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Gewissensfrage

Die Eltern haben sich allerdings entschieden dem Kind "lebenslänglich" zu geben.
Das kann auch bedeuten, eine lebenslange Verantwortung zu haben 😉
Die Eltern, dazu gehört die TE aber nicht. Der Vater ist jetzt tot, über die Mutter wissen wir nichts. Das ist üblich in Patchworkfamilien, daß immer in rechtlichen Angelegenheiten wie Erbe oder Unterhalt nach der leiblichen Abstammung gefragt wird, leibliche Kinder haben Ansprüche, die mitgebrachten des Partners nicht. Wenn da was läuft, dann nur auf rein freiwilliger Basis, aber wenn ganz unverschämt gefordert und die Hand aufgehalten wird, ist bei vielen Leuten nix mehr mit freiwillig, denn frech (und auf Dauer beabsichtigt) abzocken lassen sich nur Dumme.
 
Und auch bei der Witwenrente müßte man erst mal schauen wie hoch die tatsächlich ist, die wurde nämlich vom Staat ganz ordentlich eingedampft, die Zeiten wo Witwen ihre finanziellen Schäfchen im Trockenen hatten wenn der Mann ein gutes Einkommen hatte sind lange vorbei.
 
Seine Kinder erhielten das Testament vom Amtsgericht und waren sehr schockiert, dass sie seine Immobilie zwar geerbt haben, aber ich den Nießbrauch bis zu meinem Ableben davon habe.
Sie haben sich angemeldet zu einem Besuch. Ich wusste nicht, dass ihr Anliegen die Besprechung des Testamentes war. An dem Abend folgte eine Aufzählung von Ansichten zu dem Testament. Sie versuchten unaufgeregt ihre Meinung dazu zu äußern. Es wäre unmoralisch und ein Schlag ins Gesicht für sie. Ich sei erst zehn Jahre mit ihrem Vater zusammen , sie ihr Leben lang. Die von Ihnen geerbte Wohnung hätten ihr Vater und ihre Mutter gemeinsam gekauft und nach der Trennung hätte die Mutter diese Wohnung mit Schulden ihrem Ex Gatten geschenkt. Ich hätte mit der Wohnung doch gar nichts am Hut und keinerlei Verbindung dazu. Ihr Vater hätte in meiner Immobilie ganz viel Energie und Zeit reingesteckt. Da ich das Testament mit unterschrieben habe, wäre ich mit dieser Entscheidung einverstanden gewesen. Sie wollen mir nicht unterstellen, ich hätte Einfluss darauf genommen. Das Testament fühlt sich für sie moralisch schwierig an.
Ihr Vorschlag ist die Immobilie zu verkaufen und zu dritteln oder die Mieteinnahmen zu dritteln. Sie finden ihr Brainstorming sehr fair. Niemand habe gesagt, ich solle das Testament ändern.
Hinweis von mir:
Mein Mann wollte ausdrücklich, dass ich den Nießbrauch der Wohnung erhalte und das restliche Vermögen mir zu fällt, da meine finanzielle Situation, sobald ich in Rente gehe, komplett anders aussehen wird.
Wenn eine Wohnung "mit Schulden" überlassen wird (vorher halbe-halbe Eigentum) bedeutet das vermutlich, daß die Schulden den Gegenwert einer Hälfte der Wohnung dargestellt haben und die somit für die Mutter gegessen waren, weil der Vater sie mit der halben Wohnung auf sich übernommen hat. Somit war er ab diesem Moment der Alleineigentümer, aber nicht kostenfrei oder geschenkt, denn er mußte ja die Schulden allein an den jeweiligen Gläubiger (Bank?) abzahlen - eine Art indirekter Kauf.
Oder ist die Formulierung "mit Schulden" falsch, und ein Verlust durch die Schenkung ist gemeint? Dann haben die zwei das vermutlich irgendwie anders untereinander ausgeglichen.

Ich schätze Dein Mann hat schon geahnt, daß die bucklige Verwandtschaft Dich raus aus der Wohnung haben möchte, damit sie sie verkaufen können, und deshalb das Wohnrecht eingesetzt, denn er hat sich für diese Immobilie nicht abgerackert, daß Du dann trotzdem raus mußt.
 
