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Gewissensfrage

Wenn eine Wohnung "mit Schulden" überlassen wird (vorher halbe-halbe Eigentum) bedeutet das vermutlich, daß die Schulden den Gegenwert einer Hälfte der Wohnung dargestellt haben und die somit für die Mutter gegessen waren, weil der Vater sie mit der halben Wohnung auf sich übernommen hat.
Das heißt es nicht unbedingt.
Angenommen, ein Ehepaar schafft sich gemeinsam Wohneigentum an, nach x Jahren erfolgt die Scheidung. Das heißt, x Jahre haben beide Ehepartner die Kreditkosten bedient. Schulden sind zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden, aber eben auch Abtrag fand statt. Normalerweise würde die Immobilie verkauft werden, die Schulden bezahlt und der Überschuß geteilt, grob gesagt.
Oft ist es aber so, daß ein Partner die Immobilie übernimmt, die Restschuld alleine abträgt und der andere Partner verzichtet, gerade im Hinblick auf die Kinder, damit die ihr gewohntes Umfeld nicht verlieren zum Beispiel. Gerade wenn gleichzeitiges Auszahlen und Abtragen finanziell nicht geht, man sich nicht im Rosenkrieg trennt...
Ich schätze Dein Mann hat schon geahnt, daß die bucklige Verwandtschaft Dich raus aus der Wohnung haben möchte, damit sie sie verkaufen können, und deshalb das Wohnrecht eingesetzt, denn er hat sich für diese Immobilie nicht abgerackert, daß Du dann trotzdem raus mußt.
Sie wohnt in einem eigenen Haus, das ihr alleine gehört, nicht in dieser Wohnung.
Und er hat kein Wohnrecht verfügt, sondern ein Nießbrauchsrecht.
 

Hallo grauer Kater,

schau mal hier: Gewissensfrage. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Bitte suche dir zeitnah einen Anwalt. Meine Brüder haben nach dem Tod meines Vaters dieses Pflichtteil eingefordert und ich habe meine Mutter anwaltlich vertreten, damit sie nicht mehr absahnen, als ihnen zusteht.
Lass dich auf das emotional erpresserische Geschwafel nicht ein.
Ich habe keinen Kontakt mehr mit meinen Brüdern, sie wollten meine Mutter nach allen Regeln der Kunst abziehen. Ohne Anwalt wäre ich durchgedreht.
Das würde ich nicht tun.
Der Anwalt bekommt sein Honorar von der Streitsumme, und das sind die Immobilien.
Solange seitens der Kinder keine Frist gesetzt wird, in der irgend etwas (unberechtigtes) zu tun ist, befindet man sich nicht in Verzug.
Wird dann dort eine Frist gesetzt, so setzt man die andere Partei ebenfalls in Verzug, indem man eine Frist ausspricht, innerhalb der sie auf den Anspruch zu verzichten haben.
Vergeht diese Frist, befinden die sich in Verzug.

Daraufhin kann man ein Gericht bemühen - und sich natürlich anwaltlich vertreten lassen. Darin wird geklärt werden, ob die Forderung berechtigt war, oder ob man berechtigterweise gefordert hat, die Forderung fallen zu lassen (zB Festellungsklage).

Der Verlierer im Prozess zahlt dann - alles....
 
Oft ist es aber so, daß ein Partner die Immobilie übernimmt, die Restschuld alleine abträgt und der andere Partner verzichtet, gerade im Hinblick auf die Kinder, damit die ihr gewohntes Umfeld nicht verlieren zum Beispiel. Gerade wenn gleichzeitiges Auszahlen und Abtragen finanziell nicht geht, man sich nicht im Rosenkrieg trennt...

Sie wohnt in einem eigenen Haus, das ihr alleine gehört, nicht in dieser Wohnung.
Und er hat kein Wohnrecht verfügt, sondern ein Nießbrauchsrecht.
Eine Übernahme der Restschuld ist ein verkappter Kauf (oder Teilkauf, je nachdem wieviel Schulden noch offen sind). Wohnrecht, sorry falsch gelesen, aber auch ein Nießbrauch an den Mieteinnahmen verhindert einen Verkauf, denn dieses Recht müßte sonst entweder verschenkt oder gegen eine zu vereinbarende finanzielle Entschädigung aufgegeben werden. Für die TE war das zweifellos als Ergänzung zur (nicht mehr berauschend hohen) Witwenrente gedacht. Tja, wer hätte gedacht daß den Sprößlingen Geld auf der Hand lieber ist als Anteile an einer Wohnung von der sie nichts haben ... mit solchen Fehlern macht man Generationen von Anwälten die auf Erbrecht spezialisiert sind glücklich.
 
nochmal nachgelesen 😉
Wir hatten die Kinder seinerzeit über unser Testament aufgeklärt, und da gab es von ihr schon ein großes Veto, viele Einwände und viele Fragen, was wem gehören sollte. Sie war absolut nicht einverstanden mit dieser Entscheidung und hat dies meinem Mann sehr unschön und niveaulos in einem Streit geäußert. Sinngemäß, wenn er keine Verantwortung tragen wolle für seine Kinder dann hätte er sie nicht zeugen sollen.
Was ich in der damaligen Geschichte und auch heute fühle, ist emotionale Erpressung und einen ganz großen Moralapostel.
Ich kann sehr gut verstehen, dass sie über die Entscheidung ihres Vaters nicht gerade erfreut sind und könnte sehr gut verstehen, das ist auch ihr gutes Recht, wenn sie ihren Pflichtteil einfordern würden.
Ok...
darum geht es.

Da das ja alles so besprochen worden ist, geht es ja darum, ob du das faktisch "durchziehen" möchtest oder in wie weit du "der Moral/deinem Gewissen" Raum gibst.

