das wäre mal wert durchgerechnet zu werden was sie erhalten hat, und ob sie dann überhaupt noch Forderungen stellen kann. Die Unterhaltspflicht einem erwerbsunfähigen (?) Kind gegenüber hat Grenzen nach oben.
 
Was passiert, wenn Du ihr die Wohnung schenkst? Nach Deiner Schilderung wird sie die Wohnung dann verkaufen, den Erlös verbrauchen und danach wieder an Deiner Tür klopfen.
Da das die Tochter des Verstorbenen ist aber nicht die Tochter der TE, hat sie keine rechtliche Grundlage weitere Unterstützung einzufordern. Sie ist nur eine Stieftochter, aber nicht adoptiert worden. Für eine Schenkung gibt es ebenfalls keinen Grund.
@TE, was bedeutet Dir das Haus? Dein Lebensmittelpunkt wo Du alt werden möchtest, oder könntest und würdest Du einer Aufhebung des Wohnrechtes mit Verkauf ( gegen finanzielle Entschädigung) auch ggf. zustimmen?
 
Schade mit dem Verlust deines Mannes.

(Ver-)Erben ist nicht ganz einfach.

Was wurde denn zu Lebzeiten über das Erbe besprochen ?

So wie ich das verstehe, hast du und er ein Haus.
Wie verhält sich das mit dem Besitz bei Scheidungen ?
Gehört seiner Ex-Frau auch ein Anteil an dem Haus ?
Wie ist das bei dir ?
Gehört dir dein Haus alleine ?
In welchen Haus wohnst du gerade bzw. habt ihr zuletzt gemeinsam gewohnt ?

Im "Normalfall" sorgt der Mann für die Frau.
Du dürftest jetzt ja noch einen Teil seiner Rente bekommen ?
Abgesehen von dem Verlust des Mannes,
wie schlecht geht es dir denn jetzt und in absehbarer Zukunft ?
So wie du schreibst bist/warst du Selbstständig.
Das liest sich für mich eher so, als wolltest du nicht abhängig sein.
Ist auch noch Vermögen vorhanden ?
Wie wird/wurde das vererbt ?
Seine Tochter wohnt bei Dir/euch im Haus ?
bzw. wo wohnt sie gerade ?
Muß Sie evtl. das Haus verlassen ?

Was waren die Gedanken deines Mannes, dir das Nießbrauchrecht an seinem Haus einzuräumen ?

Sorry... fragen über fragen 😉🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei ständiger finanzieller Unterstützung eines Kindes über den normalen festgesetzten Unterhalt hinaus (!) kann auch dieser Geldwert ins Erbe miteingerechnet werden, rückwirkend auf die letzten 10 Jahre, analog zu einer Schenkung wo der Schenkende vor Ablauf der 10 Jahre verstirbt. Das wäre mal wert durchgerechnet zu werden was sie erhalten hat, und ob sie dann überhaupt noch Forderungen stellen kann. Die Unterhaltspflicht einem erwerbsunfähigen (?) Kind gegenüber hat Grenzen nach oben.
Natürlich KANN man das Gegenrechnen,
schade finde ich allerdings, wenn man sein Kind zeugt und dabei denkt:
"Dem werd' ich es zeigen, wo der Barthel seinen Most holt"
🙁
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich KANN man das Gegenrechnen,
schade finde ich allerdings, wenn man sein Kind zeugt und dabei denkt:
"Dem werd' ichs zeigen, wo der bartel seinen Most holt"
🙁
Keine Ahnung was das heißen soll. Ein Kind das zu gierig sein möchte, kann man auf diese Weise in die Schranken weisen. Indem man ihm noch mal unter die Nase reibt was es alles schon bekommen hat - sofern es tatsächlich sehr hohe Leistungen waren.
Mit dem Tod des Vaters ist die Geldquelle weggefallen, wenn die Tochter dann selber nichts hat und auch nichts selbst verdienen kann oder will, aber mit dem was sie schon bekommen hat auch nie richtig haushalten konnte (wissen wir nicht ist aber anzunehmen, erwerbsunfähig aber absolut fähig, ständig die Hand aufzuhalten? Wen verlockt sowas nicht, das Geld großzügig wieder zum Fenster rauszuwerfen?), wird sie irgendwann aufs Sozialamt zurückgreifen müssen. Der eigene Bruder wird sie auch nicht lebenslänglich aushalten wollen, und gegen die Stiefmutter hat sie keine Rechte.
 
Sorry, fürs OffTopic 😔
Und das findest du besser?
Eigentlich schon 😉

Daoga schafft klare Verhältnisse, kein "wischiwaschi"

Das Kind ist ja selbst Schuld, wenn es sein Leben nicht auf die Reihe kriegt.
Entweder geht das Kind ordentlich arbeiten und finanziert sich selbst
oder es landet beim Sozialamt (in der Gosse).
= eindeutige Zielsetzung.

So wie es @Sonnenspirale 's Mann gemacht hat.

Das das oft nicht ganz klar zu händeln ist, zeigt der Thread hier 🙄

Niemand sollte sich lebenslänglich auf die eigenen Eltern verlassen,
Die Eltern haben sich allerdings entschieden dem Kind "lebenslänglich" zu geben.
Das kann auch bedeuten, eine lebenslange Verantwortung zu haben 😉
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder von uns hat Eigentum, welches nach dem Tod des letztlebenden an die jeweiligen Kinder fällt. Bis dahin hat jeder den Nießbrauch der Immobilie des anderen.
Das kann man so machen. Das ist gar nicht so selten und ab und zu sogar ein Bumerang.
Alles andere Vermögen erhält der länger Lebende.
Aber das könnte ich an Deiner Stelle auf keinen Fall so annehmen. Das könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Wenigstens hier würde ich dritteln, aufteilen zu gleichen Teilen.
Ich kann verstehen, daß die Kinder das als direkten Schlag ins Gesicht empfinden. Die Lage wäre anders, wenn Du tatsächlich selbst absolut nichts hättest, aber da auch Du eigenes Wohneigentum hast und arbeitest, nagst Du nicht am Hungertuch.
Die von Ihnen geerbte Wohnung hätten ihr Vater und ihre Mutter gemeinsam gekauft und nach der Trennung hätte die Mutter diese Wohnung mit Schulden ihrem Ex Gatten geschenkt.
Das ist auch ein Punkt, den ich so nicht vernachlässigen würde.
Was sagt die Ex-Frau dazu?
Ich merkte an, dass mein Vorhaben war und ist ihnen jeweils eine große Kiste mit Andenken fertig zu machen,
Das kannst Du auf keinen Fall so machen. Dazu haben andere schon etwas geschrieben.
 

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