grauer Kater
Aktives Mitglied
Das heißt es nicht unbedingt.Wenn eine Wohnung "mit Schulden" überlassen wird (vorher halbe-halbe Eigentum) bedeutet das vermutlich, daß die Schulden den Gegenwert einer Hälfte der Wohnung dargestellt haben und die somit für die Mutter gegessen waren, weil der Vater sie mit der halben Wohnung auf sich übernommen hat.
Angenommen, ein Ehepaar schafft sich gemeinsam Wohneigentum an, nach x Jahren erfolgt die Scheidung. Das heißt, x Jahre haben beide Ehepartner die Kreditkosten bedient. Schulden sind zum Zeitpunkt der Scheidung noch vorhanden, aber eben auch Abtrag fand statt. Normalerweise würde die Immobilie verkauft werden, die Schulden bezahlt und der Überschuß geteilt, grob gesagt.
Oft ist es aber so, daß ein Partner die Immobilie übernimmt, die Restschuld alleine abträgt und der andere Partner verzichtet, gerade im Hinblick auf die Kinder, damit die ihr gewohntes Umfeld nicht verlieren zum Beispiel. Gerade wenn gleichzeitiges Auszahlen und Abtragen finanziell nicht geht, man sich nicht im Rosenkrieg trennt...
Sie wohnt in einem eigenen Haus, das ihr alleine gehört, nicht in dieser Wohnung.Ich schätze Dein Mann hat schon geahnt, daß die bucklige Verwandtschaft Dich raus aus der Wohnung haben möchte, damit sie sie verkaufen können, und deshalb das Wohnrecht eingesetzt, denn er hat sich für diese Immobilie nicht abgerackert, daß Du dann trotzdem raus mußt.
Und er hat kein Wohnrecht verfügt, sondern ein Nießbrauchsrecht.