Bei ständiger finanzieller Unterstützung eines Kindes über den normalen festgesetzten Unterhalt hinaus (!) kann auch dieser Geldwert ins Erbe miteingerechnet werden, rückwirkend auf die letzten 10 Jahre, analog zu einer Schenkung wo der Schenkende vor Ablauf der 10 Jahre verstirbt. Das wäre mal wert durchgerechnet zu werden was sie erhalten hat, und ob sie dann überhaupt noch Forderungen stellen kann. Die Unterhaltspflicht einem erwerbsunfähigen (?) Kind gegenüber hat Grenzen nach oben.