Den gesetzlichen Anteil müsste sie bekommen, da das Nießbrauchrecht besteht, wäre die frage, ob dies einen gewissen Wert für dich darstellt und ob die Kinder daran beteiligt werden, denn das Nießbrauchrecht mindert den Wert der Immobilie bei einem evtl. Verkauf.

Als die Erkrankung der Tochter ausbrach, haben wir sie bei uns aufgenommen. Mittlerweile geht es ihr diesbezüglich seit vielen Jahren wieder gut, bei seltenen Schüben nimmt sie Medikamente, die gut helfen.
Wohnt die Tochter noch bei dir
soll das so bleiben ?
Meine Frage, die hinter dem Thema steckt, ist, ob wir bei der Testamentsgestaltung tatsächlich unmoralisch gehandelt haben.
Was habt ihr bei der Testamentserstellung zu den moralischen Überlegungen besprochen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat deinem Mann die Hälfte des vor 3 Jahren gebauten Hauses gehört? (rechtlich; nicht wovon das Geld dazu ursprünglich stammt).

Falls zutreffend + seine Eigentumswohnung + restliches Vermögen = fraglich, ob seine Kinder nicht Erfolg hätten, wenn sie klagen würden.
 
Mein Mann und ich haben kurz nach der Ehe jeder ein gleich lautendes Testament gemacht. In diesem Testament sorgen wir in erster Linie gegenseitig komplett für uns im Alter. Jeder von uns hat Eigentum, welches nach dem Tod des letztlebenden an die jeweiligen Kinder fällt. Bis dahin hat jeder den Nießbrauch der Immobilie des anderen. Alles andere Vermögen erhält der länger Lebende.
Damit hat dein verstorbener Ehemann seine Kinder ja enterbt und sie haben demnach einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, was für jedes Kind ⅛ des Gesamtvermögens ihres Vaters ausmacht.

In der Situation, die du schilderst, könnte es auch gut sein, dass sie diesen Pflichtteil beanspruchen werden, wenn du ihnen überhaupt nicht entgegenkommen möchtest, denke ich. Um so eher, falls ihr Vater neben der Immobilie noch nicht unerhebliches weiteres Vermögen besessen hat, das ja nun durch sein Testament allein an dich gehen soll... denn darauf haben sie zukünftig keinen Anspruch mehr. Und ebenso steht es mit dem Profit durch die Wohnungsvermietung, der - möglicherweise noch viele Jahre lang - ausschließlich an dich und ihnen damit verloren gehen wird. Insofern fände ich es auch nachvollziehbar, dass sie dann lieber jetzt den Spatz in der Hand nehmen, als darauf zu spekulieren, irgendwann mal die Taube auf dem Dach zu bekommen. Daher sind die Überlegungen deiner Stiefkinder in meinen Augen nicht unangemessen, und ich würde dir raten, gemeinsam mit ihnen eine faire Lösung für die Problematik zu suchen, mit der ihr alle zufrieden sein könnt.
 
Wenn es nur am Nießbrauch für die vermietete Wohnung hängt, würde ich ermitteln lassen auf welchen Wert sich dieser Nießbrauch beziffert (Gegenforderungen wegen Nebenkosten der Wohnung mit berücksichtigen - wer trägt diese Kosten zur Zeit?) und einem Verkauf zustimmen unter der Bedingung, daß die ermittelte Summe aus den Anteilen die die zwei Kinder erhalten werden, an die TE bezahlt werden, als Entschädigung.
Die TE erhält also ihr Drittel an der Verkaufssumme plus diese Entschädigung, die die zwei Kinder zusammen aus ihren Anteilen zahlen müssen. Das würde vielleicht nicht dem Willen des Erblassers entsprechen, macht aber einen klaren Schnitt und danach ist Ruhe im Karton.

A propos Karton, was die Andenken angeht, wäre es ratsam die Kinder eine Wahl zusammenstellen zu lassen was sie gerne hätten - Fotoalben, Bilder, Anzüge, andere Andenken? Um vererbten Familienschmuck wird es bei einem verstorbenen Mann vermutlich nicht gehen, Schmuck wird über die weibliche Linie vererbt.
 
Natürlich KANN man das Gegenrechnen,
schade finde ich allerdings, wenn man sein Kind zeugt und dabei denkt:
"Dem werd' ich es zeigen, wo der Barthel seinen Most holt"
Schade finde ich allerdings auch, wenn das längst erwachsene Kind denkt, dass es gefälligst dauerhaft unterstützt werden muss und als Krönung noch ein ordentliches Erbe erwarten darf.
 
Entweder wurden die Kinder durch das Testament enterbt und es steht ihnen ein Pflichtteil zu. Oder ihr Erbe steckt in der Wohnung, für die du das Nießbrauchrecht hast. Ich finde es also nicht unangemessen, dass sie vorschlagen zu verkaufen und zu dritteln. Wie es rechtlich im Einzelnen aussieht, musst du in Erfahrung bringen.
Da du aber nach Meinungen gefragt hast: Ich könnte nicht damit leben, dass eines der Kinder meines Partners Schwierigkeiten hat und nichts bekommt. Ich finde, man trägt für seine Kinder Verantwortung, egal wie alt, vor allen anderen Menschen. Kann jeder anders sehen. Aber das wäre meine Meinung. Nun sind es nicht deine Kinder. Dass er es so gemacht hat, finde ich aber ihnen gegenüber nicht korrekt. Es sei denn, sie hatten ihm mal ein Messer in den Rücken gerammt oder dergleichen.
Wenn du ohne das Geld nicht über die Runden kommst, musst du natürlich an dich selbst denken.
 

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