Wie kommst du darauf? Sonnenspirale hat doch gut beschrieben, welche Regelung das Testament vorsieht.
Dass es rechtlich abgesichert ist, hat sie dabei allerdings nicht erwähnt. 😉 Und auch wenn... ein Testament kann ja rechtlich gültig, aber trotzdem anfechtbar sein, wenn die gesetzlichen Erben nicht damit einverstanden sind. Das ist beim Berliner Testament doch auch so - die Kinder können nach dem Tod des ersten Elternteils zumindest ihren Pflichtteil verlangen.
Und ähnlich liegt der Fall hier auch, denke ich. Nur dass die Kinder laut Testament nicht ganz leer ausgegangen sind, sondern gemeinsam eine Wohnung geerbt haben, die aber mit einem Nießbrauchrecht belastet ist, so dass sie als Eigentümer daraus erstmal gar keinen Gewinn schöpfen können und wodurch auch der Verkaufswert der Wohnung stark gemindert wird.
Wenn keine gütliche Einigung zustande kommt, müssten sie sich also überlegen, ob sie das Testament so akzeptieren oder stattdessen lieber ihren Pflichtteil verlangen möchten. Aber um beurteilen zu können, welche Variante für sie günstiger ist, müsste ja erstmal eine vollständige Vermögensaufstellung erfolgen. Darauf haben die Kinder als gesetzliche Erben mit Sicherheit einen Anspruch, auch wenn das Testament an sich ganz korrekt verfasst wurde.