wtfDas Kind ist ja selbst Schuld, wenn es sein Leben nicht auf die Reihe kriegt.
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wtfDas Kind ist ja selbst Schuld, wenn es sein Leben nicht auf die Reihe kriegt.
Hallo krasnov,
schau mal hier: Gewissensfrage. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Die Eltern, dazu gehört die TE aber nicht. Der Vater ist jetzt tot, über die Mutter wissen wir nichts. Das ist üblich in Patchworkfamilien, daß immer in rechtlichen Angelegenheiten wie Erbe oder Unterhalt nach der leiblichen Abstammung gefragt wird, leibliche Kinder haben Ansprüche, die mitgebrachten des Partners nicht. Wenn da was läuft, dann nur auf rein freiwilliger Basis, aber wenn ganz unverschämt gefordert und die Hand aufgehalten wird, ist bei vielen Leuten nix mehr mit freiwillig, denn frech (und auf Dauer beabsichtigt) abzocken lassen sich nur Dumme.Die Eltern haben sich allerdings entschieden dem Kind "lebenslänglich" zu geben.
Das kann auch bedeuten, eine lebenslange Verantwortung zu haben 😉
Du hat Recht.Die Eltern, dazu gehört die TE aber nicht. Der Vater ist jetzt tot,
Wenn eine Wohnung "mit Schulden" überlassen wird (vorher halbe-halbe Eigentum) bedeutet das vermutlich, daß die Schulden den Gegenwert einer Hälfte der Wohnung dargestellt haben und die somit für die Mutter gegessen waren, weil der Vater sie mit der halben Wohnung auf sich übernommen hat. Somit war er ab diesem Moment der Alleineigentümer, aber nicht kostenfrei oder geschenkt, denn er mußte ja die Schulden allein an den jeweiligen Gläubiger (Bank?) abzahlen - eine Art indirekter Kauf.Seine Kinder erhielten das Testament vom Amtsgericht und waren sehr schockiert, dass sie seine Immobilie zwar geerbt haben, aber ich den Nießbrauch bis zu meinem Ableben davon habe.
Sie haben sich angemeldet zu einem Besuch. Ich wusste nicht, dass ihr Anliegen die Besprechung des Testamentes war. An dem Abend folgte eine Aufzählung von Ansichten zu dem Testament. Sie versuchten unaufgeregt ihre Meinung dazu zu äußern. Es wäre unmoralisch und ein Schlag ins Gesicht für sie. Ich sei erst zehn Jahre mit ihrem Vater zusammen , sie ihr Leben lang. Die von Ihnen geerbte Wohnung hätten ihr Vater und ihre Mutter gemeinsam gekauft und nach der Trennung hätte die Mutter diese Wohnung mit Schulden ihrem Ex Gatten geschenkt. Ich hätte mit der Wohnung doch gar nichts am Hut und keinerlei Verbindung dazu. Ihr Vater hätte in meiner Immobilie ganz viel Energie und Zeit reingesteckt. Da ich das Testament mit unterschrieben habe, wäre ich mit dieser Entscheidung einverstanden gewesen. Sie wollen mir nicht unterstellen, ich hätte Einfluss darauf genommen. Das Testament fühlt sich für sie moralisch schwierig an.
Ihr Vorschlag ist die Immobilie zu verkaufen und zu dritteln oder die Mieteinnahmen zu dritteln. Sie finden ihr Brainstorming sehr fair. Niemand habe gesagt, ich solle das Testament ändern.
Hinweis von mir:
Mein Mann wollte ausdrücklich, dass ich den Nießbrauch der Wohnung erhalte und das restliche Vermögen mir zu fällt, da meine finanzielle Situation, sobald ich in Rente gehe, komplett anders aussehen wird.
So wie ich das lese wohnt die TE doch nicht in der Wohnung. Sie hat selber ein Haus, in dem sie mit ihrem Mann auch gewohnt hat.Ich schätze Dein Mann hat schon geahnt, daß die bucklige Verwandtschaft Dich raus aus der Wohnung haben möchte, damit sie sie verkaufen können, und deshalb das Wohnrecht eingesetzt, denn er hat sich für diese Immobilie nicht abgerackert, daß Du dann trotzdem raus mußt.
Es verhält sich folgendermaßen: Mein Mann hat eine vermietete Eigentumswohnung, gemeinsam haben wir vor drei Jahren gebaut, dieses Haus habe ich allerdings von dem Erbe meiner Mutter finanziert.
Zum Anwalt musst du übrigens nicht gehen.Vielen Dank für den Austausch!
Alle eure Gedanken haben mir sehr geholfen!
Gute Nacht in die Runde
Erben erhalten keinen Pflichtteil sondern ihr Erbe.Der Pflichtteil vom Erbe wird den Kindern zu stehen..
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