Ich schätze Dein Mann hat schon geahnt, daß die bucklige Verwandtschaft Dich raus aus der Wohnung haben möchte, damit sie sie verkaufen können, und deshalb das Wohnrecht eingesetzt, denn er hat sich für diese Immobilie nicht abgerackert, daß Du dann trotzdem raus mußt.
So wie ich das lese wohnt die TE doch nicht in der Wohnung. Sie hat selber ein Haus, in dem sie mit ihrem Mann auch gewohnt hat.
Es verhält sich folgendermaßen: Mein Mann hat eine vermietete Eigentumswohnung, gemeinsam haben wir vor drei Jahren gebaut, dieses Haus habe ich allerdings von dem Erbe meiner Mutter finanziert.
 
Ich habe versucht, mir die Situation anhand des Eingangsbeitrags vor zu stellen.
Du schreibst:
„Mein Mann und ich haben kurz nach der Ehe jeder ein gleich lautendes Testament gemacht. In diesem Testament sorgen wir in erster Linie gegenseitig komplett für uns im Alter.
Jeder von uns hat Eigentum, welches nach dem Tod des letztlebenden an die jeweiligen Kinder fällt. Bis dahin hat jeder den Nießbrauch der Immobilie des anderen.
Alles andere Vermögen erhält der länger Lebende.“
Anhand dieser Beschreibung geht es nicht im Immobilien, die Du selber besitzt, die demnach nicht vererbt werden können, weil Du noch lebst.

Also geht es um Immobilien des Mannes.

Es geht dazu auch um „ alles andere Vermögen“, das Du von ihm geerbt hast – und damit natürlich gleich den Nießbrauch daran erhältst.
Soweit diese Erbschaft nicht bestritten wird, bist Du Erbe und Eigentümer der anderen Dinge.

In Sachen Immobilien bist Du Nießbraucherin.
Die Rechtsprechung müsste dazu befragt werden, was genau das für Dich heisst. Nämlich ob Du Früchte ziehen kannst und in wie weit Dein Mitspracherecht dazu ausreicht, die Früchte „auf die Beine zu bringen“. Damit meine ich die Entscheidung über Vermietung/Verpachtung und mit wem, denn erst die bringt Früchte.

Du warst mit ihm verheiratet – und ihr beide(!) habt das Wort Ehe wörtlich ausgelegt.
Um die Kinder ging es dabei erst zweitrangig, weil Kinder eben noch mehr Zeit zur Verfügung steht, sich selber abzusichern. Wie sie das machen entscheiden sie selber.

Bei Euch hat das eine Manneskind ausgesorgt, das andere krankheitsbedingt nicht.

Scheinbar befürwortet das aussorgende Kind soziale Gerechtigkeit – und spricht Dich an, die Du leisten sollst.

An seiner Stelle müsste er aber dem kranken Kind Beihilfe leisten und dadurch erst mal den Unterschied auf seiner Ebene ausgleichen, ehe er höhere Institutionen bemüht, die dazu für ihn die ausgleichende Gerechtigkeit regeln sollen?

Das andere wäre mir zu oberflächlich.
 
Wenn ihnen das Testament nicht gefällt und sie wollen mehr von der Kohle haben, dann können sie das Testament ja gerne anfechten. Ich denke, sie versuchen dich jetzt zu verunsichern und weichzukochen damit du dahinschmelz vor lauter Angst und schlechtem Gewissen und ihnen so mehr Kohle zukommen lässt. Die fahren sämtliche Geschütze auf. Nette Mischpoke. Dein Mann wird schon gewusst haben, warum er dieses Testament geschrieben hat.
Lass dich auf gar keinen Fall auf irgendetwas ein.

Interessant wäre zu schauen, was passiert, wenn du dich nicht beeinflussen und erweichen lässt, ob sie dann das Testament anfechten. Du kannst aber davon ausgehen, dass sie sich das Geld sparen werden und dann ist auch die zwangsweise "Verwandschaft" dahin.

Du hast nur das zu tun, was in dem Testament steht.
 